11.03.2021 Aufrufe

KAV MAGAZIN - Ausgabe 01/2021

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

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*) Für eine(n) 35-jährige(n) Rechtsanwalt/-anwältin nach Tarif KGT2<br />

für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.2.<strong>2021</strong>)<br />

**) Gemäß 3.1 der Ergänzungen zu den AVB-G: In der Gruppenversicherung<br />

für Rechtsanwälte und Notare kann die DKV<br />

einzelne Personen nicht ausschließen. Erhöhen Vorerkrankungen<br />

jedoch das Risiko, so kann der Versicherer den<br />

Versicherungsumfang einschränken oder einen Beitragszuschlag<br />

erheben.

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