Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2
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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 69<br />
4.4.1.5. Beladung Eisenbahntransport<br />
Bei der Beladung der jeweiligen Züge war ein Zollsachbearbeiter anwesend, der die<br />
Beladung gemäß Cargo Manifest überwachte <strong>und</strong> die Richtigkeit der Beladepläne<br />
durch Stichproben überprüfte. 147 Im Rahmen dieser Zollkontrolle erfolgte schließlich<br />
auch die Verplombung <strong>des</strong> Spezialwaggons mit der Munition.<br />
Die Räder-Kfz mussten mit Metallverladekeilen vorne <strong>und</strong> hinten verkeilt <strong>und</strong> zusätzlich<br />
mit Spanngurten verspannt werden. Die GKGF mussten ebenfalls vorne<br />
<strong>und</strong> hinten verkeilt <strong>und</strong> mit den Verladeketten zusätzlich verzurrt werden. Bis auf die<br />
Spanngurte wurde der gesamte Lademittelbedarf von den Einheiten selbst beigestellt.<br />
Die Spanngurte wurden von den ÖBB beigestellt, waren am Verladebahnhof<br />
auszufassen <strong>und</strong> in Ustka durch die Truppe bis zur Rückverlegung zu verwahren. 148<br />
4.4.2. Plan-Durchführung<br />
Die Organisation <strong>des</strong> Transportes von Kfz, Gerät <strong>und</strong> Mannschaft zu sowie das<br />
rechtzeitige Eintreffen an den entsprechenden Sammelpunkten lag in der Verantwortung<br />
der jeweiligen Truppenkörper selbst.<br />
Die Hinverlegung <strong>des</strong> 245 Mann umfassenden Kontingents sollte unter folgender<br />
Aufteilung erfolgen:<br />
VKdo<br />
HK<br />
Mot-Marsch FlAS 7 Mann<br />
Mot-Marsch FlAR 3 24 Mann<br />
Luft 13 Mann<br />
ETrsp Lale 18 Mann<br />
ETrsp Hörsching 18 Mann<br />
Luft Ö-Mitte 85 Mann<br />
Luft Ö-Ost 80 Mann<br />
Summe 245 Mann<br />
Abbildung 27: Personelle Aufteilung der Hinverlegung 149<br />
146 Vgl. Fachgespräch Eisenberger (2004b)<br />
147 Ebenso musste bei der Entladung ein polnischer Zollsachbearbeiter anwesend sein, ein<br />
Verlassen <strong>des</strong> Entladebahnhofs war erst nach Freigabe durch den Zoll möglich.<br />
148 Vgl. Kdo EU (2003a)<br />
149 Vgl. FlAS (2003b), Erstellung durch den Verfasser.