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Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2

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2. Militärlogistik im Überblick Seite 11<br />

Regel nicht zu den logistischen Aufgaben gezählt, der Begriff ist hier also enger<br />

gefasst. 27<br />

Logistische Entscheidungen werden im militärischen Bereich auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

politisch-militärischer Zielsetzungen getroffen. Ursache da<strong>für</strong> sind insbesondere die<br />

gesetzlich festgelegten Aufgaben <strong>des</strong> Militärs. 28 In Österreich finden sich diese vor<br />

allem im Bun<strong>des</strong>-Verfassungsgesetz Art. 9a (Umfassende Lan<strong>des</strong>verteidigung), Art.<br />

10 Abs. 1 Z. 15 (militärische Angelegenheiten), Art. 23f (GASP der EU), Art. 79<br />

(Aufgaben <strong>des</strong> ÖBH) <strong>und</strong> im Bun<strong>des</strong>verfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs<br />

(Neutralitätsgesetz).<br />

Im zivilen wirtschaftlichen Bereich sind derartige Entscheidungen an Zielsetzungen<br />

orientiert, die technologisch, ökonomisch, ökologisch <strong>und</strong> sozial motiviert sind. 29<br />

Selbstverständlich ist auch die Wirtschaft an gesetzliche Normen geb<strong>und</strong>en, wie<br />

z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Einkommenssteuergesetz, Allgemeines<br />

Sozialversicherungsgesetz <strong>und</strong> letztlich natürlich auch an das ökonomische Prinzip.<br />

Trotz wesentlicher Unterschiede im Anwendungsgebiet <strong>und</strong> in der Motivation logistischer<br />

Entscheidungen unterliegen militärische <strong>und</strong> zivil-wirtschaftliche <strong>Logistik</strong>prozesse<br />

ähnlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich verfügbarer Technik, begrenzter<br />

Kapazitäten <strong>und</strong> knapper Zeit.<br />

Abschließend soll auch noch anhand Leontes VI. (866 – 911) militärischer Definition<br />

der <strong>Logistik</strong> gezeigt werden, wie weitsichtig <strong>und</strong> umfassend diese bereits damals<br />

war, <strong>und</strong> dass sie mit geringfügigen Adaptionen eine brauchbare, moderne Definition<br />

erlaubt: „Sache der <strong>Logistik</strong> ist es, das Heer (die Mitarbeiter) zu besolden, sachgemäß<br />

zu bewaffnen (auszurüsten) <strong>und</strong> zu gliedern, es (sie) mit Geschütz <strong>und</strong><br />

Kriegsgeräten (Ware) auszustatten, rechtzeitig <strong>für</strong> seine (ihre) Bedürfnisse zu sorgen<br />

<strong>und</strong> jeden Akt <strong>des</strong> Feldzuges (jede Strategie) entsprechend vorzubereiten, das<br />

heißt Raum (Servicegrad) <strong>und</strong> Zeit (Lieferzeit) zu berechnen, das Gelände (den<br />

Markt) in Bezug auf Heeresbewegungen sowie <strong>des</strong> Gegners Widerstandskraft (die<br />

Konkurrenz) richtig einzuschätzen, <strong>und</strong> dieser Funktionen gemäß die Bewegung<br />

<strong>und</strong> Verteilung der eigenen Streitkräfte (Mitarbeiter) zu regeln <strong>und</strong> zu ordnen, mit<br />

einem Wort: zu disponieren“. 30<br />

27 Vgl. Pfohl (2000) , S. 11<br />

28 Vgl. von Gleich (2002), S. 10<br />

29 Vgl. von Gleich (2002), S. 10<br />

30 Vgl. Blom/Harlander (2000), S. 4

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