Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht
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D. Betriebsübergang<br />
1. Übergang <strong>der</strong> Arbeitsverhältnisse (§ 613 a Abs.1 S. 1 BGB)<br />
� E<strong>in</strong>tritt des Betriebserwerbers <strong>in</strong> die Rechte und Pflichten aus dem<br />
Arbeitsverhältnis<br />
� Erfassung von Arbeitsverhältnissen, dagegen nicht Anstellungsverträge<br />
von Organmitglie<strong>der</strong>n (z.B. GmbH-Geschäftsführer) o<strong>der</strong><br />
freie Mitarbeiter<br />
� auch Anrechnung von früheren Betriebszugehörigkeiten, vor allem<br />
bei Berechnung <strong>der</strong> Kündigungsfrist (§ 622 BGB) und Wartezeit<br />
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