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Sozialarbeit und/oder virtuelle Welten? - E-Beratungsjournal

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isolieren <strong>und</strong> zurückziehen. Dies kann, wie Beispiele aus den Medien immer wieder<br />

zeigen, sehr wohl zu Selbstgefährdung <strong>oder</strong> auch zu Fremdgefährdung führen. Jede<br />

einzelne Person, die frühzeitig durch stärkere sozialarbeiterische Präsenz in <strong>virtuelle</strong>n<br />

<strong>Welten</strong> aufgefangen werden könnte, wäre als sozialarbeiterischer Erfolg zu werten.<br />

4. Vertretung<br />

<strong>Sozialarbeit</strong>erInnen handeln in ‚Vertretung’, wenn sie in einer Angelegenheit im<br />

rechtlichen Bereich für eine andere Person, also KlientIn handeln. Dies kann durch eine<br />

Pflichtklientschaft <strong>oder</strong> auf freiwilliger Basis geschehen. <strong>Sozialarbeit</strong>erInnen nehmen<br />

dabei die Rolle eines Vorm<strong>und</strong>es, Beirates, Beistandes <strong>oder</strong> Pflegers ein.<br />

Eine Vertretung durch <strong>Sozialarbeit</strong>erInnen kommt dann zustande, wenn der zu<br />

vertretenden Person die Fähigkeit fehlt, sich durch eigenständiges Handeln das zu<br />

beschaffen, was ihr rechtens zusteht bzw. etwas zu bekommen <strong>oder</strong> sich zu verteidigen.<br />

Ziel bei einer Vertretung ist, das Kompetenzdefizit des/der KlientenIn auszugleichen. „Es<br />

geht also bei der sozialarbeiterischen Vertretung (sieht man von einigen seltenen Fällen<br />

der Pflichtvertretung ab) nicht um eine Machtausübung über den Klienten, sondern<br />

vielmehr darum, das Machtverhältnis innerhalb des durch die Vertretungsmaterie<br />

konstellierten Sozialsystems zugunsten des Klienten zu verändern, so dass derselbe eine<br />

faire Chance hat, seine berechtigten Ansprüche <strong>und</strong> Positionen zu realisieren“ (Lüssi:<br />

1995: 431).<br />

Vertretung ganz ohne realen Kontakt ist schwer vorstellbar. Allerdings könnte die<br />

<strong>Sozialarbeit</strong> durch die Nutzung von <strong>virtuelle</strong>n <strong>Welten</strong> auch hierfür einige Erneuerungen<br />

<strong>und</strong> Erleichterungen nutzen. Bei Pflichtklientschaften könnten sich Angehörige etwa im<br />

Vorfeld bei <strong>Sozialarbeit</strong>erInnen in <strong>virtuelle</strong>n Beratungsstellen über die Vertretung<br />

erk<strong>und</strong>igen. Auch auf freiwilliger Basis besteht diese Option des Informierens über<br />

Vertretung für den/die KlientenIn selbst <strong>oder</strong> für Angehörige. Weiters wäre vorstellbar,<br />

den Erstkontakt in der <strong>virtuelle</strong>n Welt herzustellen, wodurch ein niederschwelliger Zugang<br />

angeboten werden könnte.<br />

5. Beschaffung<br />

In der <strong>Sozialarbeit</strong> wird von ‚Beschaffung’ gesprochen, wenn <strong>Sozialarbeit</strong>erInnen einer<br />

einzelnen Person <strong>oder</strong> einer Personengruppe, wie etwa einer Familie: Arbeit, Ausbildung,<br />

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