20.02.2023 Aufrufe

Reinickendorf

Die jährlich erscheinenden Journale 55 plus der Berliner Stadtbezirke bieten Informationen und Reportagen für die Generationen über 55 – im Bereich Kultur und Geschichte, Gesundheit und Sport, zu kreativen Angeboten, Reisen und Wohnmöglichkeiten. Sie liegen zur kostenfreien Mitnahme in öffentlichen Einrichtungen des Bezirkes aus.

Die jährlich erscheinenden Journale 55 plus der Berliner Stadtbezirke bieten Informationen und Reportagen für die Generationen über 55 – im Bereich Kultur und Geschichte, Gesundheit und Sport, zu kreativen Angeboten, Reisen und Wohnmöglichkeiten. Sie liegen zur kostenfreien Mitnahme in öffentlichen Einrichtungen des Bezirkes aus.

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BERATUNG UND HILFE<br />

58<br />

Hilfreiche Tipps zum Thema Steuererklärung für Rentner:innen<br />

Die Sache mit der Steuererklärung<br />

Rechtsanwalt Horst F. Beckmann<br />

hält Vorträge zum Steuerrecht<br />

für Rentner*innen in Freizeiteinrichtungen.<br />

Wir haben einen<br />

Vortrag besucht und fassen hier<br />

ein paar wichtige Punkte für Sie<br />

zusammen.<br />

• Wofür sind eigentlich Steuern da?<br />

Der Staat finanziert seine Ausgaben durch Steuern.<br />

Darin enthalten sind Sozialleistungen, Personal<br />

des öffentlichen Dienstes, Gesundheit, Bildung,<br />

Infrastruktur, Verteidigung, Zuschuss zu Renten.<br />

• Wie hoch ist die durchschnittliche Rentenhöhe?<br />

2022 betrug die Durchschnittsrente für Frauen<br />

890 € und für Männer 1373 €.<br />

• Wann muss ich als Rentner:in eine<br />

Steuererklärung abgeben?<br />

• Wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.<br />

• Wenn Sie mehrere Einkunftsarten zum Beispiel<br />

durch Vermietung oder Betriebsrente haben.<br />

• Wenn der steuerpflichtige Anteil der Jahresbruttorente<br />

den Grundfreibetrag übersteigt.<br />

• Wie hoch ist der Grundfreibetrag?<br />

Der Grundfreibetrag ändert sich jedes Jahr. 2023<br />

betrug er 10.908 €, 2024 sind es 11.604 € pro Person.<br />

• Besteht sofort eine Steuerpflicht, wenn der<br />

Grundfreibetrag überschritten wird?<br />

Vielleicht nicht. Denn: Sie können von Ihrer<br />

Rente verschiedene Ausgaben wie Handwerkerkosten,<br />

Haushaltsnahe Dienstleistungen, Außergewöhnliche<br />

Belastungen, Behindertenpauschbetrag<br />

und Sonderausgaben abziehen.<br />

• Wie kann man Steuern sparen?<br />

• Sonderausgaben können die Höhe der Steuerpflicht<br />

reduzieren. Dazu gehören Kirchensteuer,<br />

Spenden und Parteibeiträge, Private Haftpflicht-<br />

und Unfallversicherung und KFZ Haftpflicht,<br />

Sterbegeldversicherung.<br />

• Vorsorgeaufwendungen, also Beiträge zur<br />

Kranken- und Pflegeversicherung.<br />

• Werbungskosten (z. B. Steuerberatungskosten,<br />

Mitgliedsbeiträge in Gewerkschaften sowie<br />

Kosten für die Klärungvon Rentenansprüchen.)<br />

Kontoführungsgebühren werden nur bis zu<br />

16 € pro Jahr berücksichtigt.<br />

• Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten,<br />

Haushalts- und Pflegehilfen,<br />

Handwerker für Renovierungsmaßnahmen,<br />

Umbaukosten wegenBehinderung.<br />

• Außergewöhnliche Kosten. Darunter fallen<br />

Pflegekosten, Hinterbliebenenpauschale, Behindertenpauschbetrag.<br />

• Heimkosten (Pflegeheim)<br />

Achtung: Für die aufgezählten Abzugsmöglichkeiten<br />

gibt es Pauschal- und Maximalsummen!<br />

Sie können z. B. nicht jede Handwerker- oder Apothekenrechnung<br />

beim Finanzamt einreichen, sondern<br />

nur bis zu einem gewissen Betrag. Auch gelten<br />

Unterschiede für Paare und Alleinstehende.<br />

• Wann ist die Steuererklärung abzugeben?<br />

Die Frist für die Steuererklärung für 2023 ist der<br />

31.08.2024. Steuerprogramme wie einfachElster,<br />

Steuerberater, Lohnsteuerverein, Lohnsteuerhilfeverein<br />

helfen Ihnen dabei.<br />

AXEL HOEPPNER<br />

Rechtsanwalt<br />

Strafrecht (auch Pflichtverteidigungen)<br />

Familien- und Erbrecht · Verkehrsrecht<br />

Forderungsbeitreibung · Betreuungen<br />

13507 Berlin (Tegel)· Treskowstraße 8<br />

Telefon: 030/433 40 99· Fax: 030/433 40 90<br />

axel.hoeppner@kanzlei-hoeppner.de

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