Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2
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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 53<br />
Detail fixiert wurde. Durch die gute Zusammenarbeit blieben nur folgende Punkte<br />
offen:<br />
– Zollabfertigung <strong>des</strong> HK in Slupsk <strong>und</strong> nicht in Danzig,<br />
– Waffengebrauch bzw. Verwendung scharfer Munition <strong>für</strong> die Bewachung<br />
während <strong>des</strong> Transports,<br />
– Anerkennung der Flugzeuge einer an der Übung mitwirkenden zivilen Firma<br />
als militärische Lfz auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> bestehenden Vertrages mit dem ÖBH<br />
zum Zweck der billigeren Betankungsmöglichkeit,<br />
– Erweiterung <strong>des</strong> Flugsicherheitsbereiches am TÜPl Ustka,<br />
– die Einrichtung eines Girokontos <strong>für</strong> den bargeldlosen Geldverkehr während<br />
<strong>des</strong> LZS. 118<br />
Die Einrichtung eines Girokontos konnte nicht verwirklicht werden, da das Finanzministerium<br />
aufgr<strong>und</strong> devisenrechtlicher Bestimmungen seine Zustimmung verweigerte.<br />
Von Seiten der Budgetabteilung wurde daher vorgeschlagen, die entsprechende<br />
Menge Bargeld mittels gesicherten Geldtransports 119 mitzuführen. Auf das<br />
devisenrechtliche Problem der Ausfuhr einer derartigen Menge Bargeld aus dem<br />
EU-Raum wurde dabei nicht eingegangen.<br />
Alle anderen Punkte konnten in der finalen Planungskonferenz positiv abgeschlossen<br />
werden <strong>und</strong> wurden somit Inhalt <strong>des</strong> MoU. 120<br />
4.3.6. Formierung der Kräfte<br />
Aus den Erkenntnissen der beiden Erk<strong>und</strong>ungsfahrten resultierte die Erstellung <strong>des</strong><br />
OrgPlan „Roland I“. In der groben Gliederung beinhaltete er die Art <strong>und</strong> Anzahl von<br />
Geräten bzw. die Funktion <strong>und</strong> Stärke von Personal <strong>des</strong> gesamten Kontingents. In<br />
der feinen Gliederung gab er weiters Aufschluss darüber, welchen Beitrag an Personal<br />
<strong>und</strong> Gerät die einzelnen teilnehmenden Truppenkörper zu leisten hatten.<br />
OrgPläne unterliegen der militärischen Geheimhaltung, da sie genauen Aufschluss<br />
über den personellen <strong>und</strong> materiellen Stand <strong>für</strong> einen Verband aller Waffengattungen<br />
geben, der festlegt, was die Sollausstattung zur Erfüllung eines Auftrages ist.<br />
Der unten dargestellte OrgPlan grob <strong>für</strong> das LZS in Ustka verlor nach der Übung,<br />
d.h. nach der Erfüllung <strong>des</strong> Auftrages, seine Gültigkeit.<br />
118 Vgl. Fachgespräch Haselwanter (2004a)<br />
119 Handkasse<br />
120 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004a)