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Germany Yearbook - 2004_ocr

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12 Land- und Forstwirtschaft<br />

12.0 Methodische Erläuterungen<br />

aus Arbeiten für Dritte), betriebsbezogene Beihilfen sowie sonstige Aufwendungen sind<br />

per Saldo In den festen Spezial- und Gemeinkosten berücksichtigt. Das so berechnete<br />

Standardbetriebseinkommen entspricht - vom Konzept her - etwa der Im Rahmen der<br />

Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berechneten Nettowertschöpfiing zu Faktorkosten.<br />

Die vom Betriebsinhaber zu zahlenden Löhne, Pachten und Schuldzinsen sind<br />

somit noch Im Standardbetriebseinkommen enthalten-, seine Einnahmen aus Lohnarbeiten<br />

und Verpachtungen sind nur teilweise und pauschal In Form der »sonstigen Erträge«<br />

berücksichtigt, die von Ihm eingenommenen Zinsen sind nicht einbezogen. Da die Berechnung<br />

von durchschnittlichen Angaben Uber Erlöse und Kosten ausgeht, kann das<br />

tatsächlich erzielte Betriebseinkommen der einzelnen Betriebe von dem statistisch berechneten<br />

Standardbetriebseinkommen mehr oder weniger stark abweichen.<br />

Pacht, Pachtentgelt: Unter Pacht wird die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes,<br />

z.B. ein zugepachtetes Elnzelgrundstück bzw. ein geschlossen gepachteter landwirtschaftlicher<br />

Betrieb, verstanden. Die Höhe des Pachtentgeltes kann im Einzelfall ggf.<br />

wesentlich von den hier nachgewiesenen Durchschnitten abweichen, da u.a. Lage der<br />

Rächen, Bodenqualltät, Nutzungsart, Laufzeit des Pachtvertrages und Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses hierauf Einfluss nehmen.<br />

Produktionswert: Der Produktionswert der Landwirtschaft (ohne Forstwirtschaft und Fischerei)<br />

umfasst die Verkäufe landwirtschaftlicher Erzeugnisse an andere Wirtschaftsbereiche<br />

und unmittelbar an Verbraucher, den Eigenverbrauch landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

zu Nahrungszwecken, die Vorratsveränderung an pflanzlichen und tierischen<br />

Erzeugnissen elnschl. der Bestandsänderung an Vieh sowie die Dienstleistungen auf der<br />

landwirtschaftlichen Erzeugerstufe. Im Rahmen der EU-weiten Umstellung auf das Europäische<br />

System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen waren weitreichende methodische<br />

Veränderungen erforderlich.<br />

Wertschöpfung: Die Bruttowertschöpfung zu Herstellerpreisen ergibt sich als Differenz<br />

von Produktionswert und Vorleistungen. Aus der Bruttowertschöpfung wird durch Abzug<br />

der verbrauchsbedingten Abschreibungen die Nettowertschöpfung zu Herstellerpreisen<br />

ermittelt.<br />

Landwirtschaftliche Arbeitskräfte<br />

(Repräsentativer Erhebungstell)<br />

Im Berichtszeitraum (ab 2003 Mai des Vorjahres bis April des Berichtsjahres; bis 2001<br />

Im April des Berichtsjahres) Im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte Personen im<br />

Alter von 15 Jahren und mehr:<br />

Famlllenarbeltskräfte: Betrlebslnhaber/-Inhaberln und die Im Betrieb lebenden und<br />

beschäftigten Familienangehörigen und Verwandten.<br />

Ständige famlllenfremde Arbeitskräfte: In einem unbefristeten oder für mindestens<br />

drei Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehende familienfremde<br />

Personen-, hierzu rechnen auch Verwandte des Betrlebslnhabers/der Betriebsinhaberin,<br />

die nicht auf dem Betrieb leben.<br />

Nicht ständige famlllenfremde Arbeitskräfte: Alle übrigen Arbeitskräfte (Saisonarbeitskräfte),<br />

die, auch wenn nur gelegentlich, mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt<br />

sind-, nicht hierzu zählen Arbeitskräfte, die Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im<br />

