Lastenheft Notfalldaten-Management - Bundesärztekammer
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<strong>Lastenheft</strong><br />
<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong> (NFDM)<br />
Anwendungsfall<br />
Berechtigter Akteur<br />
Persönliche Erklärungen von<br />
eGK lesen (über PS)<br />
(außerhalb der Einsatzszenarien<br />
1-4 bei erfolgter PIN-<br />
Initialisierung)<br />
Arzt<br />
Mitarbeiter<br />
medizinische<br />
Institution<br />
Persönliche Erklärungen auf<br />
eGK ändern (über PS) x x<br />
Persönliche Erklärungen auf<br />
eGK löschen (über PS) x x<br />
<strong>Lastenheft</strong>_NFDM_V1_0_0.doc Seite 60 von 115<br />
Version: 1.0.0 Stand: 04.03.2011<br />
Apotheker<br />
Mitarbeiter<br />
Apotheke<br />
Psychotherapeut<br />
xE xE xA xA xA<br />
x = berechtigt, xA = berechtigt mit zusätzlicher Autorisierung (PIN-Eingabe) durch den Versicherten, xE = berechtigt mit<br />
zusätzlichem Einverständnis des Versicherten (Dokumentation durch PIN-Eingabe des Versicherten)<br />
Bezüglich der Autorisierung durch den Versicherten gelten für das Lesen und Schreiben<br />
der persönlichen Erklärungen die gleichen Bedingungen wie beim <strong>Notfalldaten</strong>satz.<br />
Werden persönlichen Erklärungen erstellt, geändert oder gelöscht, ist darauf zu achten,<br />
dass, wenn bereits ein signierter <strong>Notfalldaten</strong>satz auf einer eGK vorhanden ist, die<br />
Signatur dieser Daten unberührt bleibt [NFDM-A_171]. Zweckmäßigerweise kann dies<br />
durch die Verwendung getrennter Container auf der eGK umgesetzt werden.<br />
Die Verbindlichkeit der persönlichen Erklärungen ist nicht Gegenstand des<br />
Leistungsmerkmals. Eine qualifizierte Signatur für persönliche Erklärungen ist nicht<br />
vorgesehen [NFDM-A_167].<br />
Alle Zugriffe auf die Daten der persönlichen Erklärungen müssen auf der eGK<br />
protokolliert werden. Dies gilt auch für den Zugriffsversuch [NFDM-A_172].<br />
Die Möglichkeiten, Daten der persönlichen Erklärungen anzulegen bzw. zu verändern,<br />
sind mit detaillierten Berechtigungsstufen unter Verwendung der angeführten<br />
Berechtigungsmatrix abzubilden.<br />
Über das Primärsystem ist sicherzustellen, dass ein automatisches Lesen von<br />
persönlichen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Lesen des <strong>Notfalldaten</strong>satzes<br />
unterbunden ist [NFDM-A_175]. Das Lesen der persönlichen Erklärungen und das sich<br />
daran anschließende Anzeigen muss durch eine explizite Aktion des Anwenders<br />
geschehen.<br />
Da die persönlichen Erklärungen nicht mit einer qualifizierten Signatur des Arztes<br />
versehen werden dürfen, kann auch jeder Mitarbeiter eines Arztes die Daten der<br />
persönlichen Erklärungen für den Versicherten auf die eGK schreiben.<br />
Für Apotheker, Mitarbeiter eines Apothekers oder Psychotherapeuten ist ein<br />
schreibender Zugriff auf die persönlichen Erklärungen nicht vorgesehen. Das Auslesen<br />
der Daten ist an die Autorisierung durch den Versicherten gebunden.<br />
Rettungsassistent<br />
Versicherter