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Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht

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C. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />

II. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den<br />

<strong>Insolvenz</strong>verwalter<br />

§ 113 Kündigung e<strong>in</strong>es Dienstverhältnisses<br />

„E<strong>in</strong> Dienstverhältnis, bei dem <strong>der</strong> Schuldner <strong>der</strong> Dienstberechtigte ist,<br />

kann vom <strong>Insolvenz</strong>verwalter und vom an<strong>der</strong>en Teil<br />

– ohne Rücksicht auf e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>barte Vertragsdauer o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en<br />

vere<strong>in</strong>barten Ausschluß des Rechts zur ordentlichen Kündigung<br />

gekündigt werden.<br />

– Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht<br />

e<strong>in</strong>e kürzere Frist maßgeblich ist.<br />

...“<br />

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