Auftrag von Lohnuntemehmen Im Betrieb tätig sind.<br />

AK-Einheit (Arbeitskräfte-Einhelt): Maßeinheit der Arbeitsleistung einer Im Berichtszeitraum<br />

mit betrieblichen Arbeiten (ohne Haushalt des Betrlebslnhabers/der Betriebsinhaberin)<br />

vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person (Arbeitskraft)<br />

In landwirtschaftlichen Betrieben.<br />

Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke<br />

Erfasst werden Verkäufe von landwirtschaftlichen Grundstücken, bei denen die veräußerte<br />

Räche der landwirtschaftlichen Nutzung (FdlN) mindestens 0,1 ha groß Ist. Die<br />

FdlN umfasst, im Gegensatz zu der In der Agrarstatistik üblichen »landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche (LR«, im Wesentlichen nur diejenigen Flächen des Acker- und<br />

Grünlandes, die bei der Einheitsbewertung zum landwirtschaftlichen Vermögen gehören<br />

und einer Pauschalbewertung unterliegen. Nicht einbezogen werden dementsprechend<br />

Rächen, die einer Sonderbewertung unterliegen (z.B. garten- und weinbaulich genutzte<br />

Rächen). Ebenfalls unberücksichtigt bleiben alle Ratenverkäufe zu Sonderkonditionen.<br />

Bodennutzung und Ernte<br />

Landwirtschaftlich genutzte Räche (LF): Ackerland; Dauergrünland-, Haus- und Nutzgärten-,<br />

Obstanlagen-, Baumschulflächen-, Rebland-, Weihnachtsbaumkulturen, Korbweiden-,<br />

Pappelanlagen außerhalb des Waldes.<br />

Ackerland: Rächen der landwirtschaftlichen Feldfrüchte elnschl. Hopfen, Gtasanbau<br />

(zum Abmähen oder Abweiden) sowie Gemüse, Erdbeeren, Blumen und sonstiger Gartengewächse<br />

Im feldmäßigen Anbau und Im Erwerbsgartenbau, auch unter Glas. Ferner<br />

Ackerflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst nur die Nebennutzung, Ackerffüchte<br />

aber die Hauptnutzung darstellen, einschl. stillgelegter Ackerflächen, für die eine<br />

Entschädigung gezahlt wird sowie sonstige Brache.<br />

Nicht zum Ackerland rechnen die Ackerflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst die<br />

Hauptnutzung darstellt (siehe Obstanlagen), sowie die Ackerflächen, die aus sozialen,<br />

wirtschaftlichen oder anderen Gründen brachliegen (Sozialbrache).<br />

Dauergrünland: Grünlandflächen, die zur Futtergewinnung - ohne Unterbrechung durch<br />

andere Kulturen - bestimmt sind-, auch Grünlandflächen mit Obstbäumen als Nebennutzung<br />

und Gras- oder Heugewinnung als Hauptnutzung.<br />

Nicht zum Dauergrünland rechnen die Wiesen und Weiden mit Obstbäumen, bei denen<br />

das Obst die Hauptnutzung darstellt (siehe Obstanlagen), sowie derGrasanbau auf dem<br />

Ackerland und die Dauergrünlandflächen, die aus sozialen, wirtschaftlichen oder anderen<br />

Gründen nicht mehr genutzt werden (Sozialbrache).<br />

Haus- und Nutzgärten (Gartenland): Gartenflächen, auf denen für den eigenen Bedarf<br />

Gartengewächse (Obst, Gemüse, Zierpflanzen) oder Kartoffeln u.Ä. angebaut werden,<br />

auch Grabeland auf dem Acker außerhalb der Fruchtfolge.<br />

Nicht zu den Haus- und Nutzgärten (Gartenland) rechnen die Rächen des Feldgemüsebaus<br />

und des Erwerbsgartenbaus, auch wenn sie eingezäunt sind (siehe Ackerland)<br />

sowie private Parkanlagen, Rasenflächen und Ziergärten.<br />

Obstanlagen: Ertragfähige und noch nicht ertragfähige Anlagen von Obstbäumen und<br />

