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GesteinsPerspektiven 01/19

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TREFFPUNKT<br />

79<br />

Über die besten Reaktionsmöglichkeiten<br />

in Konfliktsituationen informierte Dr.<br />

Piet Sellke, Experte in der Planung und<br />

Umsetzung von Bürgerbeteiligungsverfahren,<br />

der unter anderem als Mediator<br />

bei Konflikten zwischen Firmen arbeitet.<br />

Steinbruch und Kiesgrube können sich<br />

zu wertvollen Lebensräumen entwickeln.<br />

Zum aktuellen, unter anderem rechtlichen<br />

Rahmen dieser „Natur auf Zeit“ referierte<br />

Manuel Sedlak, Experte für Umweltrecht<br />

und Naturschutz beim ISTE. Mit<br />

Lösungsansätzen wie Vorabausnahmen<br />

könnte ein Netz von zeitlich und räumlich<br />

neben- und nacheinander bestehenden<br />

„Natur-auf-Zeit-Flächen“ entstehen,<br />

somit also „… viel Natur auf Zeit als viel<br />

Zeit ohne Natur“.<br />

Über die vertragliche Lösung von<br />

„Natur auf Zeit“ in Bayern informierte<br />

André Fietkau vom Bayerischen Industrieverband<br />

Baustoffe, Steine und Erden<br />

(BIV). Als einen „Gewinn für den Amphibienschutz<br />

in Bayern“ bezeichnete er<br />

den Vertragsnaturschutz in Bayern, der<br />

breite Unterstützung durch das bayerische<br />

Umweltministerium erfährt.<br />

Vier FFH-Verordnungen<br />

sind im Werden<br />

FFH & PETITIONEN: Heiße Themen in<br />

Baden-Württemberg, angefasst und erörtert<br />

von Dr. Winfried Porsch. Fotos: ISTE<br />

Für die über 200 FFH-Gebiete beabsichtigt<br />

das Land eine Sammelverordnung<br />

je Regierungsbezirk für alle Gebiete zu<br />

erlassen, die Mitte Januar 2<strong>01</strong>9 in Kraft<br />

treten sollte. Entgegen der Beteuerungen<br />

des Ministeriums sieht der Entwurf<br />

auch Erweiterungen der Gebietskulisse<br />

und einzelne Verschärfungen bei den<br />

Erhaltungszielen gegenüber den bisherigen<br />

Managementplänen vor. Lothar<br />

Benzel, ISTE, erläuterte, wie Rohstoffgewinnungsbetriebe<br />

von den Sammelverordnungen<br />

betroffen sein können,<br />

und Dr. Winfried Porsch (Kanzlei Dolde<br />

Mayen) ergänzte das zu Fragen des<br />

Rechtsschutzes.<br />

Technische Anleitung für Gerichte<br />

und weitere Hürden<br />

Stößt die gerichtliche Kontrolle nach<br />

weitestmöglicher Aufklärung an die<br />

Grenze des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher<br />

Wissenschaft und Praxis,<br />

zwingt das Grundgesetz das Gericht<br />

nicht zu weiteren Ermittlungen, sondern<br />

erlaubt ihm, seiner Entscheidung insoweit<br />

die plausible Einschätzung der Behörde<br />

zu der fachlichen Frage zugrunde<br />

zu legen, so Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde.<br />

Diese Einschränkung der Kontrolle bedarf<br />

nicht eigens gesetzlicher Ermächtigung.<br />

Auf dieser Grundlage hat das<br />

Bundesverfassungsgericht mit am<br />

23. November 2<strong>01</strong>8 veröffentlichtem Beschluss<br />

zwei Verfassungsbeschwerden<br />

von Windkraftunternehmen als unzulässig<br />

verworfen. Dabei wurde auch klargestellt,<br />

dass der Gesetzgeber in grundrechtsrelevanten<br />

Bereichen Verwaltung<br />

und Gerichten nicht ohne weitere Maßgaben<br />

auf Dauer Entscheidungen in<br />

einem fachwissenschaftlichen „Erkenntnisvakuum“<br />

übertragen darf. Der<br />

Gesetzgeber muss daher zumindest für<br />

eine untergesetzliche Maßstabsbildung,<br />

etwa durch normenkonkretisierende<br />

Verwaltungsvorschriften, sorgen.<br />

Dr. Winfried Porsch führte in die<br />

Grundlagen des Petitionsrechts ein.<br />

Dabei ging er auf den Schutzbereich des<br />

Petitionsrechts und die Vorgehensweise<br />

des Landtages ein. Das sogenannte<br />

„Stillhalteabkommen“ zwischen Landtag<br />

und Regierung stellt bei den erläuterten<br />

Beispielen ein unzulässiges Abkommen<br />

zulasten eines unbeteiligten Vierten,<br />

nämlich des Vorhabenträgers, dar. Die<br />

Berufung auf dieses Abkommen greift in<br />

rechtswidriger Art und Weise in die<br />

Rechte des Vorhabenträgers ein. Es ist<br />

rechtswidrig, ein Verwaltungsverfahren<br />

unter Berufung auf das Stillhalteabkommen<br />

zu verzögern. Auch zu den Rechtsschutzmöglichkeiten<br />

der Unternehmen<br />

gegen Maßnahmen des Petitionsausschusses<br />

und ggf. infolge der Genehmigungsbehörden<br />

führte Dr. Porsch aus<br />

und hinterlegte dies anhand der Rechtsprechung<br />

in Baden-Württemberg.<br />

www.iste.de<br />

14. MÄRZ 2<strong>01</strong>9 IN NÜRNBERG<br />

Natursteintag<br />

Bayern 2<strong>01</strong>9<br />

Unter der Überschrift: „Die Branche und was<br />

sie bewegt … Straßenbau, Technik“ lädt die<br />

Fachgruppe Naturstein im Bayerischen BIV<br />

erneut ins Ramada Parkhotel Nürnberg zum<br />

Natursteintag Bayern ein.<br />

Auf dem Programm stehen einführend Infos<br />

zu aktuellen Entwicklungen im bayerischen<br />

Straßenbau. Probleme und Wünsche der weiterverarbeitenden<br />

Industrie, exemplarisch der<br />

Asphaltbranche, adressieren die Zusammenarbeit<br />

über Sparten hinweg.<br />

Im Themenfeld der Natursteingewinnung<br />

als ersten, wesentlichen Schritt zur Erzeugung<br />

hoher Produktqualitäten wird eingehend der<br />

Stellenwert des präzisen Bohrens bei Gewinnungssprengungen<br />

betrachtet und mit Smart-<br />

Quarry eine Möglichkeit der herstellerunabhängigen<br />

Echtzeiterfassung und -steuerung<br />

von Gewinnungsprozessen aufgezeigt.<br />

BIV-Mitglieder der Fachgruppe Naturstein<br />

haben das detaillierte Programm mit Anmeldeformular<br />

bereits erhalten, andere Interessenten<br />

fragen am besten beim Verband bezüglich<br />

Teilnahmemöglichkeiten unter Telefon<br />

089 514 03 154 oder naturstein@biv.bayern<br />

nach. Anmeldungen für die Tagesveranstaltung<br />

werden bis zum 1. März erbeten.<br />

www.biv.bayern<br />

TRADITIONELLER Treff in Nürnberg zum<br />

BIV- Natursteintag. Cover: BIV<br />

1/2<strong>01</strong>9 GESTEINS PERSPEKTIVEN

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