Lastenheft Notfalldaten-Management - Bundesärztekammer
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<strong>Lastenheft</strong><br />
<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong> (NFDM)<br />
In allen anderen Fällen ist das Einverständnis 4 der Versicherten zum Lesen des<br />
<strong>Notfalldaten</strong>satzes durch einen Arzt erforderlich.<br />
Andere Akteure benötigen zum Lesen des <strong>Notfalldaten</strong>satzes regelmäßig eine PIN-<br />
Autorisierung durch den Versicherten.<br />
In den anzulegenden Zugriffsprotokollen dürfen keinesfalls personenbezogene<br />
medizinische Daten enthalten sein [NFDM-A_124].<br />
Nicht zulässig ist ein automatisches Lesen des <strong>Notfalldaten</strong>satzes, z. B. nach dem<br />
Stecken der eGK [NFDM-A_110].<br />
Der <strong>Notfalldaten</strong>satz des Versicherten darf nur in für die Fachanwendung NFDM<br />
zugelassenen Systemen gespeichert werden. Nicht zugelassen sind in diesem Fall z. B.<br />
datenverarbeitende Systeme der Kostenträger [NFDM-A_111].<br />
Schlägt die Prüfung der Gültigkeit des Signaturzertifikats fehl bzw. kann sie nicht<br />
vollständig durchgeführt werden, ist dem Arzt eine Information darüber anzuzeigen. Auf<br />
Wunsch des Arztes kann dabei der <strong>Notfalldaten</strong>satz auch in einer vertrauenswürdigen<br />
Anzeigenkomponente, z. B. einem extended TrustedViewer angezeigt werden [NFDM-<br />
A_120, NFDM-A_156].<br />
4 Das Einverständnis ist von einer Einwilligung zu unterscheiden. Letztere ist als gegeben<br />
anzusehen, wenn sich ein <strong>Notfalldaten</strong>satz auf der eGK befindet. Das Einverständnis ist fallweise<br />
einzuholen und bedarf keiner Form.<br />
<strong>Lastenheft</strong>_NFDM_V1_0_0.doc Seite 57 von 115<br />
Version: 1.0.0 Stand: 04.03.2011