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Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2

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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 49<br />

falls mit einer Linienmaschine. Die österreichische Delegation bestand wiederum<br />

aus den beiden hochrangigen Offizieren <strong>des</strong> FüStb sowie dem Kontingentskommandanten.<br />

Zweck dieser Konferenz war die Feststellung der genauen Kosten sowie der Bedingungen<br />

<strong>für</strong> das geplante LZS im September 2003. Insbesondere wurden behandelt:<br />

– genaue Terminisierung der Übung (Ankunft VKdo, Ankunft HK, geplante<br />

Übungsflüge, geplantes Scharfschießen,…),<br />

– die Ergebnisse der ersten Erk<strong>und</strong>ungsfahrt (vgl. 4.3.5.1. Erste Erk<strong>und</strong>ungsfahrt),<br />

– der seit der ersten Planungskonferenz überarbeitete österreichische Vertragsentwurf,<br />

Besprechung einzelner Vertragsbestimmungen sowie die von<br />

polnischer Seite gewünschten Änderungen,<br />

– der Termin <strong>für</strong> die nächste Erk<strong>und</strong>ungsfahrt (5. – 7. Mai 2003),<br />

– der Termin <strong>für</strong> die finale Planungskonferenz (8. – 9. Mai 2003). 112<br />

4.3.4.3. Finale Planungskonferenz<br />

Die finale Planungskonferenz fand am 24. <strong>und</strong> 25. Juni 2003 wiederum im GStb der<br />

polnischen Armee in Warschau statt. Der geplante Termin Anfang Mai wurde auf<br />

Wunsch der polnischen Seite verschoben.<br />

Die Anreise erfolgte am 24. Juni 2003 mit einem zivilen Lfz von Wien nach Warschau,<br />

die Rückreise am Folgetag ebenfalls mit einer Linienmaschine. Die österreichische<br />

Delegation bestand diesmal lediglich aus dem Kontingentskommandanten<br />

<strong>und</strong> einem Juristen aus der Abteilung Fremdlegislative 113 .<br />

Wie bei den letzten Planungskonferenzen mussten auch diesmal bereits besprochene<br />

<strong>und</strong> festgelegte Punkte neuerlich diskutiert <strong>und</strong> geändert werden. Durch die<br />

Anwesenheit <strong>des</strong> österreichischen Juristen war es jedoch möglich, viele Probleme<br />

gleich bei der Bearbeitung zu lösen einen neuen Entwurf fertig zu stellen, der von<br />

beiden Seiten akzeptiert werden konnte. 114<br />

112<br />

Vgl. BMLV (2002b)<br />

113<br />

Diese Abteilung gehört zur Gruppe Rechtswesen <strong>und</strong> legislativer Dienst in der Zentralsektion<br />

(vgl. Abbildung 7: Die Organisationsstruktur <strong>des</strong> ÖBH auf der obersten <strong>und</strong> oberen<br />

Führungsebene).<br />

114 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004a)

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