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Germany Yearbook - 2004_ocr

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15 Verkehr<br />

15.0 Methodische Erläuterungen<br />

Die amtliche Verkehrsstatistik umfasst Leistungsstatistiken (Fahrzeugverkehr sowie beförderte<br />

Personen und Güter), Unternehmens- und Fahrzeugbestandsstatistiken, Unfallstatistiken,<br />

Verkehrswegestatistiken und eine Reihe weiterer spezieller Statistiken. Ein<br />

Teil dieser Statistiken wird vom Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums<br />

durchgeführt. In diesem Abschnitt werden übenwiegend Ergebnisse aus Verkehrsstatistiken<br />

der statistischen Ämter dargestellt.<br />

Die Verkehrsleistungsstatistiken bilden den Schwerpunkt der amtlichen Verkehrsstatistik.<br />

Ihre Ergebnisse werden i.d.R. nach Hauptverkehrsverbindungen gegliedert. Binnenverkehr<br />

ist der Fahrzeugverkehr innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland<br />

(Inland). Grenzüberschreitender Verkehr ist der Verkehr zwischen inländischen<br />

und ausländischen Orten. Durchgangsverkehr (Transit) ist der Verkehr zwischen ausländischen<br />

Orten durch das Inland.<br />

In den Leistungsstatistiken des Personenverkehrs werden grundsätzlich beförderte Personen<br />

als Beförderungsfälle erfasst, d.h. eine Person, die im Berichtszeitraum mehrere<br />

Fahrten unternommen hat, wird mehrfach gezählt. Die beförderten Güter werden mit<br />

ihrem Bruttogewicht (einschl. Verpackung) nachgewiesen. Die Zuordnung zu Güterarten<br />

erfolgt nach dem Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik, Ausgabe 1969. Als Beförderungsaufkommen<br />

wird die Anzahl der Beförderungsfälle bzw. das Gewicht der<br />

beförderten Gütermenge bezeichnet. Beförderungsleistungen im Personenverkehr sind<br />

das Produkt aus der Anzahl der Beförderungsfälle mit der jeweiligen Reiseweite (Maßeinheit:<br />

Personenkilometer), im Güterverkehr das Produkt aus Gütergewicht und Transportweite<br />

(Maßeinheit: Tonnenkilometer). Im Güterverkehr wird i.d.R. nur die im Inland<br />

zurückgelegte Transportweite berücksichtigt.<br />

In Unternehmensstatistiken des Verkehrs sind grundsätzlich nur diejenigen Unternehmen<br />

mit Sitz im Inland einbezogen, die Fahrzeuge einsetzen (funktionale Berichtskreisabgrenzung).<br />

Erhebungseinheiten sind Unternehmen, sofern ihr wirtschaftlicher<br />

Schwerpunkt in einem Wirtschaftszweig des Verkehrssektors liegt, sowie fachliche Untemehmensteile<br />

von Unternehmen, die schwerpunktmäßig außerhalb des Verkehrssektors<br />

(z.B. im Produzierenden Gewerbe) tätig sind.<br />

Die verkehrsstatistischen Daten werden für die einzelnen Verkehrszweige getrennt erfasst,<br />

aufbereitet und dargestellt. Der Nachweis von Transportketten, d.h. die Bestimmung<br />

des ursprünglichen Versandortes oder des Endzielortes bei Wechsel des Transportmittels,<br />

ist nicht möglich. Bei einer Addition der Ergebnisse des Personen- oder des<br />

Güterverkehrs der Verkehrszweige (insbesondere in den beiden zusammenfassenden<br />

Tabellen 15.1 und 15.2) ist zu beachten, dass in den Summen in unbekannter Höhe<br />

Mehrfachzählungen durch Umsteigen oder Umladen enthalten sind. Ausführliche<br />

methodische Erläuterungen sowie fachlich und regional tiefer gegliederte Ergebnisse<br />

enthalten die Veröffentlichungen der Fachserie 8 »Verkehr« (siehe hierzu auch »Fundstellen<br />

und weiterführende Informationen« am Ende dieses Abschnitts).<br />

Eisenbahnverkehr<br />

Erfasst wird nur der öffentliche Eisenbahnverkehr. Eisenbahnen dienen dem öffentlichen<br />

Verkehr, wenn sie jedermann zur Personen- oder Güterbeförderung benutzen kann.<br />

Frachtpflichtiger Güterverkehr ist die für Dritte gegen Entgelt durchgeführte Güterbeförderung.<br />

