11.03.2021 Aufrufe

KAV MAGAZIN - Ausgabe 01/2021

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

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EDITORIAL | 3<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

nach wie vor hat uns die Pandemie im Griff. Was<br />

ist mit dem Lockdown? Wann ist die zweite Welle<br />

vorbei? Kommt eine dritte Welle? Wann sind genug<br />

Menschen geimpft und helfen die Impfungen<br />

auch bei Mutationen? Wie sieht es in der zweiten<br />

Jahreshälfte aus? So richtig weiß es keiner. Der<br />

Kölner Anwaltverein hat sich auf diese Ungewissheit<br />

eingestellt.<br />

Damit Sie ihre Fortbildungen sicher absolvieren<br />

können, wird der Kölner Anwaltverein auch im<br />

Jahre <strong>2021</strong> seine Seminare bis auf Weiteres online<br />

anbieten. So können wir garantieren, dass unsere<br />

Mitglieder ihre Fortbildungen sicher und ohne<br />

Ansteckungsrisiko bei uns absolvieren können.<br />

Schweren Herzens haben wir uns ferner dazu entschieden,<br />

die Gala Kölner Juristen in diesem Jahr<br />

nicht stattfinden zu lassen.<br />

Auch den Kölner Anwaltstag, der traditionell im<br />

Mai stattfindet, können wir in diesem Jahr nicht<br />

veranstalten. Unsere Mitgliederversammlung<br />

haben wir in der Hoffnung auf Lockerungen auf<br />

den 08.09.<strong>2021</strong> verlegt.<br />

Die Pandemie hat die Digitalisierung der Welt<br />

ungeahnt beschleunigt. Auf einmal ist Homeoffice<br />

in aller Munde und die Anwaltschaft ruft nach<br />

Onlinegerichtsverhandlungen. Die passive<br />

Nutzung des besonderen elektronischen<br />

Anwaltspostfaches (beA) ist hingegen gesetzlich<br />

vorgeschrieben und beginnt sich deshalb<br />

unabhängig von der Pandemie zu etablieren.<br />

Das beA wird – man kann es nicht oft genug<br />

sagen – ab dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2022 verpflichtend!<br />

Von der Rechtsanwaltskammer ist zu hören,<br />

dass es immer noch Kolleginnen und Kollegen<br />

gibt, die ihr elektronisches Postfach noch nicht<br />

freigeschaltet haben. Dabei gibt es bereits jetzt<br />

einige Gerichte, die keine Schriftsätze in Papierform<br />

mehr annehmen. Liebe Kolleginnen und<br />

Kollegen, bitte denken Sie daran, sich freischalten<br />

zu lassen. Bitte achten Sie darauf, dass für die<br />

Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein<br />

schon seit 2020 und für das Arbeits-, Finanz- und<br />

Sozialgericht Bremen seit diesem Jahr die aktive<br />

Benutzungspflicht des beA gilt.<br />

Mit dem beA hält die elektronische Akte bei den<br />

Gerichten Einzug. Auch die Anwaltschaft muss<br />

ihre Arbeitsabläufe digitalisieren. Denn es macht<br />

für uns keinen Sinn, mit Papierakten zu arbeiten,<br />

wenn die Gerichte mit der elektronischen Akte<br />

arbeiten. Der Kölner Anwaltverein veranstaltet auf<br />

Initiative der Universität Köln und in Kooperation<br />

mit dem Oberlandesgericht Köln, dem Landgericht<br />

Köln und der Rechtsanwaltskammer Köln<br />

die Veranstaltungsreihe „Digital Justiz – wie geht<br />

das?“. Die Auftaktveranstaltung mit dem Thema<br />

„Prozesse aus dem Wohnzimmer!?<br />

§ 128a ZPO - Die Zukunft der Online-Verhandlung“<br />

zeigt mit über 300 Teilnehmern das große<br />

Interesse der Anwaltschaft, aber auch den großen<br />

Bedarf nach Informationen und Abstimmung im<br />

Bereich der Digitalisierung von Gerichten und<br />

Anwaltskanzleien. Ich lade Sie herzlich ein, an den<br />

weiteren Veranstaltungen der Reihe<br />

teilzunehmen. Am 18.03.<strong>2021</strong> widmet sich die<br />

Veranstaltungsreihe dem Thema e-Akte und beA.<br />

Ein anderes Thema, das die Anwaltschaft im Jahre<br />

<strong>2021</strong> bewegen sollte, sind die Regierungsentwürfe<br />

zur BRAO- und RDG-Reform. Die Anwaltschaft<br />

bewegt sich zwischen historischen Rollenbild<br />

und den modernen Anforderungen wie in einem<br />

zu eng sitzenden Anzug.<br />

Des Schneiders neue Kleider lassen aber seit<br />

Jahren auf sich warten, während der Bundesgerichtshof<br />

den Wert anwaltlicher Dienstleistung<br />

seit Jahren verkennt und der Anwaltschaft immer<br />

mehr Tätigkeitsfelder nimmt.<br />

Die Reform ist deswegen überfällig. Das Reformvorhaben<br />

ist groß angelegt und geht von kleinteiligen<br />

redaktionellen Änderungen über Neuerungen<br />

wie z. B. im Bereich der Bürogemeinschaften,<br />

die nun erstmals (eher unzureichend) verfasst<br />

werden soll, bis hin zu entscheidenden (aber oft<br />

nicht mutigen) Weichenstellungen bezüglich des<br />

Erfolgshonorars oder der Regelungen bezüglich<br />

der Inkassodienstleister im Verhältnis zur<br />

Anwaltschaft.<br />

Anwältinnen und Anwälte sind Organe der<br />

Rechtspflege. Unsere Arbeit mit ihren Standesregeln<br />

ist ein hohes Gut, denn sie schützen nicht<br />

uns, sondern den Verbraucher. Sie dürfen uns<br />

aber im Verhältnis zu den Inkassodienstleistern<br />

nicht benachteiligen. Dies ist bei dem<br />

Reformvorhaben noch nicht erreicht.<br />

Es kann nicht nachdrücklich genug darauf<br />

hingewiesen werden, dass diejenigen von uns,<br />

die weiter erfolgreich sein wollen, sich mit den<br />

beabsichtigten Änderungen in diesem Bereich<br />

auseinandersetzen sollten.<br />

Es könnte sein, dass <strong>2021</strong> das Jahr ist, in dem die<br />

Weichen für die Anwaltschaft neu gestellt werden.<br />

Die Anwaltvereine sind dabei die einzige<br />

Vertretung der Anwaltschaft, die ausschließlich<br />

die klassischen anwaltlichen Interessen vertritt.<br />

Nur wenn die Vereine einen großen Teil der<br />

Anwältinnen und Anwälte repräsentieren, finden<br />

sie in der Politik Gehör.<br />

Deswegen bitte ich Sie ganz unverhohlen darum,<br />

für die Mitgliedschaft in unserem Verein Werbung<br />

zu machen. Schon Friedrich Schiller hat gesagt:<br />

Verbunden werden auch die Schwachen mächtig!<br />

In diesem Sinne<br />

Ihr<br />

Ihr<br />

Markus Trude<br />

Vorsitzender

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