Sozialarbeit und/oder virtuelle Welten? - E-Beratungsjournal
Sozialarbeit und/oder virtuelle Welten? - E-Beratungsjournal
Sozialarbeit und/oder virtuelle Welten? - E-Beratungsjournal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
etwa jemand ohne Erlaubnis Nike-Produkte in Second Life herstellt <strong>und</strong> verkauft, könnte<br />
dieser geklagt werden. Allerdings halte sich der Schaden für die betroffenen Firmen sehr<br />
gering, wodurch die meisten dies tolerieren.<br />
Da es in Second Live die Möglichkeit gibt, <strong>virtuelle</strong> Gegenstände zu besitzen, ist es auch<br />
vorstellbar, dass ein Avatar einen anderen beraubt. Second Life bietet in diesem<br />
Zusammenhang aber mehr Rechtsschutz als die Realität. Es ist technisch sichergestellt,<br />
dass <strong>virtuelle</strong> Objekte, da sie die Zustimmung der Betroffenen benötigen, nicht gestohlen<br />
werden können. Wie bereits erwähnt, werden die Gegenstände, welche ein/eine UserIn<br />
erschafft auch diesem Avatar zugeschrieben. Um eines dieser Objekte zu stehlen, müsste<br />
also eine Lücke im System gef<strong>und</strong>en werden. Diesen Mangel würde Linden Lab aber<br />
schnell beheben <strong>und</strong> die gestohlenen Gegenstände wieder an die rechtsmäßigen<br />
BesitzerInnen aushändigen.<br />
Kinderpornografische Inhalte sind laut Mayer-Schönberger natürlich auch in Second Life<br />
verboten. Allerdings tun sich hier immer mehr unklare Fragen auf. Was ist zum Beispiel,<br />
wenn ein Erwachsener einen kinderähnlichen Avatar kreiert <strong>und</strong> steuert? Können diese<br />
durch ihr Äußerliches <strong>und</strong> ihre Verkleidung schon zu Opfern von Pädophilie werden?<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten: Es ist also keinesfalls so, dass Second Life ein<br />
rechtsfreier Raum ist. Generell können strafbare Handlungen von BeobachterInnen direkt<br />
bei Linden Lab gemeldet werden, welche diesen dann nachgehen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />
weitere Rechtsschritte einleiten werden.<br />
Auch hier verschwimmen die Grenzen zwischen der realen <strong>und</strong> <strong>virtuelle</strong>n Welt, da die<br />
UserInnen für strafbare Handlungen in der Second Life in der Realität bestraft werden<br />
können.<br />
57