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Lastenheft Notfalldaten-Management - Bundesärztekammer

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<strong>Lastenheft</strong><br />

<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong> (NFDM)<br />

die Interessen von Patientinnen und Patienten zu wahren und die Einhaltung der<br />

Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.<br />

Die Fachanwendung NFDM MUSS die Anwendungsspezifika des Datenschutz gemäß<br />

den Vorgaben aus dem Projekt Basis-TI umsetzen/unterstützen [NFDM-A_279].<br />

13.3 Leistungsmerkmal „Anwendungsspezifika<br />

Informationssicherheit“ (NFDM-L_9)<br />

Der Gesetzgeber hat die Gesellschafter der Gesellschaft für Telematikanwendungen der<br />

Gesundheitskarte mbH aufgefordert das notwendige Sicherheitsniveau der TI zu<br />

gewährleisten. Zur Erreichung einer angemessenen Informationssicherheit der gesamten<br />

TI müssen auch von der Fachanwendung NFDM spezifische Sicherheitsanforderungen<br />

umgesetzt werden, die im Einklang mit der Basis-TI stehen.<br />

Die Fachanwendung NFDM MUSS die Anwendungsspezifika der Informationssicherheit<br />

gemäß den Vorgaben aus dem Projekt Basis-TI umsetzen/unterstützen [NFDM-A_280].<br />

13.4 Leistungsmerkmal „Betriebsführung“ (NFDM-L_10)<br />

Die Sicherstellung der Verfügbarkeit einer Anwendung mit einer definierten<br />

Leistungsfähigkeit im Wirkbetrieb erfordert das abgestimmte Zusammenwirken aller<br />

Beteiligten (Hersteller von Hardware-Komponenten, Entwickler von Infrastrukturdiensten<br />

und Fachanwendungen, Betreiber von Fachdiensten, Betreiber von<br />

Telematikinfrastrukturdiensten, Betreiber von dezentralen Komponenten, Nutzer der TI).<br />

Die Fachanwendung NFDM MUSS die anwendungsspezifischen Leistungen zur<br />

Betriebsführung gemäß den Vorgaben aus dem Projekt Basis-TI umsetzen/unterstützen<br />

[NFDM-A_281].<br />

13.5 Leistungsmerkmal „Architektur“ (NFDM-L_11)<br />

Die Fachanwendung NFDM MUSS die Anforderungen der Architektur gemäß den<br />

Vorgaben aus dem Projekt Basis-TI umsetzen/unterstützen [NFDM-A_282].<br />

13.5.1 Kartennutzung über Basisdienste<br />

Die Akteure in der TI nutzen zur Authentisierung, zur Verschlüsselung und zum Signieren<br />

und auch zur Speicherung von Nutzerdaten Prozessor-Chipkarten. Die Chipkarten setzen<br />

die durch fachliche Vorgaben definierten Zugriffsbedingungen durch und schützen damit<br />

die auf den Karten gespeicherten Daten.<br />

13.5.2 Kryptographische Vorgaben<br />

Die Basis-TI analysiert die kryptographischen Vorgaben des BSI und der BNetzA und<br />

stellt für die TI und die Anwendungen darauf aufbauend spezifische kryptographische<br />

Vorgaben hinsichtlich Verschlüsselung und Signaturen auf. Diese werden unter<br />

<strong>Lastenheft</strong>_NFDM_V1_0_0.doc Seite 79 von 115<br />

Version: 1.0.0 Stand: 04.03.2011

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