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Lastenheft Notfalldaten-Management - Bundesärztekammer

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<strong>Lastenheft</strong><br />

<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong> (NFDM)<br />

12 Leistungsmerkmal „Langfristige Verbindlichkeit NFD<br />

(Übersignatur)“ (NFDM-L_6)<br />

Im Rahmen des Leistungsmerkmals NFDM-L-1 „Basisfunktionalität NFDM<br />

(<strong>Notfalldaten</strong>satz)“ wird die Sicherstellung der Verbindlichkeit des <strong>Notfalldaten</strong>satzes<br />

gefordert (NFDM-A_119). Da der Arzt den von ihm gelesenen bzw. bearbeiteten<br />

<strong>Notfalldaten</strong>satz des Versicherten im Rahmen seiner Dokumentationspflicht in<br />

elektronischer Form inklusive der qualifizierten elektronischen Signatur in seine<br />

medizinische Dokumentation übernehmen und über lange Jahre gemäß den<br />

Aufbewahrungs- bzw. Verjährungsfristen aufbewahren wird, ist die rechtliche<br />

Verbindlichkeit (gemäß § 17 SigV) dieses archivierten <strong>Notfalldaten</strong>satzes auch<br />

langfristig sicherzustellen. Die langfristige Verbindlichkeit zum Erhalt der Beweiskraft<br />

muss auch für den <strong>Notfalldaten</strong>satz in der freiwilligen Online-Sicherungskopie<br />

sichergestellt werden.<br />

12.1 Funktionale Anforderungen<br />

Der Ablauf der Eignung eines Algorithmus, der einer qualifizierten elektronischen<br />

Signatur des <strong>Notfalldaten</strong>satzes zugrunde liegt, begründet ernstliche Zweifel an der<br />

Echtheit der vorliegenden Daten und erschüttert somit letztlich die Beweiskraft der<br />

elektronischen Signatur des <strong>Notfalldaten</strong>satzes. Mit einer Übersignatur der betroffenen<br />

signierten Dokumente gem. § 17 SigV kann dem Verlust des Beweiswertes begegnet<br />

werden. Wird vor dem Schwachwerden des Algorithmus’ bzw. eines Parameters eine<br />

Übersignatur aufgebracht, erhält dies den Beweiswert der Signatur.<br />

Zur Sicherstellung der langfristigen Verbindlichkeit (gemäß § 17 SigV) der freiwilligen<br />

Online-Sicherungskopie des <strong>Notfalldaten</strong>satzes und des vom Arzt im Rahmen der<br />

medizinischen Dokumentation elektronisch archivierten <strong>Notfalldaten</strong>satzes ist daher vom<br />

Auftragnehmer eine funktionale und transparente Lösung zu entwickeln, die auch für<br />

andere und zukünftige Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzbar sein sollte (zur<br />

Wiederverwendbarkeit s. auch Kapitel12.2), die die Arbeitsabläufe des Arztes nicht<br />

beeinflusst.<br />

Das vorliegende <strong>Lastenheft</strong> fordert (mittels einer SOLL-Anforderung), diese Lösung als<br />

einen (zentralen) Übersignaturdienst zu entwickeln, der sich an den architektonischen<br />

Empfehlungen des Datenschutz- und Sicherheitsausschusses (DASA) der gematik (vgl.<br />

[DASA_Konzept Übersignatur]) orientiert.<br />

Die Sicherung der Beweiskraft erfolgt nach den Empfehlungen des DASA über die<br />

Nutzung dieses zentralen Dienstes (für den <strong>Notfalldaten</strong>satz und beliebige andere<br />

signierte Dokumente) durch mehrere Schritte:<br />

� Bildung eines Hashwertes über die zu sichernde Signatur sowie die zu sichernden<br />

NFD<br />

� Übermittlung und Speichern der Hashwerte ohne das Quelldokument in einem<br />

Repository (Datenbank) auf dem zentralen Dienst<br />

<strong>Lastenheft</strong>_NFDM_V1_0_0.doc Seite 75 von 115<br />

Version: 1.0.0 Stand: 04.03.2011

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