Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2
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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 46<br />
– die geplanten Teilnehmer <strong>und</strong> Angabe ihrer persönlichen Daten,<br />
– die Begründung der Notwendigkeit der Reise,<br />
– die geplante Reisedauer,<br />
– die geplante Reiseroute,<br />
– verschiedene Angaben zur Diätenverrechnung,<br />
– das Ersuchen um Einholung der Uniformtrageerlaubnis (sowohl von Seiten<br />
Österreichs als auch der Gastnationen),<br />
– das Ersuchen um Einholung der Ein-, Aus- <strong>und</strong> Durchreisebewilligung (von<br />
Seiten der Gastnationen),<br />
– im Falle eines Lufttransports das Ersuchen um Veranlassung der <strong>für</strong> den<br />
Lufttransport erforderlichen Maßnahmen durch das Kdo LuSK.<br />
Die Genehmigung einer AD erfolgt mittels Dienstaufträgen, welche die im Antrag<br />
beinhalteten Punkte im Detail regeln. Im Zuge der Bearbeitung der jeweiligen AD<br />
bucht die Amtswirtschaftsstelle 107 auch allenfalls notwendige Flugtickets bei zivilen<br />
Fluggesellschaften.<br />
Für den Lufttransport mit einem militärischen Lfz muss ein gesondertes Ansuchen<br />
an das Kdo LuSK gerichtet werden. Im Fall einer Genehmigung übernimmt diese<br />
Stelle die gesamte Planung <strong>des</strong> Lufttransports, beginnend mit dem Flugplan über<br />
den Einsatzbefehl <strong>für</strong> ein bestimmtes Lfz bis zum Ansuchen um Überfluggenehmigung<br />
bei den jeweiligen Ländern.<br />
Die Einholung der Uniformtrageerlaubnis sowie der Ein-, Aus- <strong>und</strong> Durchreisebewilligung<br />
ist Aufgabe der Abteilung Attachéwesen 108 . Dies erfolgt über den <strong>für</strong> die jeweilige<br />
Nation zuständigen österreichischen Verteidigungsattaché bei seinem entsprechenden<br />
Pendant. Dieses muss dann im Fall einer EU-Außengrenze an die<br />
jeweiligen Grenzübergänge die entsprechenden Daten (Kfz-Daten, Personendaten,<br />
Zeitpunkt der Aus- <strong>und</strong> Einreise) übermitteln. 109<br />
107 Diese Stelle gehört neben der Heeresbuchhaltung zur Budgetabteilung in der Gruppe<br />
Präsidium in der Zentralsektion (vgl. Abbildung 7: Die Organisationsstruktur <strong>des</strong> ÖBH auf<br />
der obersten <strong>und</strong> oberen Führungsebene). Die Budgetabteilung hat in Wahrnehmung ihrer<br />
monetären Kontrollfunktion erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung diverser Vorhaben<br />
im ÖBH.<br />
108 Diese Abteilung gehört zur Generalstabsdirektion im GStb (vgl. Abbildung 7: Die Organisationsstruktur<br />
<strong>des</strong> ÖBH auf der obersten <strong>und</strong> oberen Führungsebene).<br />
109 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004a)