GesteinsPerspektiven 01/19
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TREFFPUNKT<br />
79<br />
Über die besten Reaktionsmöglichkeiten<br />
in Konfliktsituationen informierte Dr.<br />
Piet Sellke, Experte in der Planung und<br />
Umsetzung von Bürgerbeteiligungsverfahren,<br />
der unter anderem als Mediator<br />
bei Konflikten zwischen Firmen arbeitet.<br />
Steinbruch und Kiesgrube können sich<br />
zu wertvollen Lebensräumen entwickeln.<br />
Zum aktuellen, unter anderem rechtlichen<br />
Rahmen dieser „Natur auf Zeit“ referierte<br />
Manuel Sedlak, Experte für Umweltrecht<br />
und Naturschutz beim ISTE. Mit<br />
Lösungsansätzen wie Vorabausnahmen<br />
könnte ein Netz von zeitlich und räumlich<br />
neben- und nacheinander bestehenden<br />
„Natur-auf-Zeit-Flächen“ entstehen,<br />
somit also „… viel Natur auf Zeit als viel<br />
Zeit ohne Natur“.<br />
Über die vertragliche Lösung von<br />
„Natur auf Zeit“ in Bayern informierte<br />
André Fietkau vom Bayerischen Industrieverband<br />
Baustoffe, Steine und Erden<br />
(BIV). Als einen „Gewinn für den Amphibienschutz<br />
in Bayern“ bezeichnete er<br />
den Vertragsnaturschutz in Bayern, der<br />
breite Unterstützung durch das bayerische<br />
Umweltministerium erfährt.<br />
Vier FFH-Verordnungen<br />
sind im Werden<br />
FFH & PETITIONEN: Heiße Themen in<br />
Baden-Württemberg, angefasst und erörtert<br />
von Dr. Winfried Porsch. Fotos: ISTE<br />
Für die über 200 FFH-Gebiete beabsichtigt<br />
das Land eine Sammelverordnung<br />
je Regierungsbezirk für alle Gebiete zu<br />
erlassen, die Mitte Januar 2<strong>01</strong>9 in Kraft<br />
treten sollte. Entgegen der Beteuerungen<br />
des Ministeriums sieht der Entwurf<br />
auch Erweiterungen der Gebietskulisse<br />
und einzelne Verschärfungen bei den<br />
Erhaltungszielen gegenüber den bisherigen<br />
Managementplänen vor. Lothar<br />
Benzel, ISTE, erläuterte, wie Rohstoffgewinnungsbetriebe<br />
von den Sammelverordnungen<br />
betroffen sein können,<br />
und Dr. Winfried Porsch (Kanzlei Dolde<br />
Mayen) ergänzte das zu Fragen des<br />
Rechtsschutzes.<br />
Technische Anleitung für Gerichte<br />
und weitere Hürden<br />
Stößt die gerichtliche Kontrolle nach<br />
weitestmöglicher Aufklärung an die<br />
Grenze des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher<br />
Wissenschaft und Praxis,<br />
zwingt das Grundgesetz das Gericht<br />
nicht zu weiteren Ermittlungen, sondern<br />
erlaubt ihm, seiner Entscheidung insoweit<br />
die plausible Einschätzung der Behörde<br />
zu der fachlichen Frage zugrunde<br />
zu legen, so Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde.<br />
Diese Einschränkung der Kontrolle bedarf<br />
nicht eigens gesetzlicher Ermächtigung.<br />
Auf dieser Grundlage hat das<br />
Bundesverfassungsgericht mit am<br />
23. November 2<strong>01</strong>8 veröffentlichtem Beschluss<br />
zwei Verfassungsbeschwerden<br />
von Windkraftunternehmen als unzulässig<br />
verworfen. Dabei wurde auch klargestellt,<br />
dass der Gesetzgeber in grundrechtsrelevanten<br />
Bereichen Verwaltung<br />
und Gerichten nicht ohne weitere Maßgaben<br />
auf Dauer Entscheidungen in<br />
einem fachwissenschaftlichen „Erkenntnisvakuum“<br />
übertragen darf. Der<br />
Gesetzgeber muss daher zumindest für<br />
eine untergesetzliche Maßstabsbildung,<br />
etwa durch normenkonkretisierende<br />
Verwaltungsvorschriften, sorgen.<br />
Dr. Winfried Porsch führte in die<br />
Grundlagen des Petitionsrechts ein.<br />
Dabei ging er auf den Schutzbereich des<br />
Petitionsrechts und die Vorgehensweise<br />
des Landtages ein. Das sogenannte<br />
„Stillhalteabkommen“ zwischen Landtag<br />
und Regierung stellt bei den erläuterten<br />
Beispielen ein unzulässiges Abkommen<br />
zulasten eines unbeteiligten Vierten,<br />
nämlich des Vorhabenträgers, dar. Die<br />
Berufung auf dieses Abkommen greift in<br />
rechtswidriger Art und Weise in die<br />
Rechte des Vorhabenträgers ein. Es ist<br />
rechtswidrig, ein Verwaltungsverfahren<br />
unter Berufung auf das Stillhalteabkommen<br />
zu verzögern. Auch zu den Rechtsschutzmöglichkeiten<br />
der Unternehmen<br />
gegen Maßnahmen des Petitionsausschusses<br />
und ggf. infolge der Genehmigungsbehörden<br />
führte Dr. Porsch aus<br />
und hinterlegte dies anhand der Rechtsprechung<br />
in Baden-Württemberg.<br />
www.iste.de<br />
14. MÄRZ 2<strong>01</strong>9 IN NÜRNBERG<br />
Natursteintag<br />
Bayern 2<strong>01</strong>9<br />
Unter der Überschrift: „Die Branche und was<br />
sie bewegt … Straßenbau, Technik“ lädt die<br />
Fachgruppe Naturstein im Bayerischen BIV<br />
erneut ins Ramada Parkhotel Nürnberg zum<br />
Natursteintag Bayern ein.<br />
Auf dem Programm stehen einführend Infos<br />
zu aktuellen Entwicklungen im bayerischen<br />
Straßenbau. Probleme und Wünsche der weiterverarbeitenden<br />
Industrie, exemplarisch der<br />
Asphaltbranche, adressieren die Zusammenarbeit<br />
über Sparten hinweg.<br />
Im Themenfeld der Natursteingewinnung<br />
als ersten, wesentlichen Schritt zur Erzeugung<br />
hoher Produktqualitäten wird eingehend der<br />
Stellenwert des präzisen Bohrens bei Gewinnungssprengungen<br />
betrachtet und mit Smart-<br />
Quarry eine Möglichkeit der herstellerunabhängigen<br />
Echtzeiterfassung und -steuerung<br />
von Gewinnungsprozessen aufgezeigt.<br />
BIV-Mitglieder der Fachgruppe Naturstein<br />
haben das detaillierte Programm mit Anmeldeformular<br />
bereits erhalten, andere Interessenten<br />
fragen am besten beim Verband bezüglich<br />
Teilnahmemöglichkeiten unter Telefon<br />
089 514 03 154 oder naturstein@biv.bayern<br />
nach. Anmeldungen für die Tagesveranstaltung<br />
werden bis zum 1. März erbeten.<br />
www.biv.bayern<br />
TRADITIONELLER Treff in Nürnberg zum<br />
BIV- Natursteintag. Cover: BIV<br />
1/2<strong>01</strong>9 GESTEINS PERSPEKTIVEN