Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht
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C. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />
6. Interessensausgleich mit Namensliste<br />
- § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO -<br />
a) anwendbar bei Betriebsän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong> im Rahmen<br />
e<strong>in</strong>er Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />
b) Auswirkungen e<strong>in</strong>es Interessenausgleichs mit Namensliste<br />
� Vermutung, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch<br />
dr<strong>in</strong>gende betriebliche Gründe bed<strong>in</strong>gt ist (§ 125 Abs. 1 S. 1 Nr.<br />
1 Inso)<br />
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