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Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2

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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 67<br />

Zollformalitäten <strong>und</strong> Transportdokumente) behandelt, womit die Erstellung einer<br />

genauen Packliste entfallen konnte.<br />

Bis zum Eintreffen am TÜPl Ustka waren die Stammtruppenkörper <strong>für</strong> die Verpflegung<br />

ihrer Soldaten mit ausreichend Marschkost <strong>und</strong> Trinkwasser verantwortlich.<br />

Bei den Teilen, die im Lufttransport verlegten, war darauf zu achten, dass aufgr<strong>und</strong><br />

der Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen die Ausgabe von Dosen nicht zweckmäßig<br />

war.<br />

Bis zur Verlegung mussten alle <strong>für</strong> die Entsendung vorgesehenen Personen nachweislich<br />

an einer Zollbelehrung <strong>und</strong> einer Übungsbelehrung 140 teilnehmen. Diese<br />

fanden in den Stammtruppenkörpern durch die jeweiligen Einheitskommandanten<br />

statt. Am TÜPl Ustka wurde vom Kontingentskommandanten schließlich noch eine<br />

Gesamtbelehrung mit gleichem Inhalt durchgeführt. 141<br />

4.4.1.2. Kraftfahrzeuge<br />

Um den Bedarf an Betriebsmitteln in Polen gering zu halten, mussten alle Kfz vor<br />

der Verladung voll aufgetankt werden.<br />

Die Schlüssel der Kfz, die mit einem ETrsp bedeckt verlegt wurden, waren nach der<br />

Verladung dem jeweiligen TrspKdt zu übergeben, die Fahrtenbücher <strong>und</strong> Beladepläne<br />

mussten in einer Mappe im Führerhaus <strong>des</strong> jeweiligen Kfz abgelegt werden.<br />

Die Schlüssel <strong>und</strong> Fahrtenbücher der Kfz, die mit dem ETrsp ohne Bedeckung verlegt<br />

wurden, wurden vom jeweiligen TrspKdt <strong>des</strong> VKdo Luft <strong>und</strong> VKdo Mot-Marsch<br />

FlAR 3 mitgenommen, da sie aus Sicherheitsgründen nicht im Zug mitgeführt werden<br />

durften, beim Entladen jedoch unbedingt verfügbar sein mussten.<br />

Weiters waren auch die Reserveschlüssel aller Kfz durch 1 Mann geschlossen <strong>für</strong><br />

jeden Truppenkörper mitzuführen. 142<br />

140 Verhalten im Übungsraum allgemein, Ausgangsbestimmungen, Wachbelehrung, Travelling<br />

& movement security, Waffenverwahrung, Fotografieren <strong>und</strong> Filmen,…<br />

141 Vgl. Kdo FlAS (2003b)<br />

142 Vgl. Kdo FlAR 3 (2003a)

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