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Germany Yearbook - 2004_ocr

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12 Land- und Forstwirtschaft<br />

12.0 Methodische Erläuterungen<br />

Veröffentlicht werden Ergebnisse der amtlichen Agrarstatistik, die um Statistiken anderer<br />

Bereiche, Geschäftsstatistiken des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung<br />

und Landwirtschaft sowie von Institutionen ergänzt werden.<br />

Ausführlichere methodische Erläuterungen und ein detaillierter Ergebnisnachweis sind<br />

den speziellen Veröffentlichungen innerhalb der Fachserie 3 »Und- und Forstwirtschaft,<br />

Fischerei«, Reihen 1 bts 5, zu entnehmen (siehe hierzu auch »Fundstellen und<br />

weiterführende Informationen« am Ende dieses Abschnitts).<br />

Die Agrarstatistik besteht aus Strukturerhebungen In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben<br />

und aus Erzeugungsstatlstiken. Rechtsgrundlage der Erhebungen bildet das Agrarstatistikgesetz.<br />

Mitte 2002 trat eine Neufassung dieses Gesetzes in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 8. August (BGBl. IS. 3118 ff.) in Kraft.<br />

Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind die in acht bis<br />

zwölfjährllchen Abständen stattfindenden Undwirtschaftszählungen (LZ - 1949,1960,<br />

1971, 1979, 1991, 1999) und die In den Zwischenjahren seit 1975 zweljährilch erfolgenden<br />

Agrarstrukturerhebungen (ASE), ab 2003 nur noch in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben. Sie stellen betriebsbezogene Daten über Erzeugungsgrundlagen und<br />

-Strukturen bereit. In Jahren mit einer Landwirtschaftszählung ist die<br />

Agrarstrukturerhebung in diese GroSzählung integriert. Mit dem Erhebungs- und<br />

Darstellungsprogramm der Agrarstrukturerhebung werden die Anforderungen der im<br />

selben zweljährllchen Turnus vorgeschriebenen EG-Agrarstrukturerhebungen erfüllt.<br />

Neben der Haupterhebung der LZ werden die Weinbau-, Gartenbau- und die<br />

Binnenfischereierhebung als besondere Erhebungen zur LZ durchgeführt.<br />

Die Strukturerhebungen In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (ab 2003 nur noch<br />

In landwirtschaftlichen Betrieben) umfassen die Einzelerhebungen Bodennutzungshaupterhebung,<br />

Erhebung Uber die Viehbestände und bis 1995 auch die<br />

Arbeitskräfteerhebung sowie zusätzliche Merkmalskomplexe zur Betriebsstruktur. Seit<br />

1999 werden diese Erhebungen zeltgleich mit einem einheitlichen Betriebskreis als<br />

»Integrierte Erhebung« durchgeführt.<br />

Zu den landwirtschaftlichen Erzeugungsstatistiken zählen diejenigen Erhebungen, mit<br />

deren Hilfe die Erzeugung an pflanzlichen und tierischen Produkten festgestellt bzw.<br />

unmittelbar oder mittelbar berechnet wird. Dazu zählen u.a. die Bodennutzungserhebungen,<br />

Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung, Baumschulerhebung und Baumobstanbauerhebung<br />

sowie die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung.<br />

Mit der Bodennutzungshaupterhebung wurden vor 1999 In jedem Jahr die betrieblichen<br />

Einheiten nach Hauptnutzungs- und Kulturarten allgemein festgestellt. Ab 1999 werden<br />

die betrieblichen Einheiten zweljährilch allgemein, die Hauptnutzungs- und Kulturarten<br />

jährlich Im Wechsel allgemein und repräsentativ erfragt. Zusätzlich wird - wie bisher -<br />

der Anbau auf dem Ackerland In jedem vierten Jahr allgemein und in den Zwischenjahren<br />

repräsentativ ermittelt. Mit den Elnzelerhebungen über Gemüseanbau, Zierpflanzen,<br />

Baumschulen und Baumobstanbau werden weitere pflanzliche Erzeugungsgtundiagen<br />

festgestellt. Der Anbau von Gemüse und Erdbeeren wird jährlich (alle vier Jahre allgemein,<br />

in den übrigen Jahren repräsentativ), die Pflanzenbestände In Baumschulen werden<br />

beginnend ab 1996 alle vier Jahre, der Anbau von Zierpflanzen ebenfalls alle vier<br />

