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Germany Yearbook - 2004_ocr

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2<br />

2 .0<br />

Bevölkerung<br />

Methodische Erläuterungen<br />

Ehelösungen (Scheidungen): Hierzu zählen die Ehelösungen durch gerichtliches Urteil<br />

(Nichtigkeit und Aufhebung der Ehe, seit 1.7.1998 in der Aufhebung zusammengefasst,<br />

und Ehescheidung; siehe Tabelle 2.33 f.) oder durch Tod (siehe Tabelle 2.31, Spalte<br />

»Verheiratete«).<br />

Scheidungshäufigkeit: Ehescheidungen je 10 000 Einwohner bzw. je 10 000 bestehende<br />

Ehen.<br />

Die Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung in den neuen<br />

Ländern und Berlin-Ost basieren bis einschließlich 1990 noch auf den Definitionen und<br />

Methoden der Statistik der ehern. DDR. Bei einem rückwirkenden Vergleich mit den<br />

Daten für das frühere Bundesgebiet sind daher folgende Unterschiede zur Bundesstatistik<br />

zu beachten:<br />

Eheschließungen: Es wurden alle standesamtlichen Trauungen gezählt, bei denen mindestens<br />

ein Ehepartner seinen ständigen Wohnsitz in der ehern. DDR hatte.<br />

Geborene: Als Lebendgeborene wurden alle Kinder gezählt, bei denen nach dem vollständigen<br />

Verlassen des Mutterleibes, unabhängig von der Durchtrennung der Nabelschnur<br />

oder von der Ausstoßung der Plazenta, Herztätigkeit und Lungenatmung vorhanden<br />

waren.<br />

Räumliche Bevölkerungsbewegung (Wanderungen)<br />

Die Wanderungsstatistik wertet die An- und Abmeldescheine aus, die nach den landesgesetzlichen<br />

Bestimmungen Uber das Meldewesen bei einem Wohnungswechsel auszufüllen<br />

sind. Sie erstreckt sich ab 1991 auf die Wanderungen Uber die Grenzen der Bundesrepublik<br />

Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 3.10.1990. Zur Erfassung der<br />

Wanderungen innerhalb Deutschlands werden im Allgemeinen nur die Anmeldescheine<br />

herangezogen, weil Abmeldungen des Öfteren versäumt werden.<br />

In die Außenwanderung sind auch Personen einbezogen, die die Absicht haben, im<br />

Ausland oder in Deutschland bzw. im früheren Bundesgebiet nur vorübergehend eine<br />

Wohnung zu nehmen. Das Melderecht sieht keine Abmeldung in den Fällen vor, in<br />

denen die bisherige Wohnung neben einer neuen Wohnung beibehalten wird; es werden<br />

daher nur solche FortzUge über die Grenzen Deutschlands bzw. des früheren Bundesgebiets<br />

gezählt, die mit einer Aufgabe der Wohnung in Deutschland bzw. im früheren<br />

Bundesgebiet verbunden sind.<br />

Wegen der starken Verringerung der Zahl der Gemeinden und Kreise durch die kommunale<br />

Gebietsreform ist hinsichtlich der Binnenwanderung ein Zeitvergleich derzeit<br />

nur für die Wanderungen zwischen den Ländern möglich. Es wird jeder Wohnungswechsel<br />

von einer Gemeinde nach einer anderen gezählt, einschließlich der Fälle, in<br />

denen jemand unter Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung eine weitere Wohnung<br />

bezieht oder unter Aufgabe dieser weiteren Wohnung in die beibehaltene Wohnung<br />

zurückkehrt. Umzüge innerhalb der Gemeinden werden nicht nachgewiesen.<br />

Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen: Deutsche Staatsangehörige und deutsche<br />

Volkszugehörige, die nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ihre<br />

angestammte Heimat in den Staaten Ost- und SUdosteuropas aufgegeben und ihren<br />

neuen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes begründet haben.<br />

Kirchliche Verhältnisse<br />

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) umfasst 24 Gliedkirchen. Die Katholische<br />

Kirche gliedert sich in 7 Erzbistümer und 20 Bistümer. Die 87 jüdischen Gemeinden in<br />

Deutschland sind in Landesverbänden bzw. Großgemeinden zusammengefasst.<br />

Das Besteuerungsrecht der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ist durch<br />

Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Weimarer Reichsverfassung verfassungsrechtlich<br />

garantiert. Danach sind die als Körperschaften des öffentlichen Rechts<br />

anerkannten Religionsgesellschaften berechtigt, nach landesrechtlichen Bestimmungen<br />

(Kirchensteuergesetze, Steuerordnungen) von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben.<br />

Die Kirchensteuer wird als Zuschlagsteuer in unterschiedlicher Höhe und nach unterschiedlichen<br />

Bemessungsgrundlagen erhoben. Die finanziell größte Bedeutung hat die<br />

Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer und Lohnsteuer. Sie beträgt 9 % bzw.<br />

8 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuerschuld. Alternativ oder ergänzend kann die<br />

Kirchensteuer als Zuschlag zur Vermögensteuer und zu den Grundsteuer-Messbeträgen<br />

sowie als Kirchgeld nach besonderen Tarifen erhoben werden. Während die Kircheneinkommen-<br />

und Kirchenlohnsteuer nach einheitlichem Verfahren als Diözesan- oder<br />

Landeskirchensteuer erhoben wird, gelten für die übrigen Zuschlagsteuern und für das<br />

Kirchgeld unterschiedliche landesrechtliche Regelungen.<br />

Die Kirchenlohnsteuer und die Kircheneinkommensteuer werden von den Finanzämtern<br />

gegen Erstattung der Verwaltungskosten an die zuständigen Kirchensteuergläubiger<br />

abgeführt.<br />

Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle getauften Kirchenmitglieder, die im Bereich einer<br />

steuerberechtigten Kirche oder Religionsgesellschaft ihren Wohnsitz oder dauernden<br />

Aufenthalt haben. Im Kirchenlohnsteuerabzugsverfahren wird die vom Arbeitgeber<br />

einbehaltene Kirchenlohnsteuer unmittelbar an das Betriebsstätten-Finanzamt des<br />

Arbeitgebers zusammen mit der Lohnsteuer abgeführt.<br />

Die 10 häufigsten Vornamen<br />

Häufigkeit an ... Stelle<br />

2001 2002 2003<br />

Mädchen Jungen Mädchen Jungen Mädchen Jungen<br />

1................................................ Marie Leon Marie Alexander Marie Maximilian<br />

2................................................ Sophie Alexander Sophie Maximilian Sophie Alexander<br />

3................................................ Maria Maximilian Maria Paul Maria Leon<br />

4 ................................................ Anna/Anne Lukas Anna/Anne Leon Anna/Anne Paul<br />

5................................................ Laura Paul Laura Lukas Leah Lukas<br />

6 ................................................ Michelle Tim Lea Jonas Laura Felix<br />

7................................................ Lea Jonas Katharina Niklas Lena Luca<br />

8 ................................................ Julia Niklas Sarah Tim Leonie David<br />

9 ................................................ Sarah Jan Julia David Julia Tim<br />

10................................................ Lisa Daniel Lena Luca Sarah Jonas<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong> 2 5

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