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15 Verkehr<br />
15.0 Methodische Erläuterungen<br />
Die amtliche Verkehrsstatistik umfasst Leistungsstatistiken (Fahrzeugverkehr sowie beförderte<br />
Personen und Güter), Unternehmens- und Fahrzeugbestandsstatistiken, Unfallstatistiken,<br />
Verkehrswegestatistiken und eine Reihe weiterer spezieller Statistiken. Ein<br />
Teil dieser Statistiken wird vom Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums<br />
durchgeführt. In diesem Abschnitt werden übenwiegend Ergebnisse aus Verkehrsstatistiken<br />
der statistischen Ämter dargestellt.<br />
Die Verkehrsleistungsstatistiken bilden den Schwerpunkt der amtlichen Verkehrsstatistik.<br />
Ihre Ergebnisse werden i.d.R. nach Hauptverkehrsverbindungen gegliedert. Binnenverkehr<br />
ist der Fahrzeugverkehr innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland<br />
(Inland). Grenzüberschreitender Verkehr ist der Verkehr zwischen inländischen<br />
und ausländischen Orten. Durchgangsverkehr (Transit) ist der Verkehr zwischen ausländischen<br />
Orten durch das Inland.<br />
In den Leistungsstatistiken des Personenverkehrs werden grundsätzlich beförderte Personen<br />
als Beförderungsfälle erfasst, d.h. eine Person, die im Berichtszeitraum mehrere<br />
Fahrten unternommen hat, wird mehrfach gezählt. Die beförderten Güter werden mit<br />
ihrem Bruttogewicht (einschl. Verpackung) nachgewiesen. Die Zuordnung zu Güterarten<br />
erfolgt nach dem Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik, Ausgabe 1969. Als Beförderungsaufkommen<br />
wird die Anzahl der Beförderungsfälle bzw. das Gewicht der<br />
beförderten Gütermenge bezeichnet. Beförderungsleistungen im Personenverkehr sind<br />
das Produkt aus der Anzahl der Beförderungsfälle mit der jeweiligen Reiseweite (Maßeinheit:<br />
Personenkilometer), im Güterverkehr das Produkt aus Gütergewicht und Transportweite<br />
(Maßeinheit: Tonnenkilometer). Im Güterverkehr wird i.d.R. nur die im Inland<br />
zurückgelegte Transportweite berücksichtigt.<br />
In Unternehmensstatistiken des Verkehrs sind grundsätzlich nur diejenigen Unternehmen<br />
mit Sitz im Inland einbezogen, die Fahrzeuge einsetzen (funktionale Berichtskreisabgrenzung).<br />
Erhebungseinheiten sind Unternehmen, sofern ihr wirtschaftlicher<br />
Schwerpunkt in einem Wirtschaftszweig des Verkehrssektors liegt, sowie fachliche Untemehmensteile<br />
von Unternehmen, die schwerpunktmäßig außerhalb des Verkehrssektors<br />
(z.B. im Produzierenden Gewerbe) tätig sind.<br />
Die verkehrsstatistischen Daten werden für die einzelnen Verkehrszweige getrennt erfasst,<br />
aufbereitet und dargestellt. Der Nachweis von Transportketten, d.h. die Bestimmung<br />
des ursprünglichen Versandortes oder des Endzielortes bei Wechsel des Transportmittels,<br />
ist nicht möglich. Bei einer Addition der Ergebnisse des Personen- oder des<br />
Güterverkehrs der Verkehrszweige (insbesondere in den beiden zusammenfassenden<br />
Tabellen 15.1 und 15.2) ist zu beachten, dass in den Summen in unbekannter Höhe<br />
Mehrfachzählungen durch Umsteigen oder Umladen enthalten sind. Ausführliche<br />
methodische Erläuterungen sowie fachlich und regional tiefer gegliederte Ergebnisse<br />
enthalten die Veröffentlichungen der Fachserie 8 »Verkehr« (siehe hierzu auch »Fundstellen<br />
und weiterführende Informationen« am Ende dieses Abschnitts).<br />
Eisenbahnverkehr<br />
Erfasst wird nur der öffentliche Eisenbahnverkehr. Eisenbahnen dienen dem öffentlichen<br />
Verkehr, wenn sie jedermann zur Personen- oder Güterbeförderung benutzen kann.<br />
Frachtpflichtiger Güterverkehr ist die für Dritte gegen Entgelt durchgeführte Güterbeförderung.<br />
Beim Dienstgutverkehr (Werkverkehr) handelt es sich um Güterbeförderung der<br />