Jahre sowie Flächen und Bestände der Baumobstanlagen alle fünf Jahre allgemein erhoben.<br />

Im zehnjähriichen Turnus werden mit einer Grunderhebung die strukturellen<br />

Verhältnisse des Weinbaus und das Weinbaupotenzial (Rebflächen und -Sorten) festgestellt.<br />

In jährlichen Zwischenerhebungen werden die eingetretenen Änderungen bei den<br />

Rebflächen und -sotten auf Grund von Neu- und Wiederbepflanzungen, Rodungen oder<br />

Einstellung der Bewirtschaftung ermittelt und die Ergebnisse der Grunderhebung förtgeschrieben.<br />

Um die pflanzliche Produktion errechnen zu können, werden die Emteerträge von landwirtschaftlichen<br />

Feldfrüchten, Grünland, Gemüse, Obst und Wein durch Berichterstatter<br />

geschätzt. Für einige Arten werden außerdem objektive Ertragsmessungen auf repräsentativer<br />

Basis durchgeführt, und zwar für Getreide und Kartoffeln unter der Bezeichnung<br />

»Besondere Emteermittlung«. In den Ländern Bremen und Berlin werden keine Emteberichterstattungen<br />

durchgeführt. Die Feststellung der endgültigen Weinmostemte erfolgt<br />

durch sekundärstatistische Nutzung von Verwaltungsdaten der Weinbaukartei. Die<br />

Weinbaukartei ist auch sekundärstatistische Datenquelle für die Ermittlung der Bestände<br />

an Wein und Traubenmost sowie für die Weinerzeugung.<br />

Eine Sonderstellung nimmt die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung<br />

ein. Mit Ihr wird alle vier Jahre die Art der Bodennutzung nach dem Belegenheltsprinzip<br />

nachgewiesen. Die Erhebungsgrundlage für die Erfassung der tatsächlichen Bodennutzung<br />

stellen die Liegenschaftskataster dar.<br />

Viehbestände werden zweimal Im Jahr erhoben: Im Mai Rinder, Schweine, Schafe und<br />

alle zwei Jahre Geflügel und Pferde sowie Im November Rinder und Schweine. Die<br />

Bestände werden beginnend ab 2003 in jedem vierten Jahr allgemein (total) erhoben.<br />

Alle übrigen Erhebungen finden repräsentativ statt.<br />

Die Fleischerzeugung wird monatlich ermittelt. In jährlichen Berechnungen werden die<br />

Milcherzeugung und -Verwendung nach Monaten nachgewiesen. Hinzu kommen monatliche<br />

Erhebungen über die Erzeugung von Geflügel (Eier, Geflügelfleisch, Bruteiereinlagen,<br />

Kükenschlupf) sowie Nachweisungen der jährlichen Fleisch- und Geflügelfleischhygienestatistik.<br />

Im Rahmen der Fischereistatistik wurden bis zum Jahr 2001 monatlich die Anlandungen<br />

aus der Hochsee- und Küstenfischerei im In- und Ausland erfasst. Die Ergebnisse der<br />

Binnenfischerei werden dagegen nur in etwa zehnjähriichen Abständen erhoben (zuletzt<br />

1994, davor 1982).<br />

Die Zeitabstände zur Holzeinschlagstatistik wurden beginnend ab 1. Oktober 1996 von<br />

vierteljährlich auf halbjährlich, die der Düngemittelstatistik beginnend ab 1. Juli 1996<br />

von monatlich auf vierteljährlich umgestellt.<br />

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />

Betrieb: Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung eines Inhabers/einer Inhaberin<br />

(Betriebsinhaber/'lnhaberin) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung<br />

unterliegt und land- und/oderforstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.<br />

Sozialökonomische Gliederung der Betriebe:<br />

Haupterwerbsbetriebe sind<br />

- Betriebe mit 1,5 Arbeitskräfte-Einhelten je Betrieb und mehr oder<br />

- Betriebe mit 0,75 bis unter 1,5 Arbeitskräfte-Einheiten je Betrieb und einem Anteil<br />

des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen des Betriebes von<br />

