11.03.2021 Aufrufe

KAV MAGAZIN - Ausgabe 01/2021

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

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<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

| 47<br />

Testamente reparieren (2,5 Std. FAO)<br />

Das Seminar wendet sich an Rechtsanwälte, Notare und allgemein an Personen, die mit der Gestaltung<br />

von Verfügungen von Tode-s wegen und/oder ihrer Umsetzung nach dem Erbfall betraut sind.<br />

Fehlerhafte Gestaltungen sind im Erbrecht an der Tagesordnung.<br />

Das gilt in erster Linie für privatschriftliche Testamente, die ohne jede juristische Beratung oder nur mit<br />

Hilfe des Internet errichtet wurden. Aber auch evident auf einen anwaltlichen Entwurf zurückgehende<br />

Testamente, notarielle Verfügungen von Todes wegen und als weitere Fallgruppe notarielle Übertragungs-<br />

und Schenkungsverträge können - gemessen an den Vorstellungen und Wünschen der Beteiligten<br />

- zu erheblichen Verwerfungen führen. Bei all diesen problematischen Gestaltungen stellt sich die<br />

Frage, ob und vor allem wie sie „repariert“ werden können. werden können. Welches Instrumentarium<br />

steht beispielsweise zur Verfügung? Wer muss beteiligt werden = Und: Welche Form ist zu beachten?<br />

Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich das Seminar. Anhand von alltäglichen Beispielsfällen werden<br />

die Folgen alltäglicher Gestaltungen, ihre Tücken und die jeweiligen Reparaturmaßnahmen näher<br />

beleuchtet.<br />

Schwerpunkte:<br />

- Ausgleichung und Anrechnung von Vorempfängen<br />

- Zu weitreichender Widerruf<br />

- Bindungswirkung und Wechselbezüglichkeit<br />

- Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung?<br />

- Vor- und Nacherbschaft bei Testamentsvollstreckung<br />

- Berliner Testament und testierunfähiger Erblasser<br />

- Wegfall des Vermächtnisgegenstandes<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Hans Hammann, ist als Fachanwalt für Erbrecht auf Partnerebene bei einer<br />

Wirtschaftskanzlei in Reutlingen, länderübergreifend für den Bereich des privaten Erb- und Erbschafsteuerrechts<br />

mit zuständig. Seine Schwerpunkte in der Praxis, als Referent und als Autor liegen in den<br />

Bereichen der Testamentsgestaltung, der Auslegung und Anfechtung fehlerhafter Testamente, dem<br />

gesamten Pflichtteilsrecht, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der der nationalen<br />

und internationalen Nachlassabwicklung einschließlich Erbschaftsteuer.<br />

Er ist Mitglied des siebenköpfigen Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht<br />

im Deutschen Anwaltverein und als solcher Mitherausgeber der Zeitschrift „ErbR“.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

RA Dr. Hans Hammann, Reutlingen<br />

Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 27. 10. <strong>2021</strong>, 16.00 – 18.45 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.<br />

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