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11 Umwelt<br />
11.0 Methodische Erläuterungen<br />
Die Tabellen dieses Abschnitts sind gegliedert In die Bereiche »Umweitstatistiken«<br />
und »Umweltökonomische Gesamtrechnungen*.Bei den »Umweltstatistiken« werden<br />
Ergebnisse der Primärerhebungen nach dem Umweitstatistikgesetzt (UStatG) veröffentlicht.<br />
Demgegenüber stellen die »Umweitökonomischen Gesamtrechnungen« ein<br />
methodisch abgestimmtes Gesamtbild von Beziehungen zwischen Wirtschaft und Umwelt<br />
dar, In das sowohl die umweitstatistischen Ergebnisse als auch andere Quellen als<br />
Grundlage einflleßen.<br />
Umweltstatistiken<br />
Es werden Insbesondere die Ergebnisse der Statistiken über die Investitionen für<br />
Umweltschutz, die laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz, die Waren, Bauund<br />
Dienstleistungen für den Umweltschutz, die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung,<br />
die Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, die Abfallwirtschafi sowie bestimmte<br />
ozonschichtschädigende und klimawirksame Stoffe dargestellt, die wichtige<br />
Basisdaten zur Beurteilung der Umweltsituation, der ökologischen Belastungen und<br />
ihrer Veränderungen liefern. Die rechtliche Grundlage für diese Erhebungen bildet das<br />
»Gesetz Uber Umweltstatistiken« (Umweltstatistikgesetz - UStatG) vom 21.09.1994,<br />
BGBl. I S. 2530, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19.12.1997, BGBl. I<br />
S. 3158, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22.01.1987, BGBl.<br />
I S.462, 565, zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21.08.2002, BGBl. I<br />
S. 3322-, eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse erfolgt in den Veröffentlichungen<br />
der Fachserie 19 »Umwelt«.<br />
Investitionen für Umweltschutz<br />
ln der nach dem »Gesetz Uber Umweltstatistiken« durchzuführenden Statistik der<br />
Investitionen für Umweltschutz werden Zugänge an Sachanlagen, die dem Schutz der<br />
Umwelt dienen, bei Unternehmen und Betrieben des Produzierenden Gewerbes erfasst<br />
Die Angaben werden seit 1975 Jährlich erhoben.<br />
Umweltschutzinvestitionen sind Zugänge an Sachanlagen zum Schutz vor schädigenden<br />
Einflüssen, die bei der Produktionstätigkeit entstehen (produktionsbezogene<br />
Investitionen), sowie zur Herstellung von Erzeugnissen, die bei Verwendung oder Verbrauch<br />
eine geringere Umweltbelastung hervorrufen (produktbezogene Investitionen).<br />
Zu den produktbezogenen Investitionen zählen nur solche, die aufgrund gesetzlicher<br />
oder behördlicher Vorschriften bzw. Auflagen oder aufgrund von Selbstverpfllchtungserklärungen<br />
gegenüber der Bundesregierung erfolgt sind.<br />
Die Umweltschutzlnvestltlonen umfassen den Wert der Bruttozugänge an erworbenen<br />
und für eigene Rechnung selbst erstellten (einschl. der noch Im Bau befindlichen) Sachanlagen<br />
für Zwecke des Umweltschutzes. Kosten der Finanzierung, des Erwerbs von<br />
Beteiligungen, Wertpapieren usw., des Erwerbs von Konzessionen, Patenten, Lizenzen<br />
usw. sowie des Erwerbs von ganzen Unternehmen sind nicht enthalten.<br />
Bei den Investitionen für Umweltschutz wird unterschieden zwischen den Bereichen<br />
Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Naturschutz und<br />
Landschaftspflege sowie Bodensanierung.<br />
Im Bereich der Abfallwirtschaft handelt es sich um Investitionen für Anlagen und Einrichtungen<br />
zum Sammeln und Befördern, Behandeln, Lagern und Ab lagern von Abfällen.<br />
Die Investitionen für Gewässerschutz umfassen Anlagen und Einrichtungen, die zur Verminderung<br />
