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Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht

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C. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />

6. Interessensausgleich mit Namensliste<br />

- § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO -<br />

a) anwendbar bei Betriebsän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong> im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>er Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

b) Auswirkungen e<strong>in</strong>es Interessenausgleichs mit Namensliste<br />

� Vermutung, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch<br />

dr<strong>in</strong>gende betriebliche Gründe bed<strong>in</strong>gt ist (§ 125 Abs. 1 S. 1 Nr.<br />

1 Inso)<br />

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