Eisenbahnen für eigene Zwecke. Erhoben werden monatlich Beförderungsaufkommen<br />
und -leistungen im Personen- und Güterverkehr nach dem Inländerkonzept (inländische<br />
Eisenbahnen). Zusätzlich zu den Verkehrsleistungen werden Verkehrseinnahmen und<br />
jährlich die Sachanlagen des Eisenbahnverkehrs nach Arten (Fahrzeugbestand,<br />
Streckenlänge usw.) ermittelt. Verkehrsunfälle sind Bahnbetriebsunfälle einschließlich<br />
Rottenunfälle, bei denen mindestens ein bewegtes - beim Zusammenprall auch<br />
haltendes - Eisenbahnfahrzeug im Fahr- und Rangierbetrieb beteiligt ist. Der Personenverkehr<br />
mit Straßen-, Stadt-, Hoch- und U-Bahnen zählt zum öffentlichen Straßenpersonenverkehr.<br />
Straßenverkehr<br />
Der Kraftfahrzeugbestand und seine Veränderungen werden aus dem Zentralen Fahrzeugregister<br />
beim Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt, das seinerseits auf den Meldungen<br />
der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen basiert. Die ebenfalls vom Kraftfahrt-Bundesamt<br />
herausgegebenen Angaben zur Erteilung von Fahrerlaubnissen werden durch Auswertung<br />
von Führerschein Prüfungen der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr<br />
gewonnen. Es werden Daten über neu ausgegebene Führerscheine veröffentlicht,<br />
der Führerscheinbestand ist unbekannt.<br />
Der öffentliche Straßenpersonenverkehr umfasst den Linien- und Gelegenheitsverkehr<br />
mit Kraftomnibussen, Oberleitungsbussen sowie Straßen-, Stadt-, Hoch- und U-Bahnen.<br />
Der Taxi- und Mietwagenverkehr wird in der amtlichen Statistik nicht erfasst. Linienverkehr<br />
ist die regelmäßige Beförderung von Personen in bestimmten Verkehrsverbindungen<br />
nach im Voraus festgelegten und veröffentlichten Fahrplänen, Beförderungsentgelten<br />
und -bedingungen, bei denen die Fahrgäste an vorher festgelegten<br />
Haltestellen ein- und aussteigen können. Zum Gelegenheitsverkehr zählen<br />
Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen sowie der Verkehr mit Mietomnibussen. Beförderungsaufkommen<br />
und -leistungen werden nach dem Inländerkonzept (Verkehrsleistungen<br />
inländischer Unternehmen im In- und Ausland) erfasst. In die Statistik der<br />
Unternehmen des öffentlichen Straßen Personenverkehrs sind Unternehmen einbezogen,<br />
die für Beförderungen nach dem Personenbeförderungsgesetz zugelassen<br />
sind. Auch hier ist der Taxi- und Mietwagenverkehr ausgenommen.<br />
Durch die Aufhebung der Tarife im Straßengüterverkehr wurde in der jüngeren Vergangenheit<br />
eine Neukonzeption der Statistik des Güterverkehrs erforderlich. Ab Mai 1994<br />
werden im Rahmen einer Primärerhebung die Verkehrsleistungen deutscher Lastkraftfahrzeuge<br />
laufend erhoben sowie periodisch aufbereitet. In die Erhebung einbezogen<br />
sind sowohl der gewerbliche Straßengüterverkehr als auch der Werkverkehr. Durchgeführt<br />
wird die Erhebung für den gewerblichen Verkehr vom Bundesamt für Güterverkehr<br />
(BAG) sowie für den Werkverkehr vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Von der Erhebung<br />
grundsätzlich ausgenommen ist die Gesamtheit der Güterbeförderungen ausländischer<br />
Kraftfahrzeuge, selbst wenn der Be- oder Entladeort auf dem Gebiet der Bundesrepublik<br />
Deutschland liegt. Darüber hinaus werden die Durchfuhren/Transitverkehre durch<br />
Deutschland mit ausländischen Kraftfahrzeugen nicht erfasst.<br />
Ais Straßenverkehrsunfälle werden alle von der Polizei registrierten Unfälle erfasst, bei<br />
denen infolge des Fährverkehrs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen entweder Personen<br />
getötet oder verletzt oder Sachschaden entstanden ist. Verunglückte werden als Getötete<br />
nachgewiesen, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen<br />