der Abwasserfracht und zum Schutz der Oberflächengewässer und des<br />
Grundwassers bestimmt sind.<br />
Der Lärmbekämpfung dienen Investitionen für Anlagen und Einrichtungen zur Beseitigung,<br />
Verringerung oder Vermeidung von Geräuschen, ohne Investitionen für Arbeitsschutz.<br />
Die Investitionen für Anlagen und Einrichtungen der Luftreinhaltung dienen der Beseitigung,<br />
Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen in Abluft/Abgas-, ausgenommen<br />
sind Investitionen für Arbeitsschutz.<br />
Die Investitionen für den Naturschutz bzw. der Landschaftspflege dienen der Erhaltung,<br />
Wiederherstellung oder Neugestaltung des naturgemäßen Erscheinungsbildes von<br />
Boden und Vegetation sowie zum Schutz der Tierwelt.<br />
Der Bodensanierung dienen Investitionen zur Beseitigung oder Verminderung von umweltgefährdenden<br />
Stoffen und Zubereitungen in Böden oder zur Abschirmung vor<br />
Ausbreitung dieser Stoffe und Zubereitungen in Boden und Grundwasser.<br />
Laufende Aufwendungen für den Umweltschutz<br />
Die jährliche Erhebung über die laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz liefert -<br />
ergänzend zur Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz - Informationen über<br />
den Umfang, die Struktur und die Entwicklung der laufenden Aufwendungen für den<br />
Umweltschutz.<br />
Nach §15 (1) 2 UStatG wird die Jährliche Erhebung Uber laufende Aufwendungen für den<br />
Umweltschutz bei höchstens 15 000 repräsentativ ausgewählten Unternehmen des Produzierenden<br />
Gewerbes ohne Baugewerbe durchgeführt.<br />
Bei dieser Erhebung werden alle laufenden Aufwendungen nach Arten für Maßnahmen,<br />
die ausschließlich dem Schutz der Umwelt dienen, erhoben. Bel Unternehmen, die<br />
keine eigenen Umweltschutzanlagen betreiben, bestehen die laufenden Aufwendungen<br />
im Wesentlichen aus den Gebühren und Beiträgen (z. B. für die kommunale Abfallentsorgung<br />
und Abwasserbeseitigung) und Kosten für die Entsorgung von Abfällen<br />
durch private Unternehmen sowie weitere Aufwendungen für Fremdleistungen wie auch<br />
selbst durchgeführte Maßnahmen für den Umweltschutz. Bel den Unternehmen mit<br />
Umweltschutzanlagen kommen neben den Gebühren und Beiträgen die laufenden<br />
Aufwendungen In Betracht, die typisch für den Betrieb der Umweltschutzanlagen sind.<br />
Diese laufenden Aufwendungen umfassen u. a. die Abschreibungen, kalkulatorischen<br />
Zinsen, Personalkosten (Bruttolöhne und -gehälter, Sozialkosten), Aufwendungen für<br />
Hllfs- und Betriebsstoffe und Energie, die beim Betreiben von Umweltschutzanlagen<br />
anfallen.<br />
Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz<br />
Nach § 16 Abs. 1 UStatG wird die jährliche Erhebung der Waren und Dienstleistungen für<br />
den Umweltschutz bei repräsentativ ausgewählten Betrieben des Produzierenden Gewerbes<br />
sowie des Dienstleistungsbereichs durchgeführt. Sie liefert Informationen über<br />
den Umsatz von Waren, Bau- und Dienstleistungen, die ausschließlich dem Umweltschutz<br />
dienen, nach Art der Waren und Leistungen und nach Absatzgebieten. Aus dem<br />
Dienstleistungsgewerbe sind in die Erhebung Institute und Einrichtungen einbezogen,<br />
die technische, physikalische und chemische Untersuchungen, Beratungen, Gutachten<br />
und Projektbetreuungen und ähnliche Dienstleistungen durchführen. Entsorgungsleistungen<br />
sind nicht Gegenstand der Erhebung.<br />
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />
Die Statistik der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfasst<br />
u. a. Gewinnung, Bezug und Abgabe von Wasser, die Zahl der versorgten Einwohner<br />
