Lastenheft Notfalldaten-Management - Bundesärztekammer
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<strong>Lastenheft</strong><br />
<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong> (NFDM)<br />
die Interessen von Patientinnen und Patienten zu wahren und die Einhaltung der<br />
Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.<br />
Die Fachanwendung NFDM MUSS die Anwendungsspezifika des Datenschutz gemäß<br />
den Vorgaben aus dem Projekt Basis-TI umsetzen/unterstützen [NFDM-A_279].<br />
13.3 Leistungsmerkmal „Anwendungsspezifika<br />
Informationssicherheit“ (NFDM-L_9)<br />
Der Gesetzgeber hat die Gesellschafter der Gesellschaft für Telematikanwendungen der<br />
Gesundheitskarte mbH aufgefordert das notwendige Sicherheitsniveau der TI zu<br />
gewährleisten. Zur Erreichung einer angemessenen Informationssicherheit der gesamten<br />
TI müssen auch von der Fachanwendung NFDM spezifische Sicherheitsanforderungen<br />
umgesetzt werden, die im Einklang mit der Basis-TI stehen.<br />
Die Fachanwendung NFDM MUSS die Anwendungsspezifika der Informationssicherheit<br />
gemäß den Vorgaben aus dem Projekt Basis-TI umsetzen/unterstützen [NFDM-A_280].<br />
13.4 Leistungsmerkmal „Betriebsführung“ (NFDM-L_10)<br />
Die Sicherstellung der Verfügbarkeit einer Anwendung mit einer definierten<br />
Leistungsfähigkeit im Wirkbetrieb erfordert das abgestimmte Zusammenwirken aller<br />
Beteiligten (Hersteller von Hardware-Komponenten, Entwickler von Infrastrukturdiensten<br />
und Fachanwendungen, Betreiber von Fachdiensten, Betreiber von<br />
Telematikinfrastrukturdiensten, Betreiber von dezentralen Komponenten, Nutzer der TI).<br />
Die Fachanwendung NFDM MUSS die anwendungsspezifischen Leistungen zur<br />
Betriebsführung gemäß den Vorgaben aus dem Projekt Basis-TI umsetzen/unterstützen<br />
[NFDM-A_281].<br />
13.5 Leistungsmerkmal „Architektur“ (NFDM-L_11)<br />
Die Fachanwendung NFDM MUSS die Anforderungen der Architektur gemäß den<br />
Vorgaben aus dem Projekt Basis-TI umsetzen/unterstützen [NFDM-A_282].<br />
13.5.1 Kartennutzung über Basisdienste<br />
Die Akteure in der TI nutzen zur Authentisierung, zur Verschlüsselung und zum Signieren<br />
und auch zur Speicherung von Nutzerdaten Prozessor-Chipkarten. Die Chipkarten setzen<br />
die durch fachliche Vorgaben definierten Zugriffsbedingungen durch und schützen damit<br />
die auf den Karten gespeicherten Daten.<br />
13.5.2 Kryptographische Vorgaben<br />
Die Basis-TI analysiert die kryptographischen Vorgaben des BSI und der BNetzA und<br />
stellt für die TI und die Anwendungen darauf aufbauend spezifische kryptographische<br />
Vorgaben hinsichtlich Verschlüsselung und Signaturen auf. Diese werden unter<br />
<strong>Lastenheft</strong>_NFDM_V1_0_0.doc Seite 79 von 115<br />
Version: 1.0.0 Stand: 04.03.2011