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Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2

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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 53<br />

Detail fixiert wurde. Durch die gute Zusammenarbeit blieben nur folgende Punkte<br />

offen:<br />

– Zollabfertigung <strong>des</strong> HK in Slupsk <strong>und</strong> nicht in Danzig,<br />

– Waffengebrauch bzw. Verwendung scharfer Munition <strong>für</strong> die Bewachung<br />

während <strong>des</strong> Transports,<br />

– Anerkennung der Flugzeuge einer an der Übung mitwirkenden zivilen Firma<br />

als militärische Lfz auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> bestehenden Vertrages mit dem ÖBH<br />

zum Zweck der billigeren Betankungsmöglichkeit,<br />

– Erweiterung <strong>des</strong> Flugsicherheitsbereiches am TÜPl Ustka,<br />

– die Einrichtung eines Girokontos <strong>für</strong> den bargeldlosen Geldverkehr während<br />

<strong>des</strong> LZS. 118<br />

Die Einrichtung eines Girokontos konnte nicht verwirklicht werden, da das Finanzministerium<br />

aufgr<strong>und</strong> devisenrechtlicher Bestimmungen seine Zustimmung verweigerte.<br />

Von Seiten der Budgetabteilung wurde daher vorgeschlagen, die entsprechende<br />

Menge Bargeld mittels gesicherten Geldtransports 119 mitzuführen. Auf das<br />

devisenrechtliche Problem der Ausfuhr einer derartigen Menge Bargeld aus dem<br />

EU-Raum wurde dabei nicht eingegangen.<br />

Alle anderen Punkte konnten in der finalen Planungskonferenz positiv abgeschlossen<br />

werden <strong>und</strong> wurden somit Inhalt <strong>des</strong> MoU. 120<br />

4.3.6. Formierung der Kräfte<br />

Aus den Erkenntnissen der beiden Erk<strong>und</strong>ungsfahrten resultierte die Erstellung <strong>des</strong><br />

OrgPlan „Roland I“. In der groben Gliederung beinhaltete er die Art <strong>und</strong> Anzahl von<br />

Geräten bzw. die Funktion <strong>und</strong> Stärke von Personal <strong>des</strong> gesamten Kontingents. In<br />

der feinen Gliederung gab er weiters Aufschluss darüber, welchen Beitrag an Personal<br />

<strong>und</strong> Gerät die einzelnen teilnehmenden Truppenkörper zu leisten hatten.<br />

OrgPläne unterliegen der militärischen Geheimhaltung, da sie genauen Aufschluss<br />

über den personellen <strong>und</strong> materiellen Stand <strong>für</strong> einen Verband aller Waffengattungen<br />

geben, der festlegt, was die Sollausstattung zur Erfüllung eines Auftrages ist.<br />

Der unten dargestellte OrgPlan grob <strong>für</strong> das LZS in Ustka verlor nach der Übung,<br />

d.h. nach der Erfüllung <strong>des</strong> Auftrages, seine Gültigkeit.<br />

118 Vgl. Fachgespräch Haselwanter (2004a)<br />

119 Handkasse<br />

120 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004a)

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