25.05.2022 Aufrufe

Das Stadtgespräch Ausgabe Juni auf Mein Rheda-Wiedenbrück

Das Stadtgespräch Ausgabe Juni auf Mein Rheda-Wiedenbrück

Das Stadtgespräch Ausgabe Juni auf Mein Rheda-Wiedenbrück

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

S<br />

Steuerliche Neuregelung<br />

von Prämien- und<br />

Bonusleistungen der<br />

Krankenkassen<br />

Beitragszahlungen für Krankenversicherungen, die zur Basisabsicherung<br />

notwendig sind, können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung<br />

geltend gemacht werden. Dementsprechend mindern Beitragsrückerstattungen<br />

der Krankenkassen den Sonderausgabenabzug, soweit<br />

sie ebenso <strong>auf</strong> diese Basisabsicherung entfallen. Im Einzelfall kann die<br />

Abgrenzung zwischen steuerschädlichen und steuerunschädlichen Rückzahlungen<br />

jedoch <strong>auf</strong>grund der vielfältigen Prämien- und Bonusprogramme<br />

der Krankenversicherer schwierig sein. Daher mussten in der Vergangenheit<br />

häufig die Finanzgerichte in solchen Fragestellungen entscheiden. Dies hat<br />

die Finanzverwaltung zum Anlass genommen, ihr umfangreiches Anwendungsschreiben<br />

aus dem Jahr 2017 in diesen Punkten mit einem Schreiben<br />

vom 16. Dezember 2021 zu überarbeiten. Danach gilt in allen noch nicht<br />

bestandskräftigen Fällen Folgendes:<br />

Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines<br />

Bonusprogrammes Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet bzw. bonifiziert,<br />

die nicht im regulären Versicherungsumfang des Basiskrankenversicherungsschutzes<br />

enthalten sind (z.B. Osteopathie-Behandlung oder<br />

professionale Zahnreinigung) bzw. der Förderung gesundheitsbewussten<br />

Verhaltens dienen (z.B. Mitgliedschaft in einem Sportverein oder einem<br />

Fitnessstudio) und von den Versicherern privat finanziert werden bzw. worden<br />

sind, handelt es sich um eine nicht steuerbare Leistung der Krankenkasse<br />

und nicht um eine steuerschädliche Beitragsrückerstattung. Die als<br />

Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge sind daher<br />

nicht um den Betrag der Kostenerstattung bzw. des dar<strong>auf</strong> entfallenden<br />

Bonus zu mindern.<br />

Eine Beitragsrückerstattung, die zur Kürzung des Sonderausgabenabzugs<br />

führt, liegt dagegen vor, wenn sich ein Bonus der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

<strong>auf</strong> eine Maßnahme bezieht, die vom Basiskrankenversicherungsschutz<br />

umfasst ist (insbesondere gesundheitliche Vorsorge- und<br />

Schutzmaßnahmen, z.B. zur Früherkennung bestimmter Krankheiten) oder<br />

für <strong>auf</strong>wandsunabhängiges Verhalten (z.B. Nichtraucherstatus, gesundes<br />

Körpergewicht) gezahlt wird.<br />

Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung eine Vereinfachungsregelung<br />

eingeführt, wonach Bonuszahlungen bis zur Höhe von EUR 150,00 pro versicherte<br />

Person steuerunschädliche Leistungen darstellen. Übersteigen die<br />

Bonuszahlungen diesen Betrag, liegt in Höhe des übersteigenden Betrags<br />

eine den Sonderausgabenabzug kürzende Beitragsrückerstattung vor. Dies<br />

gilt jedoch nicht, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass Bonuszahlungen<br />

von mehr als EUR 150,00 <strong>auf</strong> steuerunschädlichen Leistungen der Krankenkasse<br />

beruhen. Zu berücksichtigen<br />

ist abschließend, dass diese<br />

Vereinfachungsregelung zunächst<br />

nur für bis zum 31. Dezember 2023<br />

geleistete Zahlungen gilt.<br />

Klaus Dammann<br />

Der Autor ist Steuerberater in der<br />

Kanzlei Wortmann & Partner & Co.<br />

KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Steuerberatungsgesellschaft, <strong>Rheda</strong>-<br />

<strong>Wiedenbrück</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong><br />

Unfallinstandsetzung (alle Marken)<br />

PKW - Motorrad - Lackierungen<br />

Industrie - Lackierungen<br />

HOLZ – WOHNEN – GARTEN<br />

Breslauer Str. 36<br />

<strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />

Tel.: (05242) 4 98 42<br />

Mobil: 0171 / 735 55 76<br />

www.joergplugge.de<br />

Ihr Dach ist<br />

unsere Leidenschaft!<br />

<br />

<br />

IMPRESSUM:<br />

Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26,<br />

Verlag/Herausgeber:<br />

33100 Paderborn<br />

M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling Verteilung: durch Boten<br />

Anschrift für Redaktion und Verlag:<br />

Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte<br />

Nickelstraße 7a, 33378 <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong>,<br />

in <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong> (einschl. der Ortsteile),<br />

Tel. 05242 / 40810, info@meverlag.de<br />

kostenlos<br />

www.das-stadtgespraech.de<br />

Druck<strong>auf</strong>lage: 22.750 Exemplare<br />

Erscheinungsweise: monatlich<br />

Titelbild: paseven – shutterstock.com<br />

Es gilt die Preisliste 04/2022<br />

<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong> wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete<br />

Artikel stimmen nicht unbedingt mit der <strong>Mein</strong>ung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte,<br />

Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns<br />

vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt<br />

insbesondere für Anzeigen.<br />

Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe<br />

des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf<br />

ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die<br />

gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung <strong>auf</strong> CD-Rom.<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!