Obststräuchem ohne Unterkultur oder als Hauptnutzung mit Unterkultur (auf Äckern,<br />

Wiesen oder Viehweiden, auf denen die Arbeiten hauptsächlich auf die Bedürfnisse der<br />

Obstkulturen ausgerichtet sind).<br />

Baumschulflächen: Rächen zur Anzucht und Vermehrung von Gehölzen, Jedoch ohne<br />

die Pflanzgärten der Forstbetriebe und ohne Rebschulflächen und Rebschnittgärten.<br />

Rebland: Mit Reben bestockte Rächen, gleichgültig ob sie Im Ertrag stehen oder nicht<br />

(auch Junganlagen, Rebschulen, Unterlagenschnittgärten) sowie zeitweilig brachliegende<br />

Rebflächen, die wieder mit Reben bepflanzt werden sollen und hierzu vorbereitet<br />

werden, soweit sie nicht anderweitig genutzt werden.<br />

Weihnachtsbaumkulturen, Korbweiden-, Pappelanlagen außerhalb des Waldes:<br />

Rächen mit geschlossenen Beständen.<br />

Anbauflächen: Im Ackerbau: Bestandsflächen zum Zeitpunkt der Erhebung (Mai) - nur<br />

Hauptanbau. Im Gemüsebau: Anbau für den Verkauf- Mehrfachanbau auf gleicher Räche.<br />

Emteerträge: Für landwirtschaftliche Feldfrüchte und Grünland: Eingebrachte Ernte,<br />

für Getreide auf 14 % Feuchtigkeit umgerechnet. Für Gemüse: Marktfähige Ware, gleichgültig,<br />

ob sie voll verwertet werden kann oder nicht. Für Obst: Tatsächlicher Ertrag zum<br />

Zeitpunkt der Ernte, unabhängig davon, ob die Ernte voll verwendet werden kann oder<br />

nicht. Für Wein: Eingebrachte Ernte (Vlfeinmostemte-, Weinmost in Hektoliter, der durch<br />

Kelterung der gelesenen Weintrauben gewonnen wird).<br />

Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung: Mit der Flächenerhebung nach<br />

Art der tatsächlichen Nutzung erfolgt seit 1981 vierjährlich eine Bestandsaufnahme der<br />

zum Stichtag vorliegenden Verhältnisse der Bodennutzung (siehe Tabelle 12.26,<br />

S. 368 f.). Sie basiert auf einer Auswertung des Liegenschaftskatasters, bei der die zu jedem<br />

Rurstück gespeicherten Informationen über die Rurstücksfläche und die Art der<br />

Nutzung erfasst werden.<br />

Pflanzenbestände In Baumschulen: Bestände an Obstgehölzen, Obstunterlagen, Zlergehölzen<br />

für Straßen, Parks und Gärten sowie Forstpflanzen.<br />

Inlandsabsatz von Düngemitteln: Absatz der Düngemittelhersteller. Der Nährstoffaufwand<br />

Je ha bezieht sich auf die landwirtschaftlich genutzte Räche des vorhergehenden<br />

Emtejahres.<br />

Viehwirtschaft<br />

Schlachtmenge: Gesamtmenge an Reisch elnschl. Abschnittsfetten (ohne Innereien).<br />

Brütereien: Die Angaben beziehen sich auf Betriebe mit einem Fassungsvermögen der<br />

Brutanlagen von mindestens 1000 Eiern, ausschl. des Schlupfraumes.<br />

Geflügelschlachtereien: Erfasst werden Betriebe mit einer monatlichen Schlachtkapazität<br />

von mindestens 2 000 Tieren.<br />

338 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong>

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