Germany Yearbook - 2004_ocr
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3<br />
3.0<br />
Erwerbstätigkeit<br />
Methodische Erläuterungen<br />
Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Beteiligung der Bevölkerung am<br />
Erwerbsleben.<br />
Die Angaben über die Erwerbstätigkeit bzw. Beschäftigung stammen aus verschiedenen<br />
Quellen. In den Tabellen 3.1 bis 3.7 werden Ergebnisse der Mikrozensuserhebung<br />
(Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt), die jährlich mit<br />
einem Auswahlsatz von 1 % der Bevölkerung durchgeführt wird, nachgewiesen. Bei den<br />
Ergebnissen des Mikrozensus handelt es sich um hochgerechnete Zahlen. Die Basis für<br />
die Hochrechnung bilden die Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung (siehe<br />
»Methodische Erläuterungen« zum Abschnitt 2 »Bevölkerung«). Seit 1991 wird der<br />
Mikrozensus auch in den neuen Ländern und Berlin-Ost durchgeführt.<br />
Im Gegensatz zu der Befragung von Personen im Mikrozensus und anderen Erwerbstätigkeitsstatistiken<br />
basieren die Statistiken der Beschäftigten auf der Auswertung von<br />
Betriebsmeldungen. Hierdurch werden Beschäftigungsfälle erfasst, d. h., Personen mit<br />
mehreren Arbeitsverhältnissen werden mehrfach gezählt. Angaben über Beschäftigte<br />
(Beschäftigungsfälle) aus verschiedenen Bereichszählungen sowie aus Statistiken mit<br />
kurzfristiger Periodizität werden getrennt nach Wirtschaftsbereichen in den entsprechenden<br />
Abschnitten des Statistischen Jahrbuchs nachgewiesen, z. B. Beschäftigte im<br />
Produzierenden Gewerbe im Abschnitt 13; Zahlen über Beschäftigte im öffentlichen<br />
Dienst werden im Rahmen der Personalstandstatistik erhoben (siehe Tabelle 22.7). Die<br />
Einführung der Bereichsstatistiken in den neuen Ländern und Berlin-Ost beginnt mit<br />
Jahresbeginn 1991.<br />
Die Tabelle 3.8 enthält jahresdurchschnittliche Erwerbstätigenangaben in der Abgrenzung<br />
der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Je nach Verwendungszweck werden<br />
die Ergebnisse für die Gesamtwirtschaft nach dem Inländer- oder dem Inlandskonzept<br />
nachgewiesen. Bei der Darstellung der Ergebnisse wird das Personenkonzept zugrunde<br />
gelegt, d. h., Personen mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden nur einmal<br />
mit ihrer Haupttätigkeit erfasst. Die Berechnungen basieren auf allen zum Schätzzeitpunkt<br />
verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen. Dies sind insbesondere die Ergebnisse<br />
der kurzfristigen Wirtschaftsbereichsstatistiken, des Mikrozensus, der Personalstandstatistik<br />
und der Beschäftigten Statistik. Bei der Darstellung der Ergebnisse nach Wirtschaftsbereichen<br />
wird vom Inlandskonzept ausgegangen, d. h. es werden alle Erwerbstätigen<br />
erfasst, die ihre Erwerbstätigkeit bei inländischen Wirtschaftseinheiten<br />
ausüben. Weitere Daten über die Erwerbstätigkeit werden auch im Abschnitt 23 »Volkswirtschaftliche<br />
Gesamtrechnungen« nachgewiesen.<br />
Darüber hinaus enthält die Tabelle 3.9 dieses Abschnitts Jahresdurchschnittsergebnisse<br />
zur Erwerbstätigkeit des Arbeitskreises »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der<br />
Länder«. Ausführliche Erläuterungen hierzu erteilt das federführende Hessische Statistische<br />
Landesamt (www.hsl.de/erwerbstaetigenrechnung). Die Berechnung dieser Ergebnisse<br />
basiert auf den gleichen methodischen Konzepten und Grundlagen wie die Erwerbstätigenangaben<br />
in Tabelle 3.8.<br />
In den Tabellen 3.10 und 3.11 sind Ergebnisse der Statistik der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten auf Grundlage des integrierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung<br />
(BeschäftigtenStatistik) dargestellt. Die Beschäftigtenstatistik nimmt insofern<br />
eine Sonderstellung ein, als sie die von den Betrieben ausgehenden Meldungen personenbezogen<br />
zusammenführt und damit Auswertungen für Personen und Beschäftigungsfälle<br />
ermöglicht. Für die neuen Länder und Berlin-Ost beginnt die Ergebnisnachweisung<br />
mit dem Stichtag 30.6.1993.<br />
Für internationale Vergleiche werden von der Bundesagentur für Arbeit und dem Statistischen<br />
Bundesamt gemeinsam die Angaben über Erwerbslose und Erwerbslosenquoten<br />
in Tabelle 3.12 nach standardisierten Verfahren der Europäischen Union ermittelt.<br />
Die Berechnungen basieren auf Ergebnissen für Erwerbslose und Erwerbstätige aus<br />
der gemeinschaftlichen Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (in Deutschland<br />
einmal jährlich durchgeführt im Rahmen des Mikrozensus), die durch Verknüpfung mit<br />
den monatlichen Angaben über registrierte Arbeitslose und gesamtwirtschaftliche Erwerbstätige<br />
in Jahresdurchschnittswerte umgerechnet werden.<br />
Die Angaben in den Tabellen 3.13 bis 3.17 stammen von der Bundesagentur für Arbeit<br />
und beruhen auf Auszählungen der Arbeitsämter. Wegen der vielfachen Gebietsstandsveränderungen<br />
im Land Berlin seit 1997 lassen sich statistische Ergebnisse in der bisherigen<br />
Abgrenzung der Gebietsteile West und Ost nur noch mit deutlichen Verzerrungen<br />
nachweisen. Deshalb werden in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit<br />
beide Gebietsteile ab Januar 2003 neu abgegrenzt, und zwar werden das frühere Bundesgebiet<br />
ohne Berlin und die neuen Ländereinschl. Berlin nachgewiesen. Um die<br />
Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit früheren Jahren zu gewährleisten, erfolgte eine<br />
Rückrechnung bis 1990. Die gilt auch für die Darstellung in den Graphiken zu diesem<br />
Abschnitt. Noch nicht zurückgerechnet sind die Angaben der Tabelle 3.14 aus der Strukturanalyse<br />
2002 (sog. September-Ergebnisse) der Bundesagentur für Arbeit. Hier wird<br />
das frühere Bundesgebiet einschl. Berlin-West nachgewiesen.<br />
Ausführliche methodische Erläuterungen sowie fachlich und regional tiefer gegliederte<br />
Ergebnisse enthalten die Veröffentlichungen der Fachserie 1 »Bevölkerung und Erwerbstätigkeit«<br />
(siehe hierzu auch »Fundstellen und weiterführende Informationen« am Ende<br />
dieses Abschnitts).<br />
Beteiligung am Erwerbsleben (Erwerbskonzept): In der Gliederung nach der Beteiligung<br />
am Erwerbsleben wird zwischen Erwerbspersonen und Nichterwerbspersonen unterschieden.<br />
Erwerbspersonen sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland (Inländerkonzept),<br />
die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen<br />
(Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Abhängige), unabhängig von der Bedeutung<br />
des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf<br />
die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit.<br />
Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen zusammen.<br />
Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschl. Soldaten<br />
und Soldatinnen sowie mithelfender Familienangehöriger), selbstständig ein Gewerbe<br />
oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Erwerbslose sind<br />
Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich jedoch um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig<br />
davon, ob sie beim Arbeitsamt als Arbeitslose gemeldet sind. Insofern ist der<br />
Begriff der Erwerbslosen umfassender als der Begriff der Arbeitslosen. Andererseits<br />
zählen Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, nach dem<br />
Erwerbskonzept (Volkszählung, Mikrozensus) nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu<br />
den Erwerbstätigen.<br />
Nach der Stellung im Beruf ergibt sich die Unterscheidung der Erwerbstätigen nach<br />
Selbstständigen, mithelfenden Familienangehörigen und Abhängigen.<br />
Selbstständige: Personen, die einen Betrieb odereine Arbeitsstätte gewerblicher oder<br />
landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder<br />
Pächter/-innen leiten (einschl. selbstständige Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich<br />
Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister.<br />
Mithelfende Familienangehörige: Familienangehörige, die in einem landwirtschaftlichen<br />
oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb, der von einem Familienmitglied als<br />
Selbstständigem geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten<br />
und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt<br />
werden.<br />
Abhängige: Beamte und Beamtinnen, Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen sowie<br />
Auszubildende.<br />
Beamte und Beamtinnen: Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis<br />
des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen<br />
Rechts (einschl. der Beamtenanwärter/-innen und der Beamten und Beamtinnen<br />
im Vorbereitungsdienst), Richter/-innen sowie Soldaten und Soldatinnen.<br />
Angestellte: Alle nichtbeamteten Gehaltsempfanger/-innen. Für die Zuordnung ist<br />
grundsätzlich die Stellung im Betrieb und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses<br />
bzw. die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung für Angestellte entscheidend.<br />
Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer/<br />
-innen sind.<br />
Arbeiter und Arbeiterinnen: Alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs-<br />
und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter/<br />
-innen sowie Hausgehilfen und Hausgehilfinnen.<br />
Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen: Personen, die in praktischer<br />
Berufsausbildung stehen (einschl. Praktikanten und Praktikantinnen sowie Volontäre<br />
und Volontärinnen). Normalerweise führen kaufmännische und technische Ausbildungsberufe<br />
in einen Angestellten beruf, gewerbliche Ausbildungsberufe in einen<br />
Arbeiterberuf. Die Auszubildenden sind, sofem nicht gesondert nachgewiesen, in den<br />
Zahlen der Angestellten bzw. Arbeiter/-innen enthalten.<br />
Nichterwerbspersonen sind alle Personen, die keinerlei auf Erwerb gerichtete Tätigkeit<br />
ausüben oder suchen.<br />
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Statistische Ergebnisse über sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte basieren auf der kontenmäßigen Sammlung sämtlicher<br />
im Rahmen des integrierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung anfallenden Meldungen<br />
bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Zu den sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten zählen alle Arbeiter/-innen, Angestellte und Personen in beruflicher<br />
Ausbildung, die in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und/oder Arbeitslosenversicherung<br />
pflichtversichert sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung gezahlt werden. Ab Stichtag 1.4.1999 sind Arbeitgeber auch verpflichtet,<br />
für Personen, die ausschließlich so genannte geringfügig entlohnte Tätigkeiten<br />
ausüben, pauschalierte Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherung sowie zur<br />
Lohnsteuerzu entrichten. Personen, die nur wegen dieser gesetzlichen Neuregelung in<br />
den Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gelangt sind, werden in den<br />
nachfolgenden Tabellen 3.10.1 bis 3.10.5 und 3.11 nicht nachgewiesen. Personen, die<br />
als einzige Tätigkeit eine kurzzeitige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 SGBIV<br />
ausüben, bleiben nach dieser rechtlichen Regelung frei von der Versicherungspflicht.<br />
Durch das 2. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Recht<br />
über geringfügig entlohnte Beschäftigte ab 1. April 2003 erneut neu geregelt. Vierteljährliche<br />
Bestandsergebnisse der Statistik sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ab<br />
Berichtsstichtag 31.3.2000 gelten für einen Zeitraum von drei Jahren als vorläufig und<br />
können während dieses Zeitraums bei Bedarf berichtigt werden. Nach Ablauf des Drei-<br />
Jahres-Zeitraums erhalten Ergebnisse dieser Statistik automatisch den Status »endgültige<br />
Ergebnisse«.<br />
Kurzarbeiter und Kurzarbeiterinnen: Erwerbstätige, die im Abrechnungszeitraum, in den<br />
der Stichtag fällt, Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten.<br />
Arbeitslose: Personen ohne Arbeitsverhältnis - abgesehen von einer geringfügigen<br />
Beschäftigung - die sich als Arbeit Suchende beim Arbeitsamt gemeldet haben.<br />
Offene Stellen: Zu besetzende Arbeitsplätze, die die Arbeitgeber dem Arbeitsamt gemeldet<br />
haben.<br />
Streiks und Aussperrungen: Arbeitskämpfe, an denen mindestens zehn Arbeitnehmer<br />
beteiligt waren und die mindestens einen Tag dauerten oder insgesamt einen Verlust<br />
von mehr als 100 Arbeitstagen verursachten.<br />
70 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong>