Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2
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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 78<br />
4.5.3.2. Bekleidung<br />
Nur ein geringer Tauschvorrat <strong>für</strong> Notfälle wurde durch das FlAR 3 mitgenommen,<br />
darunter jedenfalls keine Leibwäsche 161 . 162<br />
4.5.3.3. Geld<br />
Alle Einkäufe <strong>und</strong> Abrechnungen wurden ausschließlich über den Wirtschaftsoffizier<br />
<strong>des</strong> FlAR 3 getätigt. Da die Einrichtung eines Girokontos von der Heeresbuchhaltung<br />
abgelehnt wurde, wurde eine große Menge Euro-Bargeld durch das führende<br />
Regimentskommando mitgeführt.<br />
Die Bezahlung der Lieferanten erfolgte aus abrechnungstechnischen Gründen mittels<br />
Erlagschein, der bar eingezahlt wurde. 163<br />
4.5.4. Sanitätsversorgung<br />
Erkrankungen waren unverzüglich dem Sanitätsunteroffizier bzw. dem Truppenarzt<br />
zu melden. Zur Sanitätsversorgung wurde ein eigenes Krankenrevier am TÜPl<br />
Ustka durch das österreichische Kontingent betrieben.<br />
Gemäß Artikel 15 MoU (vgl. 4.3.4.4. Abschluss <strong>und</strong> Inhalt <strong>des</strong> Memorandum of Understanding)<br />
konnten von österreichischer Seite im Bedarfsfall auch ärztliche oder<br />
zahnärztliche Behandlungsleistungen von polnischen öffentlichen Einrichtungen <strong>des</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitswesens in Anspruch genommen werden, falls diese über die Möglichkeiten<br />
der Sanitätseinrichtungen <strong>des</strong> Übungskontingents hinausgingen. Während<br />
der gesamten Verlegung viel kein derartiger Bedarf an.<br />
Aus hygienischen Gründen durfte Wasser nicht aus den Leitungen getrunken werden.<br />
Pro Mann wurde daher ein täglicher Wasservorrat von zwei Litern in Form von<br />
Trinkflaschen zugeteilt. 164<br />
161 Socken, Unterleibchen <strong>und</strong> lange Unterhosen.<br />
162 Vgl. Fachgespäch Haselwanter (2004b)<br />
163 Vgl. Fachgespäch Haselwanter (2004b)<br />
164 Vgl. Fachgespäch Haselwanter (2004b)