Lastenheft Notfalldaten-Management - Bundesärztekammer
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<strong>Lastenheft</strong><br />
<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong> (NFDM)<br />
1 Einleitung<br />
Im Rahmen der Einführung einer Telematikinfrastruktur für das deutsche<br />
Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber in § 291 a SGB V die Möglichkeit für eine<br />
Anwendung geschaffen, mit der medizinische Daten, soweit sie für die Notfallversorgung<br />
erforderlich sind, bereitgestellt werden können. Die elektronische Gesundheitskarte<br />
(eGK) und die Telematikinfrastruktur (TI) müssen diese Anwendung unterstützen. Die<br />
Verarbeitung und Nutzung der medizinischen Daten muss auch ohne Netzzugang<br />
möglich sein.<br />
Die Gesellschafter der gematik haben mit ihren Beschlüssen in der 26. und<br />
28. Gesellschafterversammlung der gematik die Grundlage für die Umsetzung der<br />
Anwendung „<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong>“ geschaffen und die <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK)<br />
mit der Organisation und Durchführung des Projektes betraut.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> verfolgt mit dem Projekt das Ziel, ein <strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong><br />
im deutschen Gesundheitswesen zu entwickeln, das dem Bedarf und dem Anspruch der<br />
Ärzteschaft und der Patienten an eine qualitativ hochwertige und sachgerechte<br />
Notfallversorgung gerecht wird.<br />
<strong>Lastenheft</strong>_NFDM_V1_0_0.doc Seite 7 von 115<br />
Version: 1.0.0 Stand: 04.03.2011