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Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2

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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 69<br />

4.4.1.5. Beladung Eisenbahntransport<br />

Bei der Beladung der jeweiligen Züge war ein Zollsachbearbeiter anwesend, der die<br />

Beladung gemäß Cargo Manifest überwachte <strong>und</strong> die Richtigkeit der Beladepläne<br />

durch Stichproben überprüfte. 147 Im Rahmen dieser Zollkontrolle erfolgte schließlich<br />

auch die Verplombung <strong>des</strong> Spezialwaggons mit der Munition.<br />

Die Räder-Kfz mussten mit Metallverladekeilen vorne <strong>und</strong> hinten verkeilt <strong>und</strong> zusätzlich<br />

mit Spanngurten verspannt werden. Die GKGF mussten ebenfalls vorne<br />

<strong>und</strong> hinten verkeilt <strong>und</strong> mit den Verladeketten zusätzlich verzurrt werden. Bis auf die<br />

Spanngurte wurde der gesamte Lademittelbedarf von den Einheiten selbst beigestellt.<br />

Die Spanngurte wurden von den ÖBB beigestellt, waren am Verladebahnhof<br />

auszufassen <strong>und</strong> in Ustka durch die Truppe bis zur Rückverlegung zu verwahren. 148<br />

4.4.2. Plan-Durchführung<br />

Die Organisation <strong>des</strong> Transportes von Kfz, Gerät <strong>und</strong> Mannschaft zu sowie das<br />

rechtzeitige Eintreffen an den entsprechenden Sammelpunkten lag in der Verantwortung<br />

der jeweiligen Truppenkörper selbst.<br />

Die Hinverlegung <strong>des</strong> 245 Mann umfassenden Kontingents sollte unter folgender<br />

Aufteilung erfolgen:<br />

VKdo<br />

HK<br />

Mot-Marsch FlAS 7 Mann<br />

Mot-Marsch FlAR 3 24 Mann<br />

Luft 13 Mann<br />

ETrsp Lale 18 Mann<br />

ETrsp Hörsching 18 Mann<br />

Luft Ö-Mitte 85 Mann<br />

Luft Ö-Ost 80 Mann<br />

Summe 245 Mann<br />

Abbildung 27: Personelle Aufteilung der Hinverlegung 149<br />

146 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004b)<br />

147 Ebenso musste bei der Entladung ein polnischer Zollsachbearbeiter anwesend sein, ein<br />

Verlassen <strong>des</strong> Entladebahnhofs war erst nach Freigabe durch den Zoll möglich.<br />

148 Vgl. Kdo EU (2003a)<br />

149 Vgl. FlAS (2003b), Erstellung durch den Verfasser.

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