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Lastenheft Notfalldaten-Management - Bundesärztekammer

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<strong>Lastenheft</strong><br />

<strong>Notfalldaten</strong>-<strong>Management</strong> (NFDM)<br />

13 Leistungsmerkmale zur Unterstützung der Plattform<br />

Im Rahmen der <strong>Lastenheft</strong>erstellung wurden durch das Projekt der Neuausrichtung<br />

„Basis-TI“ Leistungsmerkmale definiert, die beschreiben was die Telematikinfrastruktur ist<br />

und warum diese Leistungsmerkmale benötigt werden. Jedes Leistungsmerkmal wird<br />

durch konkrete <strong>Lastenheft</strong>anforderungen definiert. Die Leistungsmerkmale sind nach<br />

Aspekten gruppiert.<br />

Für die Themenbereiche<br />

� Test- und Migrationskonzept (inkl. Zulassungsprozesse),<br />

� Datenschutz,<br />

� Informationssicherheit<br />

� Betrieb und<br />

� Architektur<br />

werden im Rahmen der Anforderungserstellung auch Anforderungen definiert, die auch<br />

durch die Fachanwendungen umgesetzt werden müssen.<br />

Damit die <strong>Lastenheft</strong>erstellung der Fachanwendungen ohne zeitliche Verzögerung<br />

fortgesetzt werden kann, wird den Anwendungsprojekten ein Vorschlag für ein<br />

Leistungsmerkmal und eine generische Anforderung zur Verfügung gestellt, zu dem die<br />

Ausgangsanforderungen der Basis-TI verknüpft werden können.<br />

13.1 Leistungsmerkmal „Unterstützung der Prozesse aus Test,<br />

Migration und Zulassung durch die Anwendung“ (NFDM-L_7)<br />

Die „Unterstützung der Prozesse aus Test, Migration und Zulassung durch die<br />

Anwendung“ beinhaltet die Übergabe einer spezifikationskonformen Anwendung in die<br />

Testverfahren, die Bereitstellung der Anwendung in mehreren Systemumgebungen, die<br />

Definition eigener fachlicher Tests für die Anwendung, die organisatorische Unterstützung<br />

der Test- und Migrationsplanung und die Durchführung aller für die Zulassung benötigter<br />

Aktivitäten.<br />

Die Fachanwendung NFDM MUSS die Prozesse aus Test, Migration und Zulassung<br />

gemäß den Vorgaben aus dem Projekt Basis-TI umsetzen/unterstützen [NFDM-A_278]<br />

13.2 Leistungsmerkmal „Anwendungsspezifika Datenschutz“ (NFDM-<br />

L_8)<br />

Für den Schutz personenbezogener Daten sind die gesetzlichen Vorschriften zum<br />

Datenschutz einzuhalten. So hat insbesondere die Gesellschaft für<br />

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH nach § 291b Abs. 1 Satz 2 SGB V<br />

<strong>Lastenheft</strong>_NFDM_V1_0_0.doc Seite 78 von 115<br />

Version: 1.0.0 Stand: 04.03.2011

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