Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht
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D. Betriebsübergang<br />
VII. Rechtsfolge fehlerhafter Unterrichtung<br />
ke<strong>in</strong> Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsfrist (§ 613 Abs. 6 BGB)<br />
(zuletzt bestätigt durch BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 303/05 und<br />
8 AZR 305/05)<br />
Die fehlerhafte (nicht vollständig) o<strong>der</strong> unterlassene Unterrichtung des<br />
Arbeitnehmers hat also zur Folge, dass dieser bis an die Grenze <strong>der</strong><br />
Verwirkung dem Übergang des Arbeitverhältnisses wi<strong>der</strong>sprechen kann<br />
und damit, unter Umständen zeitlich weit nach dem Betriebsübergang,<br />
an den Veräußerer „zurückfällt“.<br />
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