Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2
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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 66<br />
die Verlegung sollte mittels zivilem Lfz nach Danzig erfolgen. Als Einladeflughafen<br />
<strong>für</strong> das HK war Hörsching geplant, die Verlegung sollte aufgr<strong>und</strong> der großen Anzahl<br />
an Personen mittels einer C-130 Hercules <strong>und</strong> zwei Lifts nach Slupsk erfolgen. 137<br />
4.3.8. Ausgabe der Entsendeweisung<br />
Die Entsendeweisung stellt das zentrale Bezugsdokument <strong>für</strong> alle Stellen <strong>und</strong> Truppenkörper<br />
dar, die an der Verlegung mitwirken. Sie ist die schriftliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />
die Durchführung <strong>des</strong> Vorhabens mit den jeweiligen gr<strong>und</strong>sätzlichen Aufgabenaufteilungen<br />
<strong>und</strong> -zuordnungen <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Verantwortlichkeiten. Sie<br />
beinhaltet im Wesentlichen daher den groben Ablauf der Übung sowie der Verlegung,<br />
Aufgabenzuteilungen <strong>und</strong> die Regelung von Befugnissen.<br />
Als vielleicht wichtigsten Bestandteil beinhaltet sie auch eine Sonderausgaben- <strong>und</strong><br />
-einnahmenstelle, die bei allen Bestellakten, Zahlungsveranlassungen, Abrechnungen<br />
<strong>und</strong> dergleichen anzuführen ist. Ohne diese Kennzahl kann der jeweilige Sachbearbeiter<br />
nicht erkennen, dass diesem Vorhaben ein Budget zugewiesen ist <strong>und</strong><br />
kann daher den Antrag nicht ausführen. Des Weiteren dient diese Maßnahme auch<br />
dazu, im Sinne der Kostenwahrheit die tatsächlichen Aufwendungen ermitteln zu<br />
können. 138<br />
4.4. Die Hinverlegung<br />
4.4.1. Unmittelbare Verlegungsvorbereitungen <strong>und</strong> -bestimmungen<br />
4.4.1.1. Personal<br />
Gemäß Artikel 16 MoU (vgl. 4.3.4.4. Abschluss <strong>und</strong> Inhalt <strong>des</strong> Memorandum of Understanding)<br />
mussten alle Angehörigen <strong>des</strong> Übungskontingents in Uniform verlegen.<br />
Aus transporttechnischen Gründen durfte dabei nur die GWD-Tragetasche am<br />
Mann mitgeführt werden. Die weitere Mannesausrüstung (maximal 2 Stk. Feldrucksack<br />
oder KAZ 139 3 pro Mann) musste auf einem, <strong>für</strong> den ETrsp vorgesehenem Kfz<br />
verladen werden. Sie wurde gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> PfP-SOFA (vgl. 4.3.6.5.<br />
137 Vgl. Kdo FlAS (2003b)<br />
138 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004b)<br />
139 Der Kampfanzug umfasst Bekleidung <strong>und</strong> Ausrüstung, die der Soldat je nach Dienst oder<br />
Einsatz mit sich führen muss. KAZ 3 umfasst die gesamte Mannesausrüstung.