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Lastenheft Notfalldaten-Management - Bundesärztekammer

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<strong>Lastenheft</strong><br />

<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong> (NFDM)<br />

Anwendungsfall<br />

Berechtigter Akteur<br />

Persönliche Erklärungen von<br />

eGK lesen (über PS)<br />

(außerhalb der Einsatzszenarien<br />

1-4 bei erfolgter PIN-<br />

Initialisierung)<br />

Arzt<br />

Mitarbeiter<br />

medizinische<br />

Institution<br />

Persönliche Erklärungen auf<br />

eGK ändern (über PS) x x<br />

Persönliche Erklärungen auf<br />

eGK löschen (über PS) x x<br />

<strong>Lastenheft</strong>_NFDM_V1_0_0.doc Seite 60 von 115<br />

Version: 1.0.0 Stand: 04.03.2011<br />

Apotheker<br />

Mitarbeiter<br />

Apotheke<br />

Psychotherapeut<br />

xE xE xA xA xA<br />

x = berechtigt, xA = berechtigt mit zusätzlicher Autorisierung (PIN-Eingabe) durch den Versicherten, xE = berechtigt mit<br />

zusätzlichem Einverständnis des Versicherten (Dokumentation durch PIN-Eingabe des Versicherten)<br />

Bezüglich der Autorisierung durch den Versicherten gelten für das Lesen und Schreiben<br />

der persönlichen Erklärungen die gleichen Bedingungen wie beim <strong>Notfalldaten</strong>satz.<br />

Werden persönlichen Erklärungen erstellt, geändert oder gelöscht, ist darauf zu achten,<br />

dass, wenn bereits ein signierter <strong>Notfalldaten</strong>satz auf einer eGK vorhanden ist, die<br />

Signatur dieser Daten unberührt bleibt [NFDM-A_171]. Zweckmäßigerweise kann dies<br />

durch die Verwendung getrennter Container auf der eGK umgesetzt werden.<br />

Die Verbindlichkeit der persönlichen Erklärungen ist nicht Gegenstand des<br />

Leistungsmerkmals. Eine qualifizierte Signatur für persönliche Erklärungen ist nicht<br />

vorgesehen [NFDM-A_167].<br />

Alle Zugriffe auf die Daten der persönlichen Erklärungen müssen auf der eGK<br />

protokolliert werden. Dies gilt auch für den Zugriffsversuch [NFDM-A_172].<br />

Die Möglichkeiten, Daten der persönlichen Erklärungen anzulegen bzw. zu verändern,<br />

sind mit detaillierten Berechtigungsstufen unter Verwendung der angeführten<br />

Berechtigungsmatrix abzubilden.<br />

Über das Primärsystem ist sicherzustellen, dass ein automatisches Lesen von<br />

persönlichen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Lesen des <strong>Notfalldaten</strong>satzes<br />

unterbunden ist [NFDM-A_175]. Das Lesen der persönlichen Erklärungen und das sich<br />

daran anschließende Anzeigen muss durch eine explizite Aktion des Anwenders<br />

geschehen.<br />

Da die persönlichen Erklärungen nicht mit einer qualifizierten Signatur des Arztes<br />

versehen werden dürfen, kann auch jeder Mitarbeiter eines Arztes die Daten der<br />

persönlichen Erklärungen für den Versicherten auf die eGK schreiben.<br />

Für Apotheker, Mitarbeiter eines Apothekers oder Psychotherapeuten ist ein<br />

schreibender Zugriff auf die persönlichen Erklärungen nicht vorgesehen. Das Auslesen<br />

der Daten ist an die Autorisierung durch den Versicherten gebunden.<br />

Rettungsassistent<br />

Versicherter

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