11.03.2021 Aufrufe

KAV MAGAZIN - Ausgabe 01/2021

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

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AKTUELLES & WISSENSWERTES | 23<br />

Stadium Auftragserteilung RVG bis 31.12.2020 RVG ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong><br />

Fall 1<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

1. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

2. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

3. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

Fall 2<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong><br />

1. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

2. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Fall 3<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

1. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong><br />

2. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Fall 4<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

1. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

2. Instanz nach 31.12.2020<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Fall 5<br />

außergerichtlich nach 31.12.2020 x<br />

1. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

2. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Ist z. B. dem außergerichtlichen und dem ordentlichen Verfahren vor dem Zivilgericht ein Mahnverfahren zwischengeschaltet, ist für diese Gebühren sowie die<br />

anrechnungspflichtigen Gebühren ebenso darauf abzustellen, wann der Auftrag erteilt wurde.<br />

Fazit: Das jeweilige Auftragsdatum ist maßgebend.<br />

Bei den künftigen Abrechnungen ist stets ein Augenmerk darauf zu richten, wann der entsprechende (unbedingte) Auftrag erteilt wurde. Das Auftragsdatum<br />

gibt die jeweilige Fassung des anzuwendenden RVG bzw. der anzuwendenden Vergütungstabelle vor. Die Anrechnung erfolgt sodann auf Basis der Fassung<br />

des RVG, die auch der Abrechnung der anzurechnenden Gebühr zugrunde lag.<br />

Mit freundlicher Unterstützung unseres Medienpartners, dem FFI-Verlag.

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