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Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht

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D. Betriebsübergang<br />

VII. Rechtsfolge fehlerhafter Unterrichtung<br />

ke<strong>in</strong> Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsfrist (§ 613 Abs. 6 BGB)<br />

(zuletzt bestätigt durch BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 303/05 und<br />

8 AZR 305/05)<br />

Die fehlerhafte (nicht vollständig) o