50 % und mehr.<br />

Alle Betriebe, die diesen Kriterien nicht entsprechen, werden den Nebenerwerbsbetrieben<br />

zugeordnet.<br />

Hauptproduktionsrichtung (HPR): Kennzeichnung der Betriebe nach dem Schwergewicht<br />

ihrer Produktion als landwirtschaftliche Betriebe oder Forstbetriebe. Zu den<br />

landwirtschaftlichen Betrieben rechnen nach dem Agrarstatistikgesetz alle Betriebe mit<br />

mindestens 2ha landwirtschaftlicher Fläche bzw. Mindestgrößen an Spezialkulturen<br />

oderTIerbeständen.<br />

Betriebssystem: Allgemeine Bezeichnung für die Gliederungsstufen Betriebsbereich,<br />

Betriebsform, Betriebsart und Betriebstyp der hierarchisch gegliederten Betriebssystematik<br />

für die Landwirtschaft. Ein Betrieb wird dem Betriebsbereich Landwirtschaft, Gartenbau<br />

oder Forstwirtschaft zugeordnet, wenn er 75 % und mehr seines Standarddeckungsbeitrages<br />

aus dem entsprechenden Produktionsbereich erwirtschaftet. Trifft dies<br />

nicht zu, wird er dem Betriebsbereich Kombinationsbetriebe (50 bis unter 75 %) oder<br />

Kombinierte Verbundbetriebe (unter 50 %) zugeordnet.<br />

Die Betriebsbereiche Landwirtschaft und Gartenbau gliedern sich in Betriebsformen.<br />

Ein Betrieb zählt zu einer bestimmten Betriebsform (z.B. Marktfruchtbetriebe), wenn<br />

50 % und mehr seines Standarddeckungsbeitrages aus der entsprechenden Produktionsrichtung<br />

stammen (z.B. Marktfrüchte wie Getreide, Hackfrüchte). Andernfalls zählt er<br />

zu den Gemischtbetrieben (unter 50%).<br />

Bei den Betriebsförmen werden die Betriebsarten Spezial- und Verbundbetriebe unterschieden.<br />

Bei Spezialbetrieben entfallen 75 % und mehr, bei Verbundbetrieben 50<br />

bis unter 75 % des Standarddeckungsbeitrages des Betriebes auf die entsprechende<br />

Produktionsrichtung (z.B. Marktfrüchte).<br />

Die Betriebsarten werden nach Betriebstypen gegliedert. Hier erfolgt die Kennzeichnung<br />

eines Betriebes nach dem Produktionszweig (z.B. Intensivfrüchte wie Zuckerrüben,<br />

Kartoffeln) mit dem höchsten bzw. zweithöchsten Anteil am Standarddeckungsbeitrag<br />

des Betriebes.<br />

Standardbetriebseinkommen: Das Standardbetriebseinkommen ist ein unter Verwendung<br />

statistischer Quellen berechnetes Einkommen zur Kennzeichnung der wirtschaftlichen<br />

Größe der Betriebe. Die Berechnung stützt sich auf die für die einzelnen betrieblichen<br />

Produktionszweige (Frucht- und Vieharten) ermittelten Standarddeckungsbeiträge<br />

je Erzeugungseinheit (Fläche in ha, Tiere In Stück). Dieser Standarddeckungsbeitrag ist<br />

die mit standardisierten Ansätzen ermittelte Differenz zwischen der jeweiligen geldlichen<br />

Leistung (erzeugte Menge mal zugehöriger Preis) und den zurechenbaren (veränderlichen)<br />

Kosten. Diese werden anhand von durchschnittlichen. Insbesondere aus Unterlagen<br />

der BuchfUhrungsstatistik entnommenen Angaben differenziert nach Leistungsklassen<br />

ermittelt und mit den betrieblichen Angaben über Art und Umfang der<br />

Bodennutzung und Viehhaltung multipliziert, wobei ab 1997 auch regional differenzierte<br />

Preisausgleichszahlungen einbezogen werden. Vom Standarddeckungsbeitrag<br />

des Betriebes werden die den einzelnen Frucht- und Vieharten nicht zurechenbaren festen<br />

Spezial- und Gemeinkosten - differenziert nach dem Betriebssystem und der Höhe<br />

des Standarddeckungsbeitrages des Betriebes - abgezogen. Sonstige Erträge (z.B. aus<br />

Jagd- und Fischereiverpachtung, aus Vermietung von Maschinen und Gebäuden oder<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong> 337

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