GesteinsPerspektiven 01/19
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WIRTSCHAFT<br />
Übergangsvorschriften für Staub<br />
am Arbeitsplatz ausgelaufen<br />
Die fünfjährigen Übergangsregelungen zum Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)<br />
für die alveolengängige Staubfraktion (A-Fraktion) sind mit Ende des Jahres<br />
2<strong>01</strong>8 abgelaufen. Damit gilt der bereits zu Beginn des Jahres 2<strong>01</strong>4 abgesenkte<br />
AGW in Höhe von 1,25 mg/m³ nun unmittelbar.<br />
Die seinerzeitigen Diskussionen um die<br />
Festsetzung eines neuen Staubgrenzwertes<br />
und dessen Höhe zogen sich in<br />
den Expertengremien über viele Jahre hin<br />
und manifestierten sich 2<strong>01</strong>1 in einem von<br />
der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher<br />
Arbeitsstoffe der<br />
Deutschen Forschungsgesellschaft<br />
(DFG) vorgeschlagenen MAK-Wert (maximale<br />
Arbeitsplatzkonzentration) in Höhe<br />
von 0,3 mg/m³. Der damalige Grenzwert<br />
am Arbeitsplatz lag für die A-Fraktion bei<br />
3 mg/m³ und es hatte den Anschein, dass<br />
hiermit eine Verschärfung um den Faktor<br />
10 einhergehen würde. Dann wurde der<br />
MAK-Wert auf 0,5 mg/m³ korrigiert und<br />
mit der Dichte korreliert, da er sich auf<br />
einen Stoff der Materialdichte 1 bezog.<br />
„Gesteinsstaub“ hat durchschnittlich die<br />
Dichte 2,5, sodass sich aus der Korrelation<br />
ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in<br />
Höhe von 1,25 mg/m³ ergab. Dieser<br />
wurde in der TRGS 900 im Februar 2<strong>01</strong>4<br />
veröffentlicht. Den involvierten Fachexperten<br />
war bewusst, dass es sich um<br />
einen ambitionierten Grenzwert handelt.<br />
Um einen Zeitpuffer zu schaffen, wurden<br />
Ausnahmeregelungen verabschiedet, die<br />
für einen Übergangszeitraum die Ausschöpfung<br />
des zurückgezogenen Grenzwertes<br />
(3 mg/m³) zuließen – allerdings nur<br />
unter bestimmten Voraussetzungen.<br />
Zudem beschloss der Ausschuss für Gefahrstoffe<br />
(AGS) die Einsetzung eines<br />
Gremiums zur Erarbeitung der TRGS 504<br />
(Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A-<br />
und E-Staub), um für betroffene Unternehmen<br />
konkrete Hilfestellungen zu erarbeiten.<br />
Hieran hat der Bundesverband<br />
Mineralische Rohstoffe, MIRO, von Beginn<br />
an mitgewirkt.<br />
Prototyp als Vorbild empfohlen<br />
Um die Ausnahmeregelungen in Anspruch<br />
nehmen zu können, waren verschiedene<br />
Voraussetzungen notwendig.<br />
Dazu gehörten die Einhaltung der Vorschriften<br />
der Gefahrstoffverordnung, der<br />
Nachweis des Einsatzes von branchenüblichen<br />
Verfahrens- und Betriebsweisen<br />
und die Vorlage eines Schutzmaßnahmenkonzeptes<br />
mit der Zielstellung,<br />
den „neuen“ AGW für die Staubfraktion<br />
innerhalb des Übergangszeitraumes einhalten<br />
zu können. MIRO hat die Erarbeitung<br />
der TRGS aktiv begleitet und darüber<br />
hinaus sowohl für den Naturstein- als<br />
auch den Kies- und Sandbereich sogenannte<br />
„branchen- oder tätigkeitsspezifische<br />
Hilfestellungen“ erarbeitet. Darin<br />
sind alle notwendigen Informationen, wie<br />
an Arbeitsplätzen die Staubsituation verbessert<br />
werden kann und wie ein Schutzmaßnahmenkonzept<br />
zu erstellen ist,<br />
kompakt gebündelt. Zudem wurden die<br />
branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen<br />
für die Gesteinsbranche<br />
definiert.<br />
Die gesteinsspezifische Hilfestellung<br />
war ein „Prototyp“ und wurde vom Gremium<br />
zur Erarbeitung der TRGS 504<br />
noch während der Erarbeitungsphase<br />
allen anderen Branchen zur Adaption<br />
empfohlen. Beide Hilfestellungen wurden<br />
nach Fertigstellung von der Deutschen<br />
Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(DGUV) validiert.<br />
Was verlangt die TRGS 504 konkret?<br />
Jeder Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen,<br />
dass der Arbeitsplatzgrenzwert für<br />
Staub an den jeweiligen Arbeitsplätzen<br />
unterschritten ist. In Ausnahmesituationen<br />
darf dieser Grenzwert zwar auch um<br />
das Achtfache überschritten werden, allerdings<br />
nur bis zu vier Mal pro Schicht<br />
und das jeweils nur für maximal 15 min.<br />
Weitere Expositionen sind dann nicht<br />
mehr zulässig. Für die Feststellung der<br />
Expositionshöhe gibt es ebenfalls „genormte“<br />
Vorschriften. Für kleine Betriebe<br />
empfiehlt es sich, auf die Dienstleistungen<br />
der zuständigen Berufsgenossenschaft<br />
oder anderer Institutionen zurückzugreifen,<br />
die sich hiermit auskennen. Bei<br />
Überschreitung des Grenzwertes muss<br />
der Unternehmer Abhilfe schaffen. Hierzu<br />
sollte er sich am sogenannten STOP-<br />
Prinzip orientieren. S steht für Substitution,<br />
man überprüft die Möglichkeit, ob<br />
staubintensive Prozesse substituiert werden<br />
können. T steht für Technik, dank der<br />
die Staubent stehung und -ausbreitung<br />
minimiert oder in Gänze unterdrückt werden<br />
kann. Gegebenenfalls kommen auch<br />
organisatorische Maßnahmen (O) infrage.<br />
Der Unternehmer oder sein für den Gesundheitsschutz<br />
verantwortliches Fachpersonal<br />
prüft, ob durch organisatorische<br />
Maßnahmen die Staubexposition der<br />
Mitarbeiter minimiert werden kann. Erst<br />
zuletzt darf der Arbeitgeber sich mit persönlichen<br />
Schutzmaßnahmen (P) befassen,<br />
wie etwa das Tragen von Staubschutzequipment.<br />
Auch wenn der neue Staubgrenzwert<br />
ein ambitionierter ist, so ist er nicht „vom<br />
Himmel gefallen“. Vor rund 20 Jahren lag<br />
der Wert bei 6 mg/m³, wurde dann auf 3<br />
mg/m³ abgesenkt und nun beträgt er<br />
1,25 mg/m³. Damit einher ging die Entwicklung<br />
verbesserter Staubschutztechnik.<br />
Auch die Sensibilität der Unternehmen<br />
stieg. Zudem befassen sich<br />
viele Betriebe mit der Reduzierung der<br />
Quarzfeinstaubexposition am Arbeitsplatz,<br />
was zusätzlich zur Verbesserung<br />
der Situation beiträgt.<br />
MIRO-Erkenntnisquellen nutzen<br />
In seinen branchenspezifischen Hilfestellungen<br />
hat MIRO zahlreiche Staubschutz-Maßnahmen<br />
für konkrete Arbeitsplätze<br />
beschrieben. Diese gelten<br />
natürlich heute nach wie vor und können<br />
von den Unternehmen als „Erkenntnisquelle“<br />
zur Optimierung ihrer Staubsituation<br />
herangezogen werden. Zusätzlich<br />
hat sich der Verband in der Schriftenreihe<br />
„MIRO-Info“ mit der maschinellen<br />
Ausrüstung und dem technischen Equipment<br />
zur Reduzierung der Staubentstehung<br />
und Staubausbreitung befasst.<br />
Über die Regional- und Landesverbände<br />
organisierte MIRO-Mitgliedsunternehmen<br />
können diese eigens für sie entwickelten<br />
Handreichungen ganz einfach<br />
nutzen. Sie stehen im internen Mitgliederbereich<br />
der MIRO-Internetseite zur<br />
Verfügung. <br />
(Walter Nelles)<br />
www.bv-miro.org<br />
GESTEINS PERSPEKTIVEN 1/2<strong>01</strong>9