11.12.2017 Aufrufe

Germany Yearbook - 2004_ocr

Germany Yearbook - 2004_ocr

Germany Yearbook - 2004_ocr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3<br />

3.0<br />

Erwerbstätigkeit<br />

Methodische Erläuterungen<br />

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Beteiligung der Bevölkerung am<br />

Erwerbsleben.<br />

Die Angaben über die Erwerbstätigkeit bzw. Beschäftigung stammen aus verschiedenen<br />

Quellen. In den Tabellen 3.1 bis 3.7 werden Ergebnisse der Mikrozensuserhebung<br />

(Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt), die jährlich mit<br />

einem Auswahlsatz von 1 % der Bevölkerung durchgeführt wird, nachgewiesen. Bei den<br />

Ergebnissen des Mikrozensus handelt es sich um hochgerechnete Zahlen. Die Basis für<br />

die Hochrechnung bilden die Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung (siehe<br />

»Methodische Erläuterungen« zum Abschnitt 2 »Bevölkerung«). Seit 1991 wird der<br />

Mikrozensus auch in den neuen Ländern und Berlin-Ost durchgeführt.<br />

Im Gegensatz zu der Befragung von Personen im Mikrozensus und anderen Erwerbstätigkeitsstatistiken<br />

basieren die Statistiken der Beschäftigten auf der Auswertung von<br />

Betriebsmeldungen. Hierdurch werden Beschäftigungsfälle erfasst, d. h., Personen mit<br />

mehreren Arbeitsverhältnissen werden mehrfach gezählt. Angaben über Beschäftigte<br />

(Beschäftigungsfälle) aus verschiedenen Bereichszählungen sowie aus Statistiken mit<br />

kurzfristiger Periodizität werden getrennt nach Wirtschaftsbereichen in den entsprechenden<br />

Abschnitten des Statistischen Jahrbuchs nachgewiesen, z. B. Beschäftigte im<br />

Produzierenden Gewerbe im Abschnitt 13; Zahlen über Beschäftigte im öffentlichen<br />

Dienst werden im Rahmen der Personalstandstatistik erhoben (siehe Tabelle 22.7). Die<br />

Einführung der Bereichsstatistiken in den neuen Ländern und Berlin-Ost beginnt mit<br />

Jahresbeginn 1991.<br />

Die Tabelle 3.8 enthält jahresdurchschnittliche Erwerbstätigenangaben in der Abgrenzung<br />

der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Je nach Verwendungszweck werden<br />

die Ergebnisse für die Gesamtwirtschaft nach dem Inländer- oder dem Inlandskonzept<br />

nachgewiesen. Bei der Darstellung der Ergebnisse wird das Personenkonzept zugrunde<br />

gelegt, d. h., Personen mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden nur einmal<br />

mit ihrer Haupttätigkeit erfasst. Die Berechnungen basieren auf allen zum Schätzzeitpunkt<br />

verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen. Dies sind insbesondere die Ergebnisse<br />

der kurzfristigen Wirtschaftsbereichsstatistiken, des Mikrozensus, der Personalstandstatistik<br />

und der Beschäftigten Statistik. Bei der Darstellung der Ergebnisse nach Wirtschaftsbereichen<br />

wird vom Inlandskonzept ausgegangen, d. h. es werden alle Erwerbstätigen<br />

erfasst, die ihre Erwerbstätigkeit bei inländischen Wirtschaftseinheiten<br />

ausüben. Weitere Daten über die Erwerbstätigkeit werden auch im Abschnitt 23 »Volkswirtschaftliche<br />

Gesamtrechnungen« nachgewiesen.<br />

Darüber hinaus enthält die Tabelle 3.9 dieses Abschnitts Jahresdurchschnittsergebnisse<br />

zur Erwerbstätigkeit des Arbeitskreises »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der<br />

Länder«. Ausführliche Erläuterungen hierzu erteilt das federführende Hessische Statistische<br />

Landesamt (www.hsl.de/erwerbstaetigenrechnung). Die Berechnung dieser Ergebnisse<br />

basiert auf den gleichen methodischen Konzepten und Grundlagen wie die Erwerbstätigenangaben<br />

in Tabelle 3.8.<br />

In den Tabellen 3.10 und 3.11 sind Ergebnisse der Statistik der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten auf Grundlage des integrierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung<br />

(BeschäftigtenStatistik) dargestellt. Die Beschäftigtenstatistik nimmt insofern<br />

eine Sonderstellung ein, als sie die von den Betrieben ausgehenden Meldungen personenbezogen<br />

zusammenführt und damit Auswertungen für Personen und Beschäftigungsfälle<br />

ermöglicht. Für die neuen Länder und Berlin-Ost beginnt die Ergebnisnachweisung<br />

mit dem Stichtag 30.6.1993.<br />

Für internationale Vergleiche werden von der Bundesagentur für Arbeit und dem Statistischen<br />

Bundesamt gemeinsam die Angaben über Erwerbslose und Erwerbslosenquoten<br />

in Tabelle 3.12 nach standardisierten Verfahren der Europäischen Union ermittelt.<br />

Die Berechnungen basieren auf Ergebnissen für Erwerbslose und Erwerbstätige aus<br />

der gemeinschaftlichen Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (in Deutschland<br />

einmal jährlich durchgeführt im Rahmen des Mikrozensus), die durch Verknüpfung mit<br />

den monatlichen Angaben über registrierte Arbeitslose und gesamtwirtschaftliche Erwerbstätige<br />

in Jahresdurchschnittswerte umgerechnet werden.<br />

Die Angaben in den Tabellen 3.13 bis 3.17 stammen von der Bundesagentur für Arbeit<br />

und beruhen auf Auszählungen der Arbeitsämter. Wegen der vielfachen Gebietsstandsveränderungen<br />

im Land Berlin seit 1997 lassen sich statistische Ergebnisse in der bisherigen<br />

Abgrenzung der Gebietsteile West und Ost nur noch mit deutlichen Verzerrungen<br />

nachweisen. Deshalb werden in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit<br />

beide Gebietsteile ab Januar 2003 neu abgegrenzt, und zwar werden das frühere Bundesgebiet<br />

ohne Berlin und die neuen Ländereinschl. Berlin nachgewiesen. Um die<br />

Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit früheren Jahren zu gewährleisten, erfolgte eine<br />

Rückrechnung bis 1990. Die gilt auch für die Darstellung in den Graphiken zu diesem<br />

Abschnitt. Noch nicht zurückgerechnet sind die Angaben der Tabelle 3.14 aus der Strukturanalyse<br />

2002 (sog. September-Ergebnisse) der Bundesagentur für Arbeit. Hier wird<br />

das frühere Bundesgebiet einschl. Berlin-West nachgewiesen.<br />

Ausführliche methodische Erläuterungen sowie fachlich und regional tiefer gegliederte<br />

Ergebnisse enthalten die Veröffentlichungen der Fachserie 1 »Bevölkerung und Erwerbstätigkeit«<br />

(siehe hierzu auch »Fundstellen und weiterführende Informationen« am Ende<br />

dieses Abschnitts).<br />

Beteiligung am Erwerbsleben (Erwerbskonzept): In der Gliederung nach der Beteiligung<br />

am Erwerbsleben wird zwischen Erwerbspersonen und Nichterwerbspersonen unterschieden.<br />

Erwerbspersonen sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland (Inländerkonzept),<br />

die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen<br />

(Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Abhängige), unabhängig von der Bedeutung<br />

des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf<br />

die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit.<br />

Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen zusammen.<br />

Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschl. Soldaten<br />

und Soldatinnen sowie mithelfender Familienangehöriger), selbstständig ein Gewerbe<br />

oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Erwerbslose sind<br />

Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich jedoch um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig<br />

davon, ob sie beim Arbeitsamt als Arbeitslose gemeldet sind. Insofern ist der<br />

Begriff der Erwerbslosen umfassender als der Begriff der Arbeitslosen. Andererseits<br />

zählen Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, nach dem<br />

Erwerbskonzept (Volkszählung, Mikrozensus) nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu<br />

den Erwerbstätigen.<br />

Nach der Stellung im Beruf ergibt sich die Unterscheidung der Erwerbstätigen nach<br />

Selbstständigen, mithelfenden Familienangehörigen und Abhängigen.<br />

Selbstständige: Personen, die einen Betrieb odereine Arbeitsstätte gewerblicher oder<br />

landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder<br />

Pächter/-innen leiten (einschl. selbstständige Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich<br />

Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister.<br />

Mithelfende Familienangehörige: Familienangehörige, die in einem landwirtschaftlichen<br />

oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb, der von einem Familienmitglied als<br />

Selbstständigem geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten<br />

und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt<br />

werden.<br />

Abhängige: Beamte und Beamtinnen, Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen sowie<br />

Auszubildende.<br />

Beamte und Beamtinnen: Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis<br />

des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen<br />

Rechts (einschl. der Beamtenanwärter/-innen und der Beamten und Beamtinnen<br />

im Vorbereitungsdienst), Richter/-innen sowie Soldaten und Soldatinnen.<br />

Angestellte: Alle nichtbeamteten Gehaltsempfanger/-innen. Für die Zuordnung ist<br />

grundsätzlich die Stellung im Betrieb und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses<br />

bzw. die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung für Angestellte entscheidend.<br />

Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer/<br />

-innen sind.<br />

Arbeiter und Arbeiterinnen: Alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs-<br />

und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter/<br />

-innen sowie Hausgehilfen und Hausgehilfinnen.<br />

Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen: Personen, die in praktischer<br />

Berufsausbildung stehen (einschl. Praktikanten und Praktikantinnen sowie Volontäre<br />

und Volontärinnen). Normalerweise führen kaufmännische und technische Ausbildungsberufe<br />

in einen Angestellten beruf, gewerbliche Ausbildungsberufe in einen<br />

Arbeiterberuf. Die Auszubildenden sind, sofem nicht gesondert nachgewiesen, in den<br />

Zahlen der Angestellten bzw. Arbeiter/-innen enthalten.<br />

Nichterwerbspersonen sind alle Personen, die keinerlei auf Erwerb gerichtete Tätigkeit<br />

ausüben oder suchen.<br />

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Statistische Ergebnisse über sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte basieren auf der kontenmäßigen Sammlung sämtlicher<br />

im Rahmen des integrierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung anfallenden Meldungen<br />

bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Zu den sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten zählen alle Arbeiter/-innen, Angestellte und Personen in beruflicher<br />

Ausbildung, die in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und/oder Arbeitslosenversicherung<br />

pflichtversichert sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung gezahlt werden. Ab Stichtag 1.4.1999 sind Arbeitgeber auch verpflichtet,<br />

für Personen, die ausschließlich so genannte geringfügig entlohnte Tätigkeiten<br />

ausüben, pauschalierte Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherung sowie zur<br />

Lohnsteuerzu entrichten. Personen, die nur wegen dieser gesetzlichen Neuregelung in<br />

den Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gelangt sind, werden in den<br />

nachfolgenden Tabellen 3.10.1 bis 3.10.5 und 3.11 nicht nachgewiesen. Personen, die<br />

als einzige Tätigkeit eine kurzzeitige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 SGBIV<br />

ausüben, bleiben nach dieser rechtlichen Regelung frei von der Versicherungspflicht.<br />

Durch das 2. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Recht<br />

über geringfügig entlohnte Beschäftigte ab 1. April 2003 erneut neu geregelt. Vierteljährliche<br />

Bestandsergebnisse der Statistik sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ab<br />

Berichtsstichtag 31.3.2000 gelten für einen Zeitraum von drei Jahren als vorläufig und<br />

können während dieses Zeitraums bei Bedarf berichtigt werden. Nach Ablauf des Drei-<br />

Jahres-Zeitraums erhalten Ergebnisse dieser Statistik automatisch den Status »endgültige<br />

Ergebnisse«.<br />

Kurzarbeiter und Kurzarbeiterinnen: Erwerbstätige, die im Abrechnungszeitraum, in den<br />

der Stichtag fällt, Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten.<br />

Arbeitslose: Personen ohne Arbeitsverhältnis - abgesehen von einer geringfügigen<br />

Beschäftigung - die sich als Arbeit Suchende beim Arbeitsamt gemeldet haben.<br />

Offene Stellen: Zu besetzende Arbeitsplätze, die die Arbeitgeber dem Arbeitsamt gemeldet<br />

haben.<br />

Streiks und Aussperrungen: Arbeitskämpfe, an denen mindestens zehn Arbeitnehmer<br />

beteiligt waren und die mindestens einen Tag dauerten oder insgesamt einen Verlust<br />

von mehr als 100 Arbeitstagen verursachten.<br />

70 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!