Germany Yearbook - 2004_ocr
Germany Yearbook - 2004_ocr
Germany Yearbook - 2004_ocr
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
12 Land- und Forstwirtschaft<br />
12.0 Methodische Erläuterungen<br />
Veröffentlicht werden Ergebnisse der amtlichen Agrarstatistik, die um Statistiken anderer<br />
Bereiche, Geschäftsstatistiken des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung<br />
und Landwirtschaft sowie von Institutionen ergänzt werden.<br />
Ausführlichere methodische Erläuterungen und ein detaillierter Ergebnisnachweis sind<br />
den speziellen Veröffentlichungen innerhalb der Fachserie 3 »Und- und Forstwirtschaft,<br />
Fischerei«, Reihen 1 bts 5, zu entnehmen (siehe hierzu auch »Fundstellen und<br />
weiterführende Informationen« am Ende dieses Abschnitts).<br />
Die Agrarstatistik besteht aus Strukturerhebungen In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben<br />
und aus Erzeugungsstatlstiken. Rechtsgrundlage der Erhebungen bildet das Agrarstatistikgesetz.<br />
Mitte 2002 trat eine Neufassung dieses Gesetzes in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 8. August (BGBl. IS. 3118 ff.) in Kraft.<br />
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind die in acht bis<br />
zwölfjährllchen Abständen stattfindenden Undwirtschaftszählungen (LZ - 1949,1960,<br />
1971, 1979, 1991, 1999) und die In den Zwischenjahren seit 1975 zweljährilch erfolgenden<br />
Agrarstrukturerhebungen (ASE), ab 2003 nur noch in landwirtschaftlichen<br />
Betrieben. Sie stellen betriebsbezogene Daten über Erzeugungsgrundlagen und<br />
-Strukturen bereit. In Jahren mit einer Landwirtschaftszählung ist die<br />
Agrarstrukturerhebung in diese GroSzählung integriert. Mit dem Erhebungs- und<br />
Darstellungsprogramm der Agrarstrukturerhebung werden die Anforderungen der im<br />
selben zweljährllchen Turnus vorgeschriebenen EG-Agrarstrukturerhebungen erfüllt.<br />
Neben der Haupterhebung der LZ werden die Weinbau-, Gartenbau- und die<br />
Binnenfischereierhebung als besondere Erhebungen zur LZ durchgeführt.<br />
Die Strukturerhebungen In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (ab 2003 nur noch<br />
In landwirtschaftlichen Betrieben) umfassen die Einzelerhebungen Bodennutzungshaupterhebung,<br />
Erhebung Uber die Viehbestände und bis 1995 auch die<br />
Arbeitskräfteerhebung sowie zusätzliche Merkmalskomplexe zur Betriebsstruktur. Seit<br />
1999 werden diese Erhebungen zeltgleich mit einem einheitlichen Betriebskreis als<br />
»Integrierte Erhebung« durchgeführt.<br />
Zu den landwirtschaftlichen Erzeugungsstatistiken zählen diejenigen Erhebungen, mit<br />
deren Hilfe die Erzeugung an pflanzlichen und tierischen Produkten festgestellt bzw.<br />
unmittelbar oder mittelbar berechnet wird. Dazu zählen u.a. die Bodennutzungserhebungen,<br />
Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung, Baumschulerhebung und Baumobstanbauerhebung<br />
sowie die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung.<br />
Mit der Bodennutzungshaupterhebung wurden vor 1999 In jedem Jahr die betrieblichen<br />
Einheiten nach Hauptnutzungs- und Kulturarten allgemein festgestellt. Ab 1999 werden<br />
die betrieblichen Einheiten zweljährilch allgemein, die Hauptnutzungs- und Kulturarten<br />
jährlich Im Wechsel allgemein und repräsentativ erfragt. Zusätzlich wird - wie bisher -<br />
der Anbau auf dem Ackerland In jedem vierten Jahr allgemein und in den Zwischenjahren<br />
repräsentativ ermittelt. Mit den Elnzelerhebungen über Gemüseanbau, Zierpflanzen,<br />
Baumschulen und Baumobstanbau werden weitere pflanzliche Erzeugungsgtundiagen<br />
