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Kurzeitung_12-2023

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Gut zu wissen<br />

Rahmen<br />

Gesundheitsangelegenheiten<br />

für den erkrankten Ehegatten wahrzunehmen.<br />

Dies gilt freilich nur für einen<br />

beschränkten Bereich und längstens für<br />

sechs Monate. Rein praktisch kann der<br />

gesunde Ehegatte dann in Untersuchungen,<br />

Behandlungen oder ärztliche Eingriffe<br />

einwilligen oder diese untersagen.<br />

Er erhält die diesbezüglichen ärztlichen<br />

Aufklärungen und darf die erforderlichen<br />

(Behandlungs­)Verträge abschließen.<br />

Abgesehen von Jubiläen und Reformen<br />

„Die Digitalisierung hält mehr<br />

und mehr Einzug ins Gesundheitswesen.“<br />

Bad Füssing verwandelte sich am letzten Wochenende im November und am ersten Dezemberwochenende in ein<br />

adventliches Wunderland zwischen den Thermen mit Christkindsmarkt-Romantik. Dazu gehörte neben einem<br />

funkelnden Lichtermeer auch Attraktionen für die großen und kleinen Gäste. Das traditionelle Kinderkarussell<br />

gehörte ebenfalls dazu. Mit im Bild von links: Erster Bürgermeister Tobias Kurz, das Bad Füssinger Christkind<br />

Theresa Fuchs, Kur- und Tourismusmanagerin Daniela Leipelt und Landtagsabgeordneter Stefan Meyer.<br />

hat das vergangene Jahr im medizinrechtlichen<br />

Bereich noch viele weitere<br />

spannende Fragen aufgeworfen, die regelmäßig<br />

Gegenstand gerichtlicher Streitigkeiten<br />

waren und sowohl Patienten als<br />

auch die Ärzteschaft beschäftigen. Diese<br />

hier zu schildern, würde jedoch den Rahmen<br />

dieses kurzen Rückblicks sprengen.<br />

Ausblick auf 2024<br />

Für alle, die nun des Blickes in die Vergangenheit<br />

überdrüssig sind: Was erwartet<br />

uns nun im neuen Jahr 2024? Auch hier<br />

zeichnen sich bereits jetzt Neuerungen<br />

und Reformen ab, deren Umsetzung und<br />

die daraus resultierenden praktischen<br />

Fragen mit Spannung erwartet werden.<br />

Neben der stark diskutierten und umstrittenen<br />

Krankenhausreform soll insbesondere<br />

die Ausbildung und Kompetenz<br />

der Pflege ausgeweitet werden. Auch die<br />

Digitalisierung hält mehr und mehr Einzug<br />

ins Gesundheitswesen.<br />

Ein besonderer Fokus liegt im neuen Jahr<br />

auf dem Bereich der Pflege. In seiner Sitzung<br />

vom 19.10.<strong>2023</strong> hat der Bundestag<br />

das „Pflegestudiumsstärkungsgesetz“<br />

beschlossen. Hiernach sollen Studierende<br />

nach dem Pflegeberufegesetz künftig<br />

für die gesamte Dauer ihres Studiums<br />

eine Ausbildungsvergütung erhalten<br />

und mehr Kompetenzen vermittelt bekommen.<br />

Auch soll es Erleichterungen<br />

bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse<br />

geben. Zudem soll 2024 das<br />

„Pflegekompetenzgesetz“ beschlossen<br />

werden und den Pflegeberuf durch die<br />

Übertragung einzelner ärztlicher Kompetenzen<br />

auf entsprechend ausgebildete<br />

Pflegekräfte deutlich attraktiver gestalten.<br />

Dies ist in anderen Ländern (z.B.<br />

den USA oder Schweden) bereits üblich.<br />

Auch für Patienten ist in diesem Bereich<br />

mit Veränderungen zu rechnen, da Teile<br />

des „Pflegeunterstützungs­ und ­entlastungsgesetzes“<br />

(PUEG) mit Beginn des<br />

neuen Jahres in Kraft treten. Mit dem Gesetz<br />

sind langfristig insbesondere Leistungsverbesserungen<br />

für Pflegebedürftige<br />

und ihre Angehörigen verbunden.<br />

Letztlich lohnt noch der Blick auf die Digitalisierung.<br />

Die Bundesregierung hat<br />

in der Sitzung vom 09.11.<strong>2023</strong> insbesondere<br />

den Gesetzesentwurf zum sog.<br />

„Digitalgesetz“ in den Bundestag eingebracht.<br />

Hiermit soll die Digitalisierung im<br />

Gesundheitswesen beschleunigt und die<br />

bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten<br />

geschaffen werden. Im Wesentlichen<br />

soll das E­Rezept ab 01.01.2024<br />

weiterentwickelt und verbindlicher<br />

Standard in der Arzneimittelversorgung<br />

werden. Vereinfachungen ergeben sich<br />

für die gesetzlich Versicherten mit der<br />

elektronischen Gesundheitskarte und<br />

der ePA­App. Die elektronische Patientenakte<br />

(ePA) soll dann ab 2025 für alle<br />

gesetzlich Versicherten widerspruchsbasiert<br />

zur Verfügung stehen, sprich: Wer<br />

sie nicht nutzen möchte, kann der Nutzung<br />

widersprechen (sog. „Opt­Out“).<br />

Auch sollen digitale Gesundheitsanwendungen<br />

(DiGA) mehr und mehr in den<br />

Versorgungsalltag integriert und telemedizinische<br />

Leistungen fester Bestandteil<br />

der Gesundheitsversorgung werden.<br />

Es zeigt sich also, dass im medizinrechtlichen<br />

Bereich stetiger Wandel herrscht.<br />

Wie die geplanten Neuerungen umgesetzt<br />

werden, wird der praktische Alltag<br />

und die Zeit zeigen. Das neue Jahr 2024<br />

wird jedenfalls weiterhin viele spannende<br />

Themen bereithalten, die es gemeinsam<br />

zu bewältigen gilt. In diesem Sinne: Ein<br />

frohes Weihnachtsfest und alles Gute für<br />

das neue Jahr 2024!<br />

Wiesener Koller Rechtsanwälte<br />

Dr. Iris F. Koller<br />

Rechtsanwältin, Fachanwältin<br />

für Medizinrecht<br />

Sophienstraße 4 l 80333 München<br />

Tel. 089/51556860<br />

www.wiesener-koller.de<br />

i<br />

Dezember <strong>2023</strong> / Januar 2024<br />

KURZeitung<br />

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