Lastenheft Notfalldaten-Management - Bundesärztekammer
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<strong>Lastenheft</strong><br />
<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong> (NFDM)<br />
13 Leistungsmerkmale zur Unterstützung der Plattform<br />
Im Rahmen der <strong>Lastenheft</strong>erstellung wurden durch das Projekt der Neuausrichtung<br />
„Basis-TI“ Leistungsmerkmale definiert, die beschreiben was die Telematikinfrastruktur ist<br />
und warum diese Leistungsmerkmale benötigt werden. Jedes Leistungsmerkmal wird<br />
durch konkrete <strong>Lastenheft</strong>anforderungen definiert. Die Leistungsmerkmale sind nach<br />
Aspekten gruppiert.<br />
Für die Themenbereiche<br />
� Test- und Migrationskonzept (inkl. Zulassungsprozesse),<br />
� Datenschutz,<br />
� Informationssicherheit<br />
� Betrieb und<br />
� Architektur<br />
werden im Rahmen der Anforderungserstellung auch Anforderungen definiert, die auch<br />
durch die Fachanwendungen umgesetzt werden müssen.<br />
Damit die <strong>Lastenheft</strong>erstellung der Fachanwendungen ohne zeitliche Verzögerung<br />
fortgesetzt werden kann, wird den Anwendungsprojekten ein Vorschlag für ein<br />
Leistungsmerkmal und eine generische Anforderung zur Verfügung gestellt, zu dem die<br />
Ausgangsanforderungen der Basis-TI verknüpft werden können.<br />
13.1 Leistungsmerkmal „Unterstützung der Prozesse aus Test,<br />
Migration und Zulassung durch die Anwendung“ (NFDM-L_7)<br />
Die „Unterstützung der Prozesse aus Test, Migration und Zulassung durch die<br />
Anwendung“ beinhaltet die Übergabe einer spezifikationskonformen Anwendung in die<br />
Testverfahren, die Bereitstellung der Anwendung in mehreren Systemumgebungen, die<br />
Definition eigener fachlicher Tests für die Anwendung, die organisatorische Unterstützung<br />
der Test- und Migrationsplanung und die Durchführung aller für die Zulassung benötigter<br />
Aktivitäten.<br />
Die Fachanwendung NFDM MUSS die Prozesse aus Test, Migration und Zulassung<br />
gemäß den Vorgaben aus dem Projekt Basis-TI umsetzen/unterstützen [NFDM-A_278]<br />
13.2 Leistungsmerkmal „Anwendungsspezifika Datenschutz“ (NFDM-<br />
L_8)<br />
Für den Schutz personenbezogener Daten sind die gesetzlichen Vorschriften zum<br />
Datenschutz einzuhalten. So hat insbesondere die Gesellschaft für<br />
Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH nach § 291b Abs. 1 Satz 2 SGB V<br />
<strong>Lastenheft</strong>_NFDM_V1_0_0.doc Seite 78 von 115<br />
Version: 1.0.0 Stand: 04.03.2011