Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2
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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 67<br />
Zollformalitäten <strong>und</strong> Transportdokumente) behandelt, womit die Erstellung einer<br />
genauen Packliste entfallen konnte.<br />
Bis zum Eintreffen am TÜPl Ustka waren die Stammtruppenkörper <strong>für</strong> die Verpflegung<br />
ihrer Soldaten mit ausreichend Marschkost <strong>und</strong> Trinkwasser verantwortlich.<br />
Bei den Teilen, die im Lufttransport verlegten, war darauf zu achten, dass aufgr<strong>und</strong><br />
der Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen die Ausgabe von Dosen nicht zweckmäßig<br />
war.<br />
Bis zur Verlegung mussten alle <strong>für</strong> die Entsendung vorgesehenen Personen nachweislich<br />
an einer Zollbelehrung <strong>und</strong> einer Übungsbelehrung 140 teilnehmen. Diese<br />
fanden in den Stammtruppenkörpern durch die jeweiligen Einheitskommandanten<br />
statt. Am TÜPl Ustka wurde vom Kontingentskommandanten schließlich noch eine<br />
Gesamtbelehrung mit gleichem Inhalt durchgeführt. 141<br />
4.4.1.2. Kraftfahrzeuge<br />
Um den Bedarf an Betriebsmitteln in Polen gering zu halten, mussten alle Kfz vor<br />
der Verladung voll aufgetankt werden.<br />
Die Schlüssel der Kfz, die mit einem ETrsp bedeckt verlegt wurden, waren nach der<br />
Verladung dem jeweiligen TrspKdt zu übergeben, die Fahrtenbücher <strong>und</strong> Beladepläne<br />
mussten in einer Mappe im Führerhaus <strong>des</strong> jeweiligen Kfz abgelegt werden.<br />
Die Schlüssel <strong>und</strong> Fahrtenbücher der Kfz, die mit dem ETrsp ohne Bedeckung verlegt<br />
wurden, wurden vom jeweiligen TrspKdt <strong>des</strong> VKdo Luft <strong>und</strong> VKdo Mot-Marsch<br />
FlAR 3 mitgenommen, da sie aus Sicherheitsgründen nicht im Zug mitgeführt werden<br />
durften, beim Entladen jedoch unbedingt verfügbar sein mussten.<br />
Weiters waren auch die Reserveschlüssel aller Kfz durch 1 Mann geschlossen <strong>für</strong><br />
jeden Truppenkörper mitzuführen. 142<br />
140 Verhalten im Übungsraum allgemein, Ausgangsbestimmungen, Wachbelehrung, Travelling<br />
& movement security, Waffenverwahrung, Fotografieren <strong>und</strong> Filmen,…<br />
141 Vgl. Kdo FlAS (2003b)<br />
142 Vgl. Kdo FlAR 3 (2003a)