Ausgabe 190
Das "Österreich Journal" zum Durchblättern - die gewohnten vier verschiedenen pdf-Varianten zum Download finden Sie hier: http://www.oesterreichjournal.at
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ÖSTERREICH JOURNAL NR. <strong>190</strong> / 19. 12. 2019 21<br />
Österreich, Europa und die Welt<br />
Neue elektronische Behördenpost<br />
Digital, mobil und ohne Spam – die elektronische Zustellung wurde runderneuert<br />
E-Government bringt die Serviceangebote der Behörden zu den Österreicherinnen und Österreichern – unabhängig von Ort<br />
und Uhrzeit. Ein wesentlicher Bestandteil des E-Government ist die elektronische Zustellung von Behördendokumenten.<br />
Seit 1. Dezember 2019 ist sie als „eZustellung NEU“ in einer neuen, noch benutzerfreundlicheren Version für Privatper -<br />
sonen und Unternehmen in Betrieb.<br />
Alle Nachrichten an einer Stelle<br />
Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines zentralen Postfaches mit dem Namen „MeinPostkorb“, mit dem alle<br />
elektronischen behördlichen Nachrichten an einer Stelle abgeholt werden können. Privatpersonen können die eZustellung<br />
unter der Webadresse https://www.oesterreich.gv.at/ oder über die Handy-App „Digitales Amt“ aktivieren und ihre Behördenpost<br />
an der gleichen Stelle in „MeinPostkorb“ abrufen. Für Unternehmen steht „MeinPostkorb“ im angemeldeten<br />
Bereich des Unternehmensserviceportals (USP) unter https://www.usp.gv.at/ zur Verfügung. Um die digitale Post lesen zu<br />
können, benötigt man weiterhin eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte. Wie diese beantragt werden können, erfährt man<br />
unter https://www.handy-signatur.at/ bzw. https://www.buergerkarte.at/<br />
Verpflichtung zur Teilnahme an der eZustellung<br />
Mit 1. Jänner 2020 kommt die zweite wesentliche Neuerung: Ab diesem Zeitpunkt haben laut E-Government-Gesetz alle<br />
Bürgerinnen und Bürger das „Recht auf elektronischen Verkehr“ für alle Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache<br />
sind. Damit kann für diese Angelegenheiten von der Behörde gefordert werden, daß elektronisch zugestellt wird.<br />
Ausnahme sind jene Fälle, bei denen eine elektronische Zustellung nicht möglich ist, wie z.B. bei Reisepässen.<br />
Für österreichische Unternehmen sieht das E-Government-Gesetz zusätzlich vor, daß sie als Empfänger an der elektronischen<br />
Zustellung teilzunehmen verpflichtet sind. Seit 1. Dezember müssen Unternehmen also damit rechnen, elektronische<br />
Zusendungen oder Zustellungen von Behörden über „MeinPostkorb“ im Unternehmensserviceportal zu erhalten. Dazu muß<br />
im USP ein Postbevollmächtigter eingetragen und eine Benachrichtigungsadresse hinterlegt werden. Sie haben auch die<br />
Möglichkeit, mittels einer elektronischen Schnittstelle behördliche Nachrichten automatisch abzuholen. Für Teilnehmer am<br />
elektronischen Rechtsverkehr (ERV) kann darüber hinaus eine Weiterleitung in den ERV aktiviert werden. Bei Urlaubsabwesenheiten<br />
kann für bis zu 28 Tage eine elektronische Abwesenheit eingetragen werden.<br />
Für Privatpersonen ist die Teilnahme weiterhin freiwillig.<br />
Österreich im Spitzenfeld des E-Governments<br />
Mit der Umsetzung der neuen §§1a und 1b EGovG erfüllt Österreich die Vorgaben der EU für die behördliche Kommu -<br />
nikation - standardmäßig digital - und setzt mit seiner technischen Lösung für diese digitale behördliche Dienstleistung<br />
erneut zukunftsweisende Maßstäbe. Damit ist Österreich abermals im Spitzenfeld der EU-Staaten präsent. Behördliche<br />
Nachrichten können ohne gelben Zettel und ohne SPAM-Mails, sicher und zentral an einer Stelle empfangen werden.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:<br />
https://www.bmdw.gv.at/eZustellungNEU oder<br />
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/elektronische-zustellung.html<br />
Ein Beitrag des Büros für Digitale Anwendungen in der<br />
konsularischen Bürgerinnenbetreuung Bundesministerium<br />
für Europa, Integration und Äußeres. Ú<br />
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/leben-im-ausland/treffpunkt-auslandsoesterreicherinnen/