Kurzeitung_12-2023
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Gut zu wissen<br />
Rahmen<br />
Gesundheitsangelegenheiten<br />
für den erkrankten Ehegatten wahrzunehmen.<br />
Dies gilt freilich nur für einen<br />
beschränkten Bereich und längstens für<br />
sechs Monate. Rein praktisch kann der<br />
gesunde Ehegatte dann in Untersuchungen,<br />
Behandlungen oder ärztliche Eingriffe<br />
einwilligen oder diese untersagen.<br />
Er erhält die diesbezüglichen ärztlichen<br />
Aufklärungen und darf die erforderlichen<br />
(Behandlungs)Verträge abschließen.<br />
Abgesehen von Jubiläen und Reformen<br />
„Die Digitalisierung hält mehr<br />
und mehr Einzug ins Gesundheitswesen.“<br />
Bad Füssing verwandelte sich am letzten Wochenende im November und am ersten Dezemberwochenende in ein<br />
adventliches Wunderland zwischen den Thermen mit Christkindsmarkt-Romantik. Dazu gehörte neben einem<br />
funkelnden Lichtermeer auch Attraktionen für die großen und kleinen Gäste. Das traditionelle Kinderkarussell<br />
gehörte ebenfalls dazu. Mit im Bild von links: Erster Bürgermeister Tobias Kurz, das Bad Füssinger Christkind<br />
Theresa Fuchs, Kur- und Tourismusmanagerin Daniela Leipelt und Landtagsabgeordneter Stefan Meyer.<br />
hat das vergangene Jahr im medizinrechtlichen<br />
Bereich noch viele weitere<br />
spannende Fragen aufgeworfen, die regelmäßig<br />
Gegenstand gerichtlicher Streitigkeiten<br />
waren und sowohl Patienten als<br />
auch die Ärzteschaft beschäftigen. Diese<br />
hier zu schildern, würde jedoch den Rahmen<br />
dieses kurzen Rückblicks sprengen.<br />
Ausblick auf 2024<br />
Für alle, die nun des Blickes in die Vergangenheit<br />
überdrüssig sind: Was erwartet<br />
uns nun im neuen Jahr 2024? Auch hier<br />
zeichnen sich bereits jetzt Neuerungen<br />
und Reformen ab, deren Umsetzung und<br />
die daraus resultierenden praktischen<br />
Fragen mit Spannung erwartet werden.<br />
Neben der stark diskutierten und umstrittenen<br />
Krankenhausreform soll insbesondere<br />
die Ausbildung und Kompetenz<br />
der Pflege ausgeweitet werden. Auch die<br />
Digitalisierung hält mehr und mehr Einzug<br />
ins Gesundheitswesen.<br />
Ein besonderer Fokus liegt im neuen Jahr<br />
auf dem Bereich der Pflege. In seiner Sitzung<br />
vom 19.10.<strong>2023</strong> hat der Bundestag<br />
das „Pflegestudiumsstärkungsgesetz“<br />
beschlossen. Hiernach sollen Studierende<br />
nach dem Pflegeberufegesetz künftig<br />
für die gesamte Dauer ihres Studiums<br />
eine Ausbildungsvergütung erhalten<br />
und mehr Kompetenzen vermittelt bekommen.<br />
Auch soll es Erleichterungen<br />
bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse<br />
geben. Zudem soll 2024 das<br />
„Pflegekompetenzgesetz“ beschlossen<br />
werden und den Pflegeberuf durch die<br />
Übertragung einzelner ärztlicher Kompetenzen<br />
auf entsprechend ausgebildete<br />
Pflegekräfte deutlich attraktiver gestalten.<br />
Dies ist in anderen Ländern (z.B.<br />
den USA oder Schweden) bereits üblich.<br />
Auch für Patienten ist in diesem Bereich<br />
mit Veränderungen zu rechnen, da Teile<br />
des „Pflegeunterstützungs und entlastungsgesetzes“<br />
(PUEG) mit Beginn des<br />
neuen Jahres in Kraft treten. Mit dem Gesetz<br />
sind langfristig insbesondere Leistungsverbesserungen<br />
für Pflegebedürftige<br />
und ihre Angehörigen verbunden.<br />
Letztlich lohnt noch der Blick auf die Digitalisierung.<br />
Die Bundesregierung hat<br />
in der Sitzung vom 09.11.<strong>2023</strong> insbesondere<br />
den Gesetzesentwurf zum sog.<br />
„Digitalgesetz“ in den Bundestag eingebracht.<br />
Hiermit soll die Digitalisierung im<br />
Gesundheitswesen beschleunigt und die<br />
bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten<br />
geschaffen werden. Im Wesentlichen<br />
soll das ERezept ab 01.01.2024<br />
weiterentwickelt und verbindlicher<br />
Standard in der Arzneimittelversorgung<br />
werden. Vereinfachungen ergeben sich<br />
für die gesetzlich Versicherten mit der<br />
elektronischen Gesundheitskarte und<br />
der ePAApp. Die elektronische Patientenakte<br />
(ePA) soll dann ab 2025 für alle<br />
gesetzlich Versicherten widerspruchsbasiert<br />
zur Verfügung stehen, sprich: Wer<br />
sie nicht nutzen möchte, kann der Nutzung<br />
widersprechen (sog. „OptOut“).<br />
Auch sollen digitale Gesundheitsanwendungen<br />
(DiGA) mehr und mehr in den<br />
Versorgungsalltag integriert und telemedizinische<br />
Leistungen fester Bestandteil<br />
der Gesundheitsversorgung werden.<br />
Es zeigt sich also, dass im medizinrechtlichen<br />
Bereich stetiger Wandel herrscht.<br />
Wie die geplanten Neuerungen umgesetzt<br />
werden, wird der praktische Alltag<br />
und die Zeit zeigen. Das neue Jahr 2024<br />
wird jedenfalls weiterhin viele spannende<br />
Themen bereithalten, die es gemeinsam<br />
zu bewältigen gilt. In diesem Sinne: Ein<br />
frohes Weihnachtsfest und alles Gute für<br />
das neue Jahr 2024!<br />
Wiesener Koller Rechtsanwälte<br />
Dr. Iris F. Koller<br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin<br />
für Medizinrecht<br />
Sophienstraße 4 l 80333 München<br />
Tel. 089/51556860<br />
www.wiesener-koller.de<br />
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Dezember <strong>2023</strong> / Januar 2024<br />
KURZeitung<br />
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