Beim Dienstgutverkehr (Werkverkehr) handelt es sich um Güterbeförderung der<br />

Eisenbahnen für eigene Zwecke. Erhoben werden monatlich Beförderungsaufkommen<br />

und -leistungen im Personen- und Güterverkehr nach dem Inländerkonzept (inländische<br />

Eisenbahnen). Zusätzlich zu den Verkehrsleistungen werden Verkehrseinnahmen und<br />

jährlich die Sachanlagen des Eisenbahnverkehrs nach Arten (Fahrzeugbestand,<br />

Streckenlänge usw.) ermittelt. Verkehrsunfälle sind Bahnbetriebsunfälle einschließlich<br />

Rottenunfälle, bei denen mindestens ein bewegtes - beim Zusammenprall auch<br />

haltendes - Eisenbahnfahrzeug im Fahr- und Rangierbetrieb beteiligt ist. Der Personenverkehr<br />

mit Straßen-, Stadt-, Hoch- und U-Bahnen zählt zum öffentlichen Straßenpersonenverkehr.<br />

Straßenverkehr<br />

Der Kraftfahrzeugbestand und seine Veränderungen werden aus dem Zentralen Fahrzeugregister<br />

beim Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt, das seinerseits auf den Meldungen<br />

der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen basiert. Die ebenfalls vom Kraftfahrt-Bundesamt<br />

herausgegebenen Angaben zur Erteilung von Fahrerlaubnissen werden durch Auswertung<br />

von Führerschein Prüfungen der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr<br />

gewonnen. Es werden Daten über neu ausgegebene Führerscheine veröffentlicht,<br />

der Führerscheinbestand ist unbekannt.<br />

Der öffentliche Straßenpersonenverkehr umfasst den Linien- und Gelegenheitsverkehr<br />

mit Kraftomnibussen, Oberleitungsbussen sowie Straßen-, Stadt-, Hoch- und U-Bahnen.<br />

Der Taxi- und Mietwagenverkehr wird in der amtlichen Statistik nicht erfasst. Linienverkehr<br />

ist die regelmäßige Beförderung von Personen in bestimmten Verkehrsverbindungen<br />

nach im Voraus festgelegten und veröffentlichten Fahrplänen, Beförderungsentgelten<br />

und -bedingungen, bei denen die Fahrgäste an vorher festgelegten<br />

Haltestellen ein- und aussteigen können. Zum Gelegenheitsverkehr zählen<br />

Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen sowie der Verkehr mit Mietomnibussen. Beförderungsaufkommen<br />

und -leistungen werden nach dem Inländerkonzept (Verkehrsleistungen<br />

inländischer Unternehmen im In- und Ausland) erfasst. In die Statistik der<br />

Unternehmen des öffentlichen Straßen Personenverkehrs sind Unternehmen einbezogen,<br />

die für Beförderungen nach dem Personenbeförderungsgesetz zugelassen<br />

sind. Auch hier ist der Taxi- und Mietwagenverkehr ausgenommen.<br />

Durch die Aufhebung der Tarife im Straßengüterverkehr wurde in der jüngeren Vergangenheit<br />

eine Neukonzeption der Statistik des Güterverkehrs erforderlich. Ab Mai 1994<br />

werden im Rahmen einer Primärerhebung die Verkehrsleistungen deutscher Lastkraftfahrzeuge<br />

laufend erhoben sowie periodisch aufbereitet. In die Erhebung einbezogen<br />

sind sowohl der gewerbliche Straßengüterverkehr als auch der Werkverkehr. Durchgeführt<br />

wird die Erhebung für den gewerblichen Verkehr vom Bundesamt für Güterverkehr<br />

(BAG) sowie für den Werkverkehr vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Von der Erhebung<br />

grundsätzlich ausgenommen ist die Gesamtheit der Güterbeförderungen ausländischer<br />

Kraftfahrzeuge, selbst wenn der Be- oder Entladeort auf dem Gebiet der Bundesrepublik<br />

Deutschland liegt. Darüber hinaus werden die Durchfuhren/Transitverkehre durch<br />

Deutschland mit ausländischen Kraftfahrzeugen nicht erfasst.<br />

Ais Straßenverkehrsunfälle werden alle von der Polizei registrierten Unfälle erfasst, bei<br />

denen infolge des Fährverkehrs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen entweder Personen<br />

getötet oder verletzt oder Sachschaden entstanden ist. Verunglückte werden als Getötete<br />

nachgewiesen, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen<br />

gestorben sind und als Schwerverletzte, wenn sie stationär in einem Krankenhaus<br />

behandelt wurden. Sonstige Verunglückte gelten als leicht verletzt. Als Beteiligte an<br />

einem Unfall werden alle Fahrzeugfuhrer oder Fußgänger erfasst, die selbst - oder deren<br />

