Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht
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2. Übergang auf neuen Inhaber<br />
D. Betriebsübergang<br />
� Betriebsübergang setzt voraus, dass an die Stelle des bisherigen<br />
Betriebs<strong>in</strong>habers e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er tritt, <strong>der</strong> den Betrieb im eigenen<br />
Namen fortführt<br />
� Wechsel <strong>der</strong> Rechtspersönlichkeit des Betriebs<strong>in</strong>habers<br />
� tatsächliche Betriebsfortführung durch den Erwerber<br />
Abgrenzung <strong>der</strong> Betriebsfortführung zur Betriebsstilllegung<br />
(wechselseitiger Ausschluss)<br />
Stilllegung liegt bei ernsthaftem und endgültigen Entschluss vor, die<br />
Betriebs- und Produktionsgeme<strong>in</strong>schaft dauerhaft o<strong>der</strong> <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en unbestimmten<br />
dauerhaften Zeitraum zu unterbrechen<br />
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