11.03.2021 Aufrufe

KAV MAGAZIN - Ausgabe 01/2021

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

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AKTUELLES & WISSENSWERTES | 27<br />

Die Verwendung von Sonderzeichen und Leerzeichen<br />

sollte unterbleiben. Orientieren Sie die<br />

Benennung sonstiger Dokumente bitte an diesen<br />

Beispielen.<br />

Neben dieser Hilfe für das Gericht kommen Sie<br />

durch die Verwendung derartiger Namen im Übrigen<br />

auch den Vorgaben des Bundesgerichtshofs<br />

zur Postausgangskontrolle nach (BGH, Beschluss<br />

vom 17.03.2020, VI ZB 99/19)<br />

Anmerkung der Redaktion:<br />

Eine an das LG Köln versandte Testnachricht<br />

mit einer angehängten Anlage (PDF-Datei) hat<br />

ergeben, dass die Benennung des Dateinamens<br />

(der PDF-Datei) maßgeblich ist und nicht die<br />

beA-Anhangsbezeichnung. Das Feld „Anhangs-<br />

Bezeichnung“ kann grundsätzlich auch leer<br />

bleiben, da es von der Justiz überhaupt nicht<br />

ausgewertet werden kann.<br />

Hier ist es in der Vergangenheit häufig zu Fehlern<br />

und Problemen im Zusammenhang mit aktiviertem<br />

Kennwortschutz in Dokumenten gekommen.<br />

Achten Sie deshalb bitte darauf, keinen Kennwortschutz<br />

zu vergeben. Unter Kennwortschutz fällt<br />

auch die Sperrung von einzelnen Funktionen des<br />

Dokumentes. Ungeeignet zur Bearbeitung durch<br />

die Gerichte sind daher PDF-Dateien, in denen z.<br />

B. die Funktion „Drucken“ oder „Durchsuchen“ gesperrt<br />

wurde. Dies lässt sich über die Anzeige der<br />

„Eigenschaften“ eines Dokuments nachprüfen.<br />

Unzulässig sind auch eingebettete Skripte, mit<br />

denen z. B. Drucker speziell angesteuert werden,<br />

um Briefköpfe auf gesondertes Papier zu drucken.<br />

Diese Funktionen sollten bei elektronischen<br />

Dokumenten entfernt werden.<br />

Hinweis der Redaktion:<br />

Die beA-Adresse des AG Köln<br />

Immer wieder erreichen uns Nachfragen, die sich<br />

auf die Adresse des Amtsgericht Köln innerhalb<br />

des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs<br />

(beA) beziehen. Hier herrscht eine allgemeine<br />

Unsicherheit, die wir Ihnen nehmen können.<br />

Das Amtsgericht Köln hat uns mitgeteilt, dass das<br />

Gericht nur ein EGVP habe und dieses vom<br />

Reichenspergerplatz aus verwalte. Dies sei<br />

historisch bedingt, weil im Grundbuch und Handelsregister<br />

die Eingänge schon seit langer Zeit<br />

von den Notaren elektronisch eingereicht würden.<br />

Es sei aber in jedem Fall sichergestellt, dass alle<br />

Eingänge über das beA auch in der Dienststelle<br />

Luxemburger Straße ankämen. Die Postadressenbezeichnung<br />

spiele dafür keine Rolle.<br />

f. Beachtung der Vorgaben der<br />

ERVV – kein Kennwortschutz<br />

Selbstverständlich müssen zudem<br />

die Vorgaben der ERVV<br />

(https://www.gesetze-im- internet.de/ervv/)<br />

sowie der hierzu veröffentlichten<br />

Bekanntmachungen („Bekanntmachung zu § 5<br />

der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung“)<br />

eingehalten werden.

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