Fahrzeuge - Schäden erlitten oder hervorgerufen haben. Verunglückte Mitfahrer zählen<br />

somit nicht zu den Unfallbeteiligten. Sachschadensunfälle werden unterschieden nach<br />

schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden (wesentliches Kriterium: mindestens ein<br />

am Unfall beteiligtes Kraftfahrzeug musste abgeschleppt werden) und sonstigen<br />

Sachschadensunfallen. Bis 1994 wurden Unfälle mit schwerem Sachschaden<br />

(Sachschaden mindestens 4000 DM bzw. 2 045 Euro bei mindestens einem der<br />

Geschädigten) anstelle der schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden erfasst.<br />

Binnenschifffahrt<br />

Der Güterverkehr umfasst Umschlag und Transporte in- und ausländischer Schiffe auf<br />

Binnengewässern des Inlandes (Inlandskonzept). Er schließt auch den Binnen-Seeverkehr<br />

- Verkehr zwischen inländischen Binnenhäfen und inländischen oder ausländischen<br />

Seehäfen, der teils über Binnenwasserstraßen, teils über See führt - ein. Nicht<br />

einbezogen ist der Verkehr der Binnenfischerei, der Nassbaggerei, Fähr- und Hafenverkehr<br />

sowie Transporte für den Schiffsbetrieb (Treibstoff, Proviant u.Ä.). Hauptdatenquelle<br />

der Güterverkehrsstatistik sind Ein-, Aus- und Umladungen in Häfen und an sonstigen<br />

Lade- und Löschplätzen im Inland. Der Durchgangsverkehr wird aus Meldungen<br />

von Grenzzollstellen und Schleusen ermittelt.<br />

Zur Statistik über Unternehmen der Binnenschifffahrt sind alle Unternehmen meldepflichtig,<br />

die Schiffe zur Personen- und Güterbeförderung auf Binnengewässern (ohne<br />

Schiffe im Fähr- und Hafen verkehr) betreiben.<br />

Seeschifffahrt<br />

Die Methodik der Seeverkehrsstatistik hat sich mit dem Berichtsjahr 2000 in wesentlichen<br />

Punkten geändert. Dadurch kommt es zu Abweichungen gegenüber früher publizierten<br />

Ergebnissen.<br />

Unter Seeverkehr sind nunmehr sämtliche Ankünfte und Abgänge von (See-) Schiffen in<br />

Häfen zu verstehen, wenn die Fahrt ganz oder teilweise auf See stattfindet bzw. stattfand.<br />

Abweichend von der Nachweisung vor dem jahr 2000 ist somit auch der Seeverkehr<br />

der Binnenhäfen enthalten. Die See wird dann befahren, wenn die Fahrt nicht ausschließlich<br />

auf Binnenwasserstraßen (Flüsse und Kanäle) im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes<br />

stattfindet.<br />

Der Güterumschlag umfasst sämtliche Ein- und Ausladungen in deutschen Seehäfen.<br />

Generell werden die Bruttogewichte der Güter nachgewiesen, also die Nettogewichte<br />

einschließlich der Verpackung der Güter, jedoch ohne die Gewichte der eingesetzten<br />

Transportfahrzeuge und Container. Die Eigengewichte werden in einigen Tabellen nachrichtlich<br />

abgedruckt.<br />

Seit dem Jahr 2000 wird auch der Personenverkehr erhoben und ausgewertet.<br />

Zum SeeschifFsbestand gehören nur die unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland<br />

fahrenden Schiffe; die im Ausland registrierten Schiffe deutscher Schiffseign er sind<br />

somit nicht darin enthalten. Die Zahlen werden durch das Bundesverkehrsministerium<br />

ermittelt.<br />

Ais Schiffsverkehr werden die überSee in den inländischen See- oder Binnenhäfen »zu<br />

Handelszwecken« ankommenden und ausgehenden deutschen und ausländischen<br />

Schiffe nachgewiesen. (Nicht einbezogen sind die SchifFe, die auf ihrer Fahrt ausschließlich<br />

Binnenwasserstraßen benutzen.)<br />

458 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong>

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