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Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2

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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 64<br />

Die Organisation der Mot-Märsche <strong>des</strong> VKdo Luft von Danzig nach Ustka sowie <strong>des</strong><br />

HK von Slupsk nach Ustka wurde von der FlAS in Kooperation mit dem polnischen<br />

MoD übernommen. 135<br />

4.3.7.3. Eisenbahntransport<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> nahezu alle Belange <strong>des</strong> ETrsp zeichnet die Abteilung Verkehrs<strong>und</strong><br />

Transportwesen im Kdo EU. Dieses ist die zuständige Stelle <strong>für</strong> alle ETrsp relevanten<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> bildet daher die Schnittstelle zu den ÖBB. Seine Verantwortung<br />

umfasst Aufgaben der Transportvorbereitung, der Transportdurchführung<br />

sowie <strong>des</strong> Rücktransports in Absprache <strong>und</strong> Koordination mit den ÖBB.<br />

Mit Erhalt <strong>des</strong> Organisationsbefehls war auch der Abteilung Verkehrs- <strong>und</strong> Transportwesen<br />

die geplante Verkehrsführung bekannt. Dieses konnte dann die kürzeste<br />

bzw. kostengünstigste Streckenführung ermitteln, durch Rückwärtsplanung beginnend<br />

mit den gewünschten Ausladezeiten die Verlade- <strong>und</strong> Abtransportzeiten festlegen,<br />

die notwendigen Waggonarten in entsprechender Anzahl, Zusammenstellung<br />

<strong>und</strong> Reihung bei den ÖBB anfordern <strong>und</strong> sonstige erforderliche Maßnahmen setzen.<br />

In Kooperation mit den ÖBB war die Abteilung Verkehrs- <strong>und</strong> Transportwesen auch<br />

<strong>für</strong> die Einholung behördlicher Genehmigungen sowie die Einhaltung behördlicher<br />

Vorschriften der betroffenen Länder zuständig. Dies traf insbesondere auf Tschechien<br />

zu, da mit Polen derartige Angelegenheiten im MoU (vgl. 4.3.4.4. Abschluss<br />

<strong>und</strong> Inhalt <strong>des</strong> Memorandum of Understanding) geregelt waren. Die <strong>für</strong> den ETrsp<br />

relevanten Bestimmungen fanden sich dort in den Artikeln 5 <strong>und</strong> 10. So musste der<br />

Verlegeplan dem Aufnahmestaat spätestens 20 Arbeitstage vor dem Datum <strong>des</strong><br />

Grenzübertritts mitgeteilt werden.<br />

Der ETrsp wurde in ein VKdo <strong>und</strong> ein HK aufgeteilt. Alle ETrsp sollten als Militärsonderzüge<br />

über die Grenzübergänge Brezlav (Österreich – Tschechien, geplanter<br />

Aufenthalt ca. 3 St<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> Chalupki (Tschechien – Polen, geplanter Aufenthalt<br />

ca. 4 St<strong>und</strong>en) geführt werden. Hier bestand aufgr<strong>und</strong> zolltechnischer Ursachen die<br />

Gefahr längerer Aufenthalte an den Grenzbahnhöfen, was einen Verlust der geplanten<br />

Trassen <strong>und</strong> somit zusätzliche Verspätungen zur Folge haben konnte.<br />

135 Vgl. Fachgespräch Haselwanter (2004a)

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