festgestellt. Der Anbau von Gemüse und Erdbeeren wird jährlich (alle vier Jahre allgemein,<br />
in den übrigen Jahren repräsentativ), die Pflanzenbestände In Baumschulen werden<br />
beginnend ab 1996 alle vier Jahre, der Anbau von Zierpflanzen ebenfalls alle vier<br />
Jahre sowie Flächen und Bestände der Baumobstanlagen alle fünf Jahre allgemein erhoben.<br />
Im zehnjähriichen Turnus werden mit einer Grunderhebung die strukturellen<br />
Verhältnisse des Weinbaus und das Weinbaupotenzial (Rebflächen und -Sorten) festgestellt.<br />
In jährlichen Zwischenerhebungen werden die eingetretenen Änderungen bei den<br />
Rebflächen und -sotten auf Grund von Neu- und Wiederbepflanzungen, Rodungen oder<br />
Einstellung der Bewirtschaftung ermittelt und die Ergebnisse der Grunderhebung förtgeschrieben.<br />
Um die pflanzliche Produktion errechnen zu können, werden die Emteerträge von landwirtschaftlichen<br />
Feldfrüchten, Grünland, Gemüse, Obst und Wein durch Berichterstatter<br />
geschätzt. Für einige Arten werden außerdem objektive Ertragsmessungen auf repräsentativer<br />
Basis durchgeführt, und zwar für Getreide und Kartoffeln unter der Bezeichnung<br />
»Besondere Emteermittlung«. In den Ländern Bremen und Berlin werden keine Emteberichterstattungen<br />
durchgeführt. Die Feststellung der endgültigen Weinmostemte erfolgt<br />
durch sekundärstatistische Nutzung von Verwaltungsdaten der Weinbaukartei. Die<br />
Weinbaukartei ist auch sekundärstatistische Datenquelle für die Ermittlung der Bestände<br />
an Wein und Traubenmost sowie für die Weinerzeugung.<br />
Eine Sonderstellung nimmt die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung<br />
ein. Mit Ihr wird alle vier Jahre die Art der Bodennutzung nach dem Belegenheltsprinzip<br />
nachgewiesen. Die Erhebungsgrundlage für die Erfassung der tatsächlichen Bodennutzung<br />
stellen die Liegenschaftskataster dar.<br />
Viehbestände werden zweimal Im Jahr erhoben: Im Mai Rinder, Schweine, Schafe und<br />
alle zwei Jahre Geflügel und Pferde sowie Im November Rinder und Schweine. Die<br />
Bestände werden beginnend ab 2003 in jedem vierten Jahr allgemein (total) erhoben.<br />
Alle übrigen Erhebungen finden repräsentativ statt.<br />
Die Fleischerzeugung wird monatlich ermittelt. In jährlichen Berechnungen werden die<br />
Milcherzeugung und -Verwendung nach Monaten nachgewiesen. Hinzu kommen monatliche<br />
Erhebungen über die Erzeugung von Geflügel (Eier, Geflügelfleisch, Bruteiereinlagen,<br />
Kükenschlupf) sowie Nachweisungen der jährlichen Fleisch- und Geflügelfleischhygienestatistik.<br />
Im Rahmen der Fischereistatistik wurden bis zum Jahr 2001 monatlich die Anlandungen<br />
aus der Hochsee- und Küstenfischerei im In- und Ausland erfasst. Die Ergebnisse der<br />
Binnenfischerei werden dagegen nur in etwa zehnjähriichen Abständen erhoben (zuletzt<br />
1994, davor 1982).<br />
Die Zeitabstände zur Holzeinschlagstatistik wurden beginnend ab 1. Oktober 1996 von<br />
vierteljährlich auf halbjährlich, die der Düngemittelstatistik beginnend ab 1. Juli 1996<br />
von monatlich auf vierteljährlich umgestellt.<br />
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />
Betrieb: Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung eines Inhabers/einer Inhaberin<br />
(Betriebsinhaber/'lnhaberin) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung<br />
unterliegt und land- und/oderforstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.<br />
Sozialökonomische Gliederung der Betriebe:<br />
Haupterwerbsbetriebe sind<br />
- Betriebe mit 1,5 Arbeitskräfte-Einhelten je Betrieb und mehr oder<br />
- Betriebe mit 0,75 bis unter 1,5 Arbeitskräfte-Einheiten je Betrieb und einem Anteil<br />
des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen des Betriebes von<br />
50 % und mehr.<br />
Alle Betriebe, die diesen Kriterien nicht entsprechen, werden den Nebenerwerbsbetrieben<br />
zugeordnet.<br />
Hauptproduktionsrichtung (HPR): Kennzeichnung der Betriebe nach dem Schwergewicht<br />
ihrer Produktion als landwirtschaftliche Betriebe oder Forstbetriebe. Zu den<br />
landwirtschaftlichen Betrieben rechnen nach dem Agrarstatistikgesetz alle Betriebe mit<br />
mindestens 2ha landwirtschaftlicher Fläche bzw. Mindestgrößen an Spezialkulturen<br />
oderTIerbeständen.<br />
Betriebssystem: Allgemeine Bezeichnung für die Gliederungsstufen Betriebsbereich,<br />
Betriebsform, Betriebsart und Betriebstyp der hierarchisch gegliederten Betriebssystematik<br />
für die Landwirtschaft. Ein Betrieb wird dem Betriebsbereich Landwirtschaft, Gartenbau<br />
oder Forstwirtschaft zugeordnet, wenn er 75 % und mehr seines Standarddeckungsbeitrages<br />
aus dem entsprechenden Produktionsbereich erwirtschaftet. Trifft dies<br />
nicht zu, wird er dem Betriebsbereich Kombinationsbetriebe (50 bis unter 75 %) oder<br />
Kombinierte Verbundbetriebe (unter 50 %) zugeordnet.<br />
Die Betriebsbereiche Landwirtschaft und Gartenbau gliedern sich in Betriebsformen.<br />
Ein Betrieb zählt zu einer bestimmten Betriebsform (z.B. Marktfruchtbetriebe), wenn<br />
50 % und mehr seines Standarddeckungsbeitrages aus der entsprechenden Produktionsrichtung<br />
stammen (z.B. Marktfrüchte wie Getreide, Hackfrüchte). Andernfalls zählt er<br />
zu den Gemischtbetrieben (unter 50%).<br />
Bei den Betriebsförmen werden die Betriebsarten Spezial- und Verbundbetriebe unterschieden.<br />
Bei Spezialbetrieben entfallen 75 % und mehr, bei Verbundbetrieben 50<br />
bis unter 75 % des Standarddeckungsbeitrages des Betriebes auf die entsprechende<br />
Produktionsrichtung (z.B. Marktfrüchte).<br />
Die Betriebsarten werden nach Betriebstypen gegliedert. Hier erfolgt die Kennzeichnung<br />
eines Betriebes nach dem Produktionszweig (z.B. Intensivfrüchte wie Zuckerrüben,<br />
Kartoffeln) mit dem höchsten bzw. zweithöchsten Anteil am Standarddeckungsbeitrag<br />
des Betriebes.<br />
Standardbetriebseinkommen: Das Standardbetriebseinkommen ist ein unter Verwendung<br />
statistischer Quellen berechnetes Einkommen zur Kennzeichnung der wirtschaftlichen<br />
Größe der Betriebe. Die Berechnung stützt sich auf die für die einzelnen betrieblichen<br />
Produktionszweige (Frucht- und Vieharten) ermittelten Standarddeckungsbeiträge<br />
je Erzeugungseinheit (Fläche in ha, Tiere In Stück). Dieser Standarddeckungsbeitrag ist<br />
die mit standardisierten Ansätzen ermittelte Differenz zwischen der jeweiligen geldlichen<br />
Leistung (erzeugte Menge mal zugehöriger Preis) und den zurechenbaren (veränderlichen)<br />
Kosten. Diese werden anhand von durchschnittlichen. Insbesondere aus Unterlagen<br />
der BuchfUhrungsstatistik entnommenen Angaben differenziert nach Leistungsklassen<br />
ermittelt und mit den betrieblichen Angaben über Art und Umfang der<br />
Bodennutzung und Viehhaltung multipliziert, wobei ab 1997 auch regional differenzierte<br />
Preisausgleichszahlungen einbezogen werden. Vom Standarddeckungsbeitrag<br />
des Betriebes werden die den einzelnen Frucht- und Vieharten nicht zurechenbaren festen<br />
Spezial- und Gemeinkosten - differenziert nach dem Betriebssystem und der Höhe<br />
des Standarddeckungsbeitrages des Betriebes - abgezogen. Sonstige Erträge (z.B. aus<br />
Jagd- und Fischereiverpachtung, aus Vermietung von Maschinen und Gebäuden oder<br />
Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong> 337