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Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2

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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 66<br />

die Verlegung sollte mittels zivilem Lfz nach Danzig erfolgen. Als Einladeflughafen<br />

<strong>für</strong> das HK war Hörsching geplant, die Verlegung sollte aufgr<strong>und</strong> der großen Anzahl<br />

an Personen mittels einer C-130 Hercules <strong>und</strong> zwei Lifts nach Slupsk erfolgen. 137<br />

4.3.8. Ausgabe der Entsendeweisung<br />

Die Entsendeweisung stellt das zentrale Bezugsdokument <strong>für</strong> alle Stellen <strong>und</strong> Truppenkörper<br />

dar, die an der Verlegung mitwirken. Sie ist die schriftliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />

die Durchführung <strong>des</strong> Vorhabens mit den jeweiligen gr<strong>und</strong>sätzlichen Aufgabenaufteilungen<br />

<strong>und</strong> -zuordnungen <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Verantwortlichkeiten. Sie<br />

beinhaltet im Wesentlichen daher den groben Ablauf der Übung sowie der Verlegung,<br />

Aufgabenzuteilungen <strong>und</strong> die Regelung von Befugnissen.<br />

Als vielleicht wichtigsten Bestandteil beinhaltet sie auch eine Sonderausgaben- <strong>und</strong><br />

-einnahmenstelle, die bei allen Bestellakten, Zahlungsveranlassungen, Abrechnungen<br />

<strong>und</strong> dergleichen anzuführen ist. Ohne diese Kennzahl kann der jeweilige Sachbearbeiter<br />

nicht erkennen, dass diesem Vorhaben ein Budget zugewiesen ist <strong>und</strong><br />

kann daher den Antrag nicht ausführen. Des Weiteren dient diese Maßnahme auch<br />

dazu, im Sinne der Kostenwahrheit die tatsächlichen Aufwendungen ermitteln zu<br />

können. 138<br />

4.4. Die Hinverlegung<br />

4.4.1. Unmittelbare Verlegungsvorbereitungen <strong>und</strong> -bestimmungen<br />

4.4.1.1. Personal<br />

Gemäß Artikel 16 MoU (vgl. 4.3.4.4. Abschluss <strong>und</strong> Inhalt <strong>des</strong> Memorandum of Understanding)<br />

mussten alle Angehörigen <strong>des</strong> Übungskontingents in Uniform verlegen.<br />

Aus transporttechnischen Gründen durfte dabei nur die GWD-Tragetasche am<br />

Mann mitgeführt werden. Die weitere Mannesausrüstung (maximal 2 Stk. Feldrucksack<br />

oder KAZ 139 3 pro Mann) musste auf einem, <strong>für</strong> den ETrsp vorgesehenem Kfz<br />

verladen werden. Sie wurde gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> PfP-SOFA (vgl. 4.3.6.5.<br />

137 Vgl. Kdo FlAS (2003b)<br />

138 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004b)<br />

139 Der Kampfanzug umfasst Bekleidung <strong>und</strong> Ausrüstung, die der Soldat je nach Dienst oder<br />

Einsatz mit sich führen muss. KAZ 3 umfasst die gesamte Mannesausrüstung.

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