„Abfall ist kein Müll“ - Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
„Abfall ist kein Müll“ - Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
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1. Abfallwirtschaft<br />
im Landkreis <strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong><br />
Laut dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1994 sowie dem Landesabfallgesetz<br />
(LAbfG) von 1996 sind die Landkreise für die Entsorgung der Siedlungsabfälle zuständig.<br />
Die Entsorgungspflicht der Abfälle aus privaten Haushalten unterliegt damit den öffentlich-rechtlichen<br />
Entsorgungsträgern. Für das Einsammeln und Befördern der Abfälle waren im Landkreis<br />
<strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong> bis Ende 1993 die Gemeinden zuständig. Seit dem Jahr 1994 wurde<br />
diese Aufgabe der ALB übertragen. Diese hat damit vier kooperierende private Entsorgungsunternehmen<br />
(ARGE-Entsorgung) beauftragt, welche die Abfuhr des Rest- und Sperrmülls sowie des<br />
Bioabfalls im Auftrag der ALB durchführen.<br />
Mit dem Inkrafttreten der Verpackungsverordnung entstand im Jahr 1991 das privat wirtschaftlich<br />
organisierte Duale System Deutschland (DSD) parallel zur öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung.<br />
Im Landkreis werden seither Verkaufsverpackungen, welche durch den grünen Punkt gekennzeichnet<br />
sind, über einen ortsansässigen Vertragspartner des DSD entsorgt. Die sogenannten<br />
Leichtverpackungen werden seither im Gelben Sack, Einwegglasverpackungen in Depotcontainern<br />
gesammelt. Im Jahre 1995 wurde in einem Abstimmungsvertrag mit dem für den<br />
Landkreis zuständigen Vertragspartner des DSD die Einsammlung der Papierverpackungen im<br />
Rahmen der Papierentsorgung geregelt.<br />
Durch die im KrW-/AbfG geforderten Vermeidungs- und Verwertungspflichten konnte der<br />
befürchtete „Müllnotstand“ der 90-er-Jahre, welcher schwindende Deponiekapazitäten und<br />
Konflikte um neue Standorte prophezeite, verhindert werden. Neben der getrennten Sammlung<br />
und Verwertung der Verkaufsverpackungen trugen auch die Förderung der Eigenkompostierung,<br />
die getrennte Einsammlung der Bio- und Grünabfälle sowie das Recycling von Erdaushub und<br />
Bauschutt zur Reduzierung der Restabfälle bei. Die Hausmülldeponien (Neuenburg bis Ende<br />
1996, Titisee-Neustadt, Deponie der Stadt Freiburg, „Eichelbuck“) werden daher bis zum Jahre<br />
2005 ausreichend Kapazität für die zu entsorgenden Restabfälle bieten. Ab dem Jahr 2005 werden<br />
die Restabfälle in der Thermischen Restabfallbehandlungs- und Energieverwertungsanlage<br />
TREA <strong>Breisgau</strong> behandelt.<br />
⇒ siehe Kapitel 6.2<br />
Auch in Zukunft wird der Landkreis an den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft festhalten:<br />
Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden.<br />
Nicht vermeidbare Abfälle werden einer Verwertung zugeführt.<br />
Abfälle, die nicht verwertet werden können, werden sachgerecht entsorgt.<br />
1.1 Abfallaufkommen<br />
1. Sachinformation zur Abfallwirtschaft<br />
Die folgenden Daten beziehen sich auf das Jahr 2001:<br />
Da im Landkreis wenig Großindustrie angesiedelt <strong>ist</strong>, werden nur 21 kg/E/a an Gewerbe- und<br />
Baustellenabfällen gesammelt (Landeswert: 51kg/E/a). Im Vergleich dazu fallen diese Abfälle in<br />
der Stadt Freiburg, auf deren Gebiet sich die Gewerbebetriebe konzentrieren, in mehr als doppelt<br />
so hoher Menge an und betragen 57 kg/E/a.<br />
Auch beim Vergleich der erfassten Hausmüllmengen (inklusive Gewerbeabfälle) wird dieser strukturelle<br />
Unterschied deutlich (Landkreis: 101 kg/E/a; Stadt Freiburg: 140 kg/E/a).<br />
Kapitel 1 / Seite 1