gestorben sind und als Schwerverletzte, wenn sie stationär in einem Krankenhaus<br />
behandelt wurden. Sonstige Verunglückte gelten als leicht verletzt. Als Beteiligte an<br />
einem Unfall werden alle Fahrzeugfuhrer oder Fußgänger erfasst, die selbst - oder deren<br />
Fahrzeuge - Schäden erlitten oder hervorgerufen haben. Verunglückte Mitfahrer zählen<br />
somit nicht zu den Unfallbeteiligten. Sachschadensunfälle werden unterschieden nach<br />
schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden (wesentliches Kriterium: mindestens ein<br />
am Unfall beteiligtes Kraftfahrzeug musste abgeschleppt werden) und sonstigen<br />
Sachschadensunfallen. Bis 1994 wurden Unfälle mit schwerem Sachschaden<br />
(Sachschaden mindestens 4000 DM bzw. 2 045 Euro bei mindestens einem der<br />
Geschädigten) anstelle der schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden erfasst.<br />
Binnenschifffahrt<br />
Der Güterverkehr umfasst Umschlag und Transporte in- und ausländischer Schiffe auf<br />
Binnengewässern des Inlandes (Inlandskonzept). Er schließt auch den Binnen-Seeverkehr<br />
- Verkehr zwischen inländischen Binnenhäfen und inländischen oder ausländischen<br />
Seehäfen, der teils über Binnenwasserstraßen, teils über See führt - ein. Nicht<br />
einbezogen ist der Verkehr der Binnenfischerei, der Nassbaggerei, Fähr- und Hafenverkehr<br />
sowie Transporte für den Schiffsbetrieb (Treibstoff, Proviant u.Ä.). Hauptdatenquelle<br />
der Güterverkehrsstatistik sind Ein-, Aus- und Umladungen in Häfen und an sonstigen<br />
Lade- und Löschplätzen im Inland. Der Durchgangsverkehr wird aus Meldungen<br />
von Grenzzollstellen und Schleusen ermittelt.<br />
Zur Statistik über Unternehmen der Binnenschifffahrt sind alle Unternehmen meldepflichtig,<br />
die Schiffe zur Personen- und Güterbeförderung auf Binnengewässern (ohne<br />
Schiffe im Fähr- und Hafen verkehr) betreiben.<br />
Seeschifffahrt<br />
Die Methodik der Seeverkehrsstatistik hat sich mit dem Berichtsjahr 2000 in wesentlichen<br />
Punkten geändert. Dadurch kommt es zu Abweichungen gegenüber früher publizierten<br />
Ergebnissen.<br />
Unter Seeverkehr sind nunmehr sämtliche Ankünfte und Abgänge von (See-) Schiffen in<br />
Häfen zu verstehen, wenn die Fahrt ganz oder teilweise auf See stattfindet bzw. stattfand.<br />
Abweichend von der Nachweisung vor dem jahr 2000 ist somit auch der Seeverkehr<br />
der Binnenhäfen enthalten. Die See wird dann befahren, wenn die Fahrt nicht ausschließlich<br />
auf Binnenwasserstraßen (Flüsse und Kanäle) im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes<br />
stattfindet.<br />
Der Güterumschlag umfasst sämtliche Ein- und Ausladungen in deutschen Seehäfen.<br />
Generell werden die Bruttogewichte der Güter nachgewiesen, also die Nettogewichte<br />
einschließlich der Verpackung der Güter, jedoch ohne die Gewichte der eingesetzten<br />
Transportfahrzeuge und Container. Die Eigengewichte werden in einigen Tabellen nachrichtlich<br />
abgedruckt.<br />
Seit dem Jahr 2000 wird auch der Personenverkehr erhoben und ausgewertet.<br />
Zum SeeschifFsbestand gehören nur die unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland<br />
fahrenden Schiffe; die im Ausland registrierten Schiffe deutscher Schiffseign er sind<br />
somit nicht darin enthalten. Die Zahlen werden durch das Bundesverkehrsministerium<br />
ermittelt.<br />
Ais Schiffsverkehr werden die überSee in den inländischen See- oder Binnenhäfen »zu<br />
Handelszwecken« ankommenden und ausgehenden deutschen und ausländischen<br />
Schiffe nachgewiesen. (Nicht einbezogen sind die SchifFe, die auf ihrer Fahrt ausschließlich<br />
Binnenwasserstraßen benutzen.)<br />
458 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong>