Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2
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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 45<br />
Durchführbarkeit eines solchen Vorhabens zu prüfen. Das daraus resultierende<br />
Konzept umfasst folgende Eckpunkte:<br />
– Zeitraum der Verlegung (8. – 20. September 2003),<br />
– Aufenthaltskosten inklusive Miete am TÜPl,<br />
– personelle Stärke <strong>des</strong> Kontingents,<br />
– Art <strong>und</strong> Anzahl an Waffen, Fahrzeugen <strong>und</strong> anderem Gerät,<br />
– Art <strong>und</strong> der Bedarf an Transportmitteln <strong>für</strong> die Durchführung der Hin- <strong>und</strong><br />
Rückverlegung,<br />
– Aufteilung <strong>des</strong> Kontingents in ein VKdo <strong>und</strong> ein HK.<br />
Der FüStb vergibt die zusätzlichen Geldmittel <strong>für</strong> derartige Ausbildungsvorhaben<br />
<strong>und</strong> ist daher auch <strong>für</strong> die Prioritätenreihung zuständig. Aufgr<strong>und</strong> der gestiegenen<br />
Planungsanforderungen wurde jedoch ein längerer Vorbereitungszeitraum notwendig<br />
<strong>und</strong> das Vorhaben auf das Jahr 2003 verschoben sowie in weiterer Folge die<br />
entsprechenden Budgetvorkehrungen <strong>für</strong> dieses Jahr getroffen. Weiters wurden die<br />
notwendigen Vorbereitungsabsprachen in das bilaterale Zusammenarbeitsprogramm<br />
105 2002 durch den FüStb aufgenommen.<br />
Am 8. August 2002 wurde die FlAS mit der Durchführung <strong>des</strong> Vorhabens durch den<br />
FüStb beauftragt, die Genehmigung durch den Leiter <strong>des</strong> GStb erfolgte schließlich<br />
am 31. März 2003. 106<br />
4.3.3. Exkurs: Auslandsdienstreisen<br />
Halten sich Soldaten dienstlich im Ausland auf, so handelt es sich dabei um so genannte<br />
AD. Somit sind sämtliche Reisen aller Soldaten, auch während aller Phasen<br />
<strong>des</strong> Verlegungsprozesses von „Roland I“ (vgl. Abbildung 17: Die Phasen <strong>des</strong> Verlegungsprozesses),<br />
AD. Im Vorfeld der jeweiligen Reise bzw. Verlegung müssen daher<br />
beim zuständigen Kdo rechtzeitig die entsprechenden Anträge gestellt bzw. Genehmigungen<br />
eingeholt werden. Unabhängig von Art <strong>und</strong> Zweck der Reise beinhalten<br />
solche Anträge folgende Punkte:<br />
105 Das ÖBH arbeitet mit anderen Armeen im Ausbildungsbereich auf bilateraler Ebene zusammen.<br />
Überwiegend ist es ein unentgeltliches Austauschprogramm, bei dem Soldaten<br />
anderer Armeen an Ausbildungslehrgängen (z.B. Alpinausbildung) in Österreich teilnehmen<br />
<strong>und</strong> umgekehrt.<br />
106 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004a)