Sozialarbeit und/oder virtuelle Welten? - E-Beratungsjournal
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vergleichen ist. Beim öffentlichen Chat erhalten alle UserInnen, die sich am selben Ort<br />
befinden, die eingegebene Nachricht.<br />
Weiters gibt es in Second Life einen eigenen integrierten Instant Messenger. Diese Art von<br />
Chat dient dazu, mit einem/einer bestimmten UserIn privat zu kommunizieren. Dazu<br />
müssen sich die Kommunikationsmitglieder nicht am selben Ort aufhalten.<br />
Seit einiger Zeit kann auch verbal über ein Mikrofon <strong>und</strong> einen Lautsprecher<br />
kommuniziert werden. Trotz dieser relativ neuen Option werden die textbasierten<br />
Kommunikationsmöglichkeiten immer noch am häufigsten genutzt.<br />
5.5 Rechtliche Situation in <strong>virtuelle</strong>n <strong>Welten</strong> wie Second Life<br />
Im Zusammenhang mit <strong>virtuelle</strong>n <strong>Welten</strong> wie Second Life wird oft von einem<br />
„rechtsfreien Raum“ gesprochen. Immer wieder macht Second Life negative Schlagzeilen<br />
aufgr<strong>und</strong> von Rechtsverletzungen, wie etwa Glücksspiel <strong>oder</strong> Kinderpornografie.<br />
Kann in <strong>virtuelle</strong> <strong>Welten</strong> wie Second Life wirklich jedeR tun <strong>und</strong> lassen was er/sie will,<br />
ohne Konsequenzen davon zu tragen? Kasem, Osmancevic <strong>und</strong> Österreicher von der<br />
Tageszeitung ‚der Standard’ sprachen darüber mit dem Internet-Rechtsexperten Viktor<br />
Mayer-Schönberger.<br />
Der Internet-Rechtseperte (vgl. Mayer-Schönberger 2008: K8) betont, dass weder das<br />
Internet noch Second Life ein rechtsfreier Raum sind. Am Beispiel von Second Life erklärt<br />
er, dass Linden Lab den Firmensitz in der physischen Welt, in San Francisco hat <strong>und</strong> damit<br />
an das amerikanische Recht geb<strong>und</strong>en ist. Im Fall von Kinderpornografie <strong>oder</strong> Glücksspiel<br />
ist Linden Lab also verpflichtet, dies zu melden <strong>und</strong> damit Strafverfolgungsbehörden<br />
einzuschalten. Sobald Linden Lab in einem anderen Land ein reales Büro eröffnet, müssen<br />
sie sich auch dem Gesetz des jeweiligen Landes unterwerfen.<br />
Da die Währung in Second Life ja reales Geld ist, sind die UserInnen bei Gewinnen dazu<br />
verpflichtet Einkommenssteuer zu bezahlen, wenn sie das Geld entnehmen. Ebenfalls fällt<br />
eine Umsatzsteuer an, wenn Waren <strong>oder</strong> Dienstleistungen verkauft werden.<br />
In Second Life sind sehr viele Markenartikel, wie zum Beispiel ‚Nike’, vertreten. Nun hat<br />
die Internetagentur P4M in einer Studie herausgef<strong>und</strong>en, dass fast 60 Prozent der<br />
Markenartikel in Second Life keine Originale, sondern Fälschungen sind. Mayer-<br />
Schönberger meint dazu, dass auch dies ein Verstoß gegen das Markenrecht sei. Wenn<br />
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