Schriftenreihe des Instituts für Transportwirtschaft und Logistik Nr. 2
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4. Fallbeispiel der Verlegung nach Ustka/Polen Seite 64<br />
Die Organisation der Mot-Märsche <strong>des</strong> VKdo Luft von Danzig nach Ustka sowie <strong>des</strong><br />
HK von Slupsk nach Ustka wurde von der FlAS in Kooperation mit dem polnischen<br />
MoD übernommen. 135<br />
4.3.7.3. Eisenbahntransport<br />
Verantwortlich <strong>für</strong> nahezu alle Belange <strong>des</strong> ETrsp zeichnet die Abteilung Verkehrs<strong>und</strong><br />
Transportwesen im Kdo EU. Dieses ist die zuständige Stelle <strong>für</strong> alle ETrsp relevanten<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> bildet daher die Schnittstelle zu den ÖBB. Seine Verantwortung<br />
umfasst Aufgaben der Transportvorbereitung, der Transportdurchführung<br />
sowie <strong>des</strong> Rücktransports in Absprache <strong>und</strong> Koordination mit den ÖBB.<br />
Mit Erhalt <strong>des</strong> Organisationsbefehls war auch der Abteilung Verkehrs- <strong>und</strong> Transportwesen<br />
die geplante Verkehrsführung bekannt. Dieses konnte dann die kürzeste<br />
bzw. kostengünstigste Streckenführung ermitteln, durch Rückwärtsplanung beginnend<br />
mit den gewünschten Ausladezeiten die Verlade- <strong>und</strong> Abtransportzeiten festlegen,<br />
die notwendigen Waggonarten in entsprechender Anzahl, Zusammenstellung<br />
<strong>und</strong> Reihung bei den ÖBB anfordern <strong>und</strong> sonstige erforderliche Maßnahmen setzen.<br />
In Kooperation mit den ÖBB war die Abteilung Verkehrs- <strong>und</strong> Transportwesen auch<br />
<strong>für</strong> die Einholung behördlicher Genehmigungen sowie die Einhaltung behördlicher<br />
Vorschriften der betroffenen Länder zuständig. Dies traf insbesondere auf Tschechien<br />
zu, da mit Polen derartige Angelegenheiten im MoU (vgl. 4.3.4.4. Abschluss<br />
<strong>und</strong> Inhalt <strong>des</strong> Memorandum of Understanding) geregelt waren. Die <strong>für</strong> den ETrsp<br />
relevanten Bestimmungen fanden sich dort in den Artikeln 5 <strong>und</strong> 10. So musste der<br />
Verlegeplan dem Aufnahmestaat spätestens 20 Arbeitstage vor dem Datum <strong>des</strong><br />
Grenzübertritts mitgeteilt werden.<br />
Der ETrsp wurde in ein VKdo <strong>und</strong> ein HK aufgeteilt. Alle ETrsp sollten als Militärsonderzüge<br />
über die Grenzübergänge Brezlav (Österreich – Tschechien, geplanter<br />
Aufenthalt ca. 3 St<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> Chalupki (Tschechien – Polen, geplanter Aufenthalt<br />
ca. 4 St<strong>und</strong>en) geführt werden. Hier bestand aufgr<strong>und</strong> zolltechnischer Ursachen die<br />
Gefahr längerer Aufenthalte an den Grenzbahnhöfen, was einen Verlust der geplanten<br />
Trassen <strong>und</strong> somit zusätzliche Verspätungen zur Folge haben konnte.<br />
135 Vgl. Fachgespräch Haselwanter (2004a)