Lastenheft Notfalldaten-Management - Bundesärztekammer
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<strong>Lastenheft</strong><br />
<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong> (NFDM)<br />
Begriff Erläuterung<br />
Persönliche Erklärungen<br />
des Versicherten<br />
Die persönlichen Erklärungen sind Hinweise auf Willenserklärungen<br />
des Patienten (Erklärung zur Organ- und/oder Gewebespende,<br />
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung).<br />
Mit einem Organspendeausweis kann das Einverständnis zur Organund<br />
Gewebespende entweder generell oder auf bestimmte Organe<br />
oder Gewebe beschränkt erteilt oder einer Organ- und<br />
Gewebespende widersprochen werden. Darüber hinaus kann auf dem<br />
Organspendeausweis eine Person benannt werden, die im Todesfall<br />
benachrichtigt werden soll. Der Organspendeausweis wird an keiner<br />
offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt; es ist sinnvoll, den Ausweis<br />
bei den Personalpapieren mit sich zu tragen. Hat sich die Einstellung<br />
zur Organ- und Gewebespende geändert, muss lediglich die alte<br />
Erklärung vernichtet und ein neuer Ausweis ausgefüllt werden.<br />
Mit der Vorsorgevollmacht wird vom Patienten selbst eine<br />
Vertrauensperson für den Fall seiner Geschäfts- und/oder<br />
Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte Bereiche bevollmächtigt, z. B.<br />
für die gesundheitlichen Angelegenheiten<br />
Der Patient kann eine Patientenverfügung (im Sinne der Definition<br />
des § 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB) verfassen, mit der er selbst in<br />
bestimmte ärztliche Maßnahmen, die nicht unmittelbar bevorstehen,<br />
sondern erst in Zukunft erforderlich werden können, im Vorhinein<br />
einwilligt oder diese untersagt. (Quelle: Arbeitskonzept_BÄK)<br />
Übersignatur Gemäß Signaturverordnung [SigV, § 17] erhobene Anforderung, nach<br />
der Datensätze mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erneut<br />
zu signieren sind, sobald diese für einen längeren Zeitraum in<br />
signierter Form benötigt werden, als die für ihre Erzeugung und<br />
Prüfung eingesetzten Algorithmen und Parameter als geeignet bzw.<br />
sicher gelten.<br />
Umgebung zur<br />
Wahrnehmung der<br />
Rechte des<br />
Versicherten<br />
Diese Umgebung muss<br />
� in unter Aufsicht eines Leistungserbringers stehenden<br />
Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Arztpraxis, Apotheke,<br />
Krankenhaus, MVZ) platziert sein und<br />
� über eine elektronische Identität verfügen, die eindeutig dem<br />
beaufsichtigenden Leistungserbringer zugeordnet ist.<br />
Vorsorgevollmacht Vgl. “persönliche Erklärungen des Versicherten”<br />
A3 – Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Verwendete BPMN-Symbole in den Anwendungsprozessen.................................... 12<br />
Abbildung 2: Hauptprozess: Präklinische Versorgung des Patienten durch Rettungsdienst<br />
durchführen ............................................................................................................................. 15<br />
Abbildung 3: Subprozess: Medizinische Versorgung des Patienten in Rahmen der Notfallrettung<br />
durchführen ............................................................................................................................. 16<br />
Abbildung 4: Hauptprozess: Notfall-Erstversorgung des Patienten in der Notaufnahme eines<br />
Krankenhauses durchführen ................................................................................................... 17<br />
Abbildung 5: Subprozess: Notfall-Erstversorgung durchführen ...................................................... 18<br />
<strong>Lastenheft</strong>_NFDM_V1_0_0.doc Seite 111 von 115<br />
Version: 1.0.0 Stand: 04.03.2011