sowie Menge und Ableitung des Abwassers. Auskunftspflichtig sind Anstalten und Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts, Inhaber oder Leiter von Unternehmen und anderen<br />
Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />
betreiben.<br />
Die Statistiken der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Im B ergbau<br />
und Verarbeitenden Gewerbe sowie bei Wärmekraftwerken für die ö ffe n tlich e<br />
Versorgung enthalten u. a. Daten Uber Gewinnung, Bezug und Nutzung von Wasser<br />
sowie Menge und Ableitung des Abwassers.<br />
Die Angaben beziehen sich in der Regel auf folgende Einheiten:<br />
- Betriebe des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes, die Anlagen zur Wassergewinnung<br />
oder Abwasserbehandlung betreiben, Direkteinleiter sind odereinen Fremdbezug<br />
von Jährlich mindestens 10 000 m3 haben;<br />
- Wärmekraftwerke, die für die öffentliche Versorgung Elektrizität aus überwiegend<br />
fossilen Energieträgern und Kernbrennstoffen erzeugen.<br />
Als Grundwasser gilt das unterirdisch anstehende Wasser, das die Hohlräume der<br />
Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und nur der Schwere unterliegt, ohne natürlichen<br />
Austritt.<br />
Quellwasser Ist der örtlich begrenzte natürliche Grundwasseraustritt, auch nach künstlicher<br />
Fassung, allerdings ohne Oberlaufwasser.<br />
Oberflächenwasser ist Wasser natürlicher oder künstlicher oberirdischer Gewässer<br />
(Flüsse, Seen und Talsperren) sowie angereichertes Grundwasser.<br />
Uferfiltrat ist Wasser, das den Wassergewinnungsanlagen durch das Ufer eines Flusses<br />
oder Sees im Untergrund nach Bodenpassage zusickert und sich mit dem anstehenden<br />
Grundwasser vermischt.<br />
Letztverbraucher sind private Haushalte (einschl. Handwerk und Kleingewerbe), gewerbliche<br />
Unternehmen und sonstige Abnehmer (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Behörden,<br />
kommunale Einrichtungen, Bundeswehl), mit denen die öffentlichen Wasseiversorgungsuntemehmen<br />
die abgegebenen Wassermengen unmittelbar ab- oder verrechnen.<br />
Die Wassemutzung kann als Einfach-, Mehrfach- und Kreislaufnutzung erfolgen. Krelslaufhutzung<br />
liegt vor, wenn Wasser laufend umgewälzt und für denselben Zweck genutzt<br />
wird. Bel der Nutzung wird mehrfach und Im Kreislauf genutztes Wasser entsprechend<br />
der Zahl der Nutzungen gezählt.<br />
KOhlwasser Ist Im Allgemeinen unverschmutztes, durch Gebrauch erwärmtes Wasser<br />
aus KUhlprozessen.<br />
Unter Direkteinleitung wird die Abwassermenge verstanden, die unbehandelt oder nach<br />
einer Behandlung unmittelbar In ein Oberflächengewässer bzw. in den Untergrund abgeleitet<br />
wird.<br />
Als Indirekteinleitung wird die Abwassermenge angesehen, die unbehandelt oder nach<br />
einer Behandlung In die öffentliche Kanalisation bzw. an andere Betriebe abgeleitet<br />
wird.<br />
Bei der Behandlung des Abwassers wird primär zwischen mechanischen und biologischen<br />
Verfahren unterschieden. In biologischen Anlagen erfolgt die Entfernung von<br />
gelösten Schmutzstoffen, Kolloiden und Schwebstoffen aus Abwasser durch aeroben<br />
und/oder anaeroben Abbau, Aufbau neuer Zellsubstanz und Adsorption an Bakterienflocken<br />
oder biologischen Rasen, z. B. In Belebungs-, Tropfkörperanlagen. Es können<br />
sich weitergehende Verfahrensschritte zur Abwasserreinigung anschließen, z. B.<br />
Phosphatreduktion, Nitrifikation, Denitrifikation.<br />
Die durch die Behandlungsverfahren aus dem Abwasser abgetrennten, wasserhaltigen<br />
Stoffe (ausgenommen Rechen-, Sieb- und Sandfanggut) werden als Klärschlamm bezeichnet.<br />
298 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong>