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GesteinsPerspektiven 01/19

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8<br />

WIRTSCHAFT<br />

Übergangsvorschriften für Staub<br />

am Arbeitsplatz ausgelaufen<br />

Die fünfjährigen Übergangsregelungen zum Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)<br />

für die alveolengängige Staubfraktion (A-Fraktion) sind mit Ende des Jahres<br />

2<strong>01</strong>8 abgelaufen. Damit gilt der bereits zu Beginn des Jahres 2<strong>01</strong>4 abgesenkte<br />

AGW in Höhe von 1,25 mg/m³ nun unmittelbar.<br />

Die seinerzeitigen Diskussionen um die<br />

Festsetzung eines neuen Staubgrenzwertes<br />

und dessen Höhe zogen sich in<br />

den Expertengremien über viele Jahre hin<br />

und manifestierten sich 2<strong>01</strong>1 in einem von<br />

der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher<br />

Arbeitsstoffe der<br />

Deutschen Forschungsgesellschaft<br />

(DFG) vorgeschlagenen MAK-Wert (maximale<br />

Arbeitsplatzkonzentration) in Höhe<br />

von 0,3 mg/m³. Der damalige Grenzwert<br />

am Arbeitsplatz lag für die A-Fraktion bei<br />

3 mg/m³ und es hatte den Anschein, dass<br />

hiermit eine Verschärfung um den Faktor<br />

10 einhergehen würde. Dann wurde der<br />

MAK-Wert auf 0,5 mg/m³ korrigiert und<br />

mit der Dichte korreliert, da er sich auf<br />

einen Stoff der Materialdichte 1 bezog.<br />

„Gesteinsstaub“ hat durchschnittlich die<br />

Dichte 2,5, sodass sich aus der Korrelation<br />

ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in<br />

Höhe von 1,25 mg/m³ ergab. Dieser<br />

wurde in der TRGS 900 im Februar 2<strong>01</strong>4<br />

veröffentlicht. Den involvierten Fachexperten<br />

war bewusst, dass es sich um<br />

einen ambitionierten Grenzwert handelt.<br />

Um einen Zeitpuffer zu schaffen, wurden<br />

Ausnahmeregelungen verabschiedet, die<br />

für einen Übergangszeitraum die Ausschöpfung<br />

des zurückgezogenen Grenzwertes<br />

(3 mg/m³) zuließen – allerdings nur<br />

unter bestimmten Voraussetzungen.<br />

Zudem beschloss der Ausschuss für Gefahrstoffe<br />

(AGS) die Einsetzung eines<br />

Gremiums zur Erarbeitung der TRGS 504<br />

(Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A-<br />

und E-Staub), um für betroffene Unternehmen<br />

konkrete Hilfestellungen zu erarbeiten.<br />

Hieran hat der Bundesverband<br />

Mineralische Rohstoffe, MIRO, von Beginn<br />

an mitgewirkt.<br />

Prototyp als Vorbild empfohlen<br />

Um die Ausnahmeregelungen in Anspruch<br />

nehmen zu können, waren verschiedene<br />

Voraussetzungen notwendig.<br />

Dazu gehörten die Einhaltung der Vorschriften<br />

der Gefahrstoffverordnung, der<br />

Nachweis des Einsatzes von branchenüblichen<br />

Verfahrens- und Betriebsweisen<br />

und die Vorlage eines Schutzmaßnahmenkonzeptes<br />

mit der Zielstellung,<br />

den „neuen“ AGW für die Staubfraktion<br />

innerhalb des Übergangszeitraumes einhalten<br />

zu können. MIRO hat die Erarbeitung<br />

der TRGS aktiv begleitet und darüber<br />

hinaus sowohl für den Naturstein- als<br />

auch den Kies- und Sandbereich sogenannte<br />

„branchen- oder tätigkeitsspezifische<br />

Hilfestellungen“ erarbeitet. Darin<br />

sind alle notwendigen Informationen, wie<br />

an Arbeitsplätzen die Staubsituation verbessert<br />

werden kann und wie ein Schutzmaßnahmenkonzept<br />

zu erstellen ist,<br />

kompakt gebündelt. Zudem wurden die<br />

branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen<br />

für die Gesteinsbranche<br />

definiert.<br />

Die gesteinsspezifische Hilfestellung<br />

war ein „Prototyp“ und wurde vom Gremium<br />

zur Erarbeitung der TRGS 504<br />

noch während der Erarbeitungsphase<br />

allen anderen Branchen zur Adaption<br />

empfohlen. Beide Hilfestellungen wurden<br />

nach Fertigstellung von der Deutschen<br />

Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV) validiert.<br />

Was verlangt die TRGS 504 konkret?<br />

Jeder Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen,<br />

dass der Arbeitsplatzgrenzwert für<br />

Staub an den jeweiligen Arbeitsplätzen<br />

unterschritten ist. In Ausnahmesituationen<br />

darf dieser Grenzwert zwar auch um<br />

das Achtfache überschritten werden, allerdings<br />

nur bis zu vier Mal pro Schicht<br />

und das jeweils nur für maximal 15 min.<br />

Weitere Expositionen sind dann nicht<br />

mehr zulässig. Für die Feststellung der<br />

Expositionshöhe gibt es ebenfalls „genormte“<br />

Vorschriften. Für kleine Betriebe<br />

empfiehlt es sich, auf die Dienstleistungen<br />

der zuständigen Berufsgenossenschaft<br />

oder anderer Institutionen zurückzugreifen,<br />

die sich hiermit auskennen. Bei<br />

Überschreitung des Grenzwertes muss<br />

der Unternehmer Abhilfe schaffen. Hierzu<br />

sollte er sich am sogenannten STOP-<br />

Prinzip orientieren. S steht für Substitution,<br />

man überprüft die Möglichkeit, ob<br />

staubintensive Prozesse substituiert werden<br />

können. T steht für Technik, dank der<br />

die Staubent stehung und -ausbreitung<br />

minimiert oder in Gänze unterdrückt werden<br />

kann. Gegebenenfalls kommen auch<br />

organisatorische Maßnahmen (O) infrage.<br />

Der Unternehmer oder sein für den Gesundheitsschutz<br />

verantwortliches Fachpersonal<br />

prüft, ob durch organisatorische<br />

Maßnahmen die Staubexposition der<br />

Mitarbeiter minimiert werden kann. Erst<br />

zuletzt darf der Arbeitgeber sich mit persönlichen<br />

Schutzmaßnahmen (P) befassen,<br />

wie etwa das Tragen von Staubschutzequipment.<br />

Auch wenn der neue Staubgrenzwert<br />

ein ambitionierter ist, so ist er nicht „vom<br />

Himmel gefallen“. Vor rund 20 Jahren lag<br />

der Wert bei 6 mg/m³, wurde dann auf 3<br />

mg/m³ abgesenkt und nun beträgt er<br />

1,25 mg/m³. Damit einher ging die Entwicklung<br />

verbesserter Staubschutztechnik.<br />

Auch die Sensibilität der Unternehmen<br />

stieg. Zudem befassen sich<br />

viele Betriebe mit der Reduzierung der<br />

Quarzfeinstaubexposition am Arbeitsplatz,<br />

was zusätzlich zur Verbesserung<br />

der Situation beiträgt.<br />

MIRO-Erkenntnisquellen nutzen<br />

In seinen branchenspezifischen Hilfestellungen<br />

hat MIRO zahlreiche Staubschutz-Maßnahmen<br />

für konkrete Arbeitsplätze<br />

beschrieben. Diese gelten<br />

natürlich heute nach wie vor und können<br />

von den Unternehmen als „Erkenntnisquelle“<br />

zur Optimierung ihrer Staubsituation<br />

herangezogen werden. Zusätzlich<br />

hat sich der Verband in der Schriftenreihe<br />

„MIRO-Info“ mit der maschinellen<br />

Ausrüstung und dem technischen Equipment<br />

zur Reduzierung der Staubentstehung<br />

und Staubausbreitung befasst.<br />

Über die Regional- und Landesverbände<br />

organisierte MIRO-Mitgliedsunternehmen<br />

können diese eigens für sie entwickelten<br />

Handreichungen ganz einfach<br />

nutzen. Sie stehen im internen Mitgliederbereich<br />

der MIRO-Internetseite zur<br />

Verfügung. <br />

(Walter Nelles)<br />

www.bv-miro.org<br />

GESTEINS PERSPEKTIVEN 1/2<strong>01</strong>9

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