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Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2

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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 45<br />

Durchführbarkeit eines solchen Vorhabens zu prüfen. Das daraus resultierende<br />

Konzept umfasst folgende Eckpunkte:<br />

– Zeitraum der Verlegung (8. – 20. September 2003),<br />

– Aufenthaltskosten inklusive Miete am TÜPl,<br />

– personelle Stärke <strong>des</strong> Kontingents,<br />

– Art <strong>und</strong> Anzahl an Waffen, Fahrzeugen <strong>und</strong> anderem Gerät,<br />

– Art <strong>und</strong> der Bedarf an Transportmitteln <strong>für</strong> die Durchführung der Hin- <strong>und</strong><br />

Rückverlegung,<br />

– Aufteilung <strong>des</strong> Kontingents in ein VKdo <strong>und</strong> ein HK.<br />

Der FüStb vergibt die zusätzlichen Geldmittel <strong>für</strong> derartige Ausbildungsvorhaben<br />

<strong>und</strong> ist daher auch <strong>für</strong> die Prioritätenreihung zuständig. Aufgr<strong>und</strong> der gestiegenen<br />

Planungsanforderungen wurde jedoch ein längerer Vorbereitungszeitraum notwendig<br />

<strong>und</strong> das Vorhaben auf das Jahr 2003 verschoben sowie in weiterer Folge die<br />

entsprechenden Budgetvorkehrungen <strong>für</strong> dieses Jahr getroffen. Weiters wurden die<br />

notwendigen Vorbereitungsabsprachen in das bilaterale Zusammenarbeitsprogramm<br />

105 2002 durch den FüStb aufgenommen.<br />

Am 8. August 2002 wurde die FlAS mit der Durchführung <strong>des</strong> Vorhabens durch den<br />

FüStb beauftragt, die Genehmigung durch den Leiter <strong>des</strong> GStb erfolgte schließlich<br />

am 31. März 2003. 106<br />

4.3.3. Exkurs: Auslandsdienstreisen<br />

Halten sich Soldaten dienstlich im Ausland auf, so handelt es sich dabei um so genannte<br />

AD. Somit sind sämtliche Reisen aller Soldaten, auch während aller Phasen<br />

<strong>des</strong> Verlegungsprozesses von „Roland I“ (vgl. Abbildung 17: Die Phasen <strong>des</strong> Verlegungsprozesses),<br />

AD. Im Vorfeld der jeweiligen Reise bzw. Verlegung müssen daher<br />

beim zuständigen Kdo rechtzeitig die entsprechenden Anträge gestellt bzw. Genehmigungen<br />

eingeholt werden. Unabhängig von Art <strong>und</strong> Zweck der Reise beinhalten<br />

solche Anträge folgende Punkte:<br />

105 Das ÖBH arbeitet mit anderen Armeen im Ausbildungsbereich auf bilateraler Ebene zusammen.<br />

Überwiegend ist es ein unentgeltliches Austauschprogramm, bei dem Soldaten<br />

anderer Armeen an Ausbildungslehrgängen (z.B. Alpinausbildung) in Österreich teilnehmen<br />

<strong>und</strong> umgekehrt.<br />

106 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004a)

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