Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht
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C. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />
II. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den<br />
<strong>Insolvenz</strong>verwalter<br />
§ 113 Kündigung e<strong>in</strong>es Dienstverhältnisses<br />
„E<strong>in</strong> Dienstverhältnis, bei dem <strong>der</strong> Schuldner <strong>der</strong> Dienstberechtigte ist,<br />
kann vom <strong>Insolvenz</strong>verwalter und vom an<strong>der</strong>en Teil<br />
– ohne Rücksicht auf e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>barte Vertragsdauer o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en<br />
vere<strong>in</strong>barten Ausschluß des Rechts zur ordentlichen Kündigung<br />
gekündigt werden.<br />
– Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht<br />
e<strong>in</strong>e kürzere Frist maßgeblich ist.<br />
...“<br />
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