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Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2

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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 46<br />

– die geplanten Teilnehmer <strong>und</strong> Angabe ihrer persönlichen Daten,<br />

– die Begründung der Notwendigkeit der Reise,<br />

– die geplante Reisedauer,<br />

– die geplante Reiseroute,<br />

– verschiedene Angaben zur Diätenverrechnung,<br />

– das Ersuchen um Einholung der Uniformtrageerlaubnis (sowohl von Seiten<br />

Österreichs als auch der Gastnationen),<br />

– das Ersuchen um Einholung der Ein-, Aus- <strong>und</strong> Durchreisebewilligung (von<br />

Seiten der Gastnationen),<br />

– im Falle eines Lufttransports das Ersuchen um Veranlassung der <strong>für</strong> den<br />

Lufttransport erforderlichen Maßnahmen durch das Kdo LuSK.<br />

Die Genehmigung einer AD erfolgt mittels Dienstaufträgen, welche die im Antrag<br />

beinhalteten Punkte im Detail regeln. Im Zuge der Bearbeitung der jeweiligen AD<br />

bucht die Amtswirtschaftsstelle 107 auch allenfalls notwendige Flugtickets bei zivilen<br />

Fluggesellschaften.<br />

Für den Lufttransport mit einem militärischen Lfz muss ein gesondertes Ansuchen<br />

an das Kdo LuSK gerichtet werden. Im Fall einer Genehmigung übernimmt diese<br />

Stelle die gesamte Planung <strong>des</strong> Lufttransports, beginnend mit dem Flugplan über<br />

den Einsatzbefehl <strong>für</strong> ein bestimmtes Lfz bis zum Ansuchen um Überfluggenehmigung<br />

bei den jeweiligen Ländern.<br />

Die Einholung der Uniformtrageerlaubnis sowie der Ein-, Aus- <strong>und</strong> Durchreisebewilligung<br />

ist Aufgabe der Abteilung Attachéwesen 108 . Dies erfolgt über den <strong>für</strong> die jeweilige<br />

Nation zuständigen österreichischen Verteidigungsattaché bei seinem entsprechenden<br />

Pendant. Dieses muss dann im Fall einer EU-Außengrenze an die<br />

jeweiligen Grenzübergänge die entsprechenden Daten (Kfz-Daten, Personendaten,<br />

Zeitpunkt der Aus- <strong>und</strong> Einreise) übermitteln. 109<br />

107 Diese Stelle gehört neben der Heeresbuchhaltung zur Budgetabteilung in der Gruppe<br />

Präsidium in der Zentralsektion (vgl. Abbildung 7: Die Organisationsstruktur <strong>des</strong> ÖBH auf<br />

der obersten <strong>und</strong> oberen Führungsebene). Die Budgetabteilung hat in Wahrnehmung ihrer<br />

monetären Kontrollfunktion erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung diverser Vorhaben<br />

im ÖBH.<br />

108 Diese Abteilung gehört zur Generalstabsdirektion im GStb (vgl. Abbildung 7: Die Organisationsstruktur<br />

<strong>des</strong> ÖBH auf der obersten <strong>und</strong> oberen Führungsebene).<br />

109 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004a)

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