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„Abfall ist kein Müll“ - Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

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1. Abfallwirtschaft<br />

im Landkreis <strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong><br />

Laut dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1994 sowie dem Landesabfallgesetz<br />

(LAbfG) von 1996 sind die Landkreise für die Entsorgung der Siedlungsabfälle zuständig.<br />

Die Entsorgungspflicht der Abfälle aus privaten Haushalten unterliegt damit den öffentlich-rechtlichen<br />

Entsorgungsträgern. Für das Einsammeln und Befördern der Abfälle waren im Landkreis<br />

<strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong> bis Ende 1993 die Gemeinden zuständig. Seit dem Jahr 1994 wurde<br />

diese Aufgabe der ALB übertragen. Diese hat damit vier kooperierende private Entsorgungsunternehmen<br />

(ARGE-Entsorgung) beauftragt, welche die Abfuhr des Rest- und Sperrmülls sowie des<br />

Bioabfalls im Auftrag der ALB durchführen.<br />

Mit dem Inkrafttreten der Verpackungsverordnung entstand im Jahr 1991 das privat wirtschaftlich<br />

organisierte Duale System Deutschland (DSD) parallel zur öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung.<br />

Im Landkreis werden seither Verkaufsverpackungen, welche durch den grünen Punkt gekennzeichnet<br />

sind, über einen ortsansässigen Vertragspartner des DSD entsorgt. Die sogenannten<br />

Leichtverpackungen werden seither im Gelben Sack, Einwegglasverpackungen in Depotcontainern<br />

gesammelt. Im Jahre 1995 wurde in einem Abstimmungsvertrag mit dem für den<br />

Landkreis zuständigen Vertragspartner des DSD die Einsammlung der Papierverpackungen im<br />

Rahmen der Papierentsorgung geregelt.<br />

Durch die im KrW-/AbfG geforderten Vermeidungs- und Verwertungspflichten konnte der<br />

befürchtete „Müllnotstand“ der 90-er-Jahre, welcher schwindende Deponiekapazitäten und<br />

Konflikte um neue Standorte prophezeite, verhindert werden. Neben der getrennten Sammlung<br />

und Verwertung der Verkaufsverpackungen trugen auch die Förderung der Eigenkompostierung,<br />

die getrennte Einsammlung der Bio- und Grünabfälle sowie das Recycling von Erdaushub und<br />

Bauschutt zur Reduzierung der Restabfälle bei. Die Hausmülldeponien (Neuenburg bis Ende<br />

1996, Titisee-Neustadt, Deponie der Stadt Freiburg, „Eichelbuck“) werden daher bis zum Jahre<br />

2005 ausreichend Kapazität für die zu entsorgenden Restabfälle bieten. Ab dem Jahr 2005 werden<br />

die Restabfälle in der Thermischen Restabfallbehandlungs- und Energieverwertungsanlage<br />

TREA <strong>Breisgau</strong> behandelt.<br />

⇒ siehe Kapitel 6.2<br />

Auch in Zukunft wird der Landkreis an den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft festhalten:<br />

Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden.<br />

Nicht vermeidbare Abfälle werden einer Verwertung zugeführt.<br />

Abfälle, die nicht verwertet werden können, werden sachgerecht entsorgt.<br />

1.1 Abfallaufkommen<br />

1. Sachinformation zur Abfallwirtschaft<br />

Die folgenden Daten beziehen sich auf das Jahr 2001:<br />

Da im Landkreis wenig Großindustrie angesiedelt <strong>ist</strong>, werden nur 21 kg/E/a an Gewerbe- und<br />

Baustellenabfällen gesammelt (Landeswert: 51kg/E/a). Im Vergleich dazu fallen diese Abfälle in<br />

der Stadt Freiburg, auf deren Gebiet sich die Gewerbebetriebe konzentrieren, in mehr als doppelt<br />

so hoher Menge an und betragen 57 kg/E/a.<br />

Auch beim Vergleich der erfassten Hausmüllmengen (inklusive Gewerbeabfälle) wird dieser strukturelle<br />

Unterschied deutlich (Landkreis: 101 kg/E/a; Stadt Freiburg: 140 kg/E/a).<br />

Kapitel 1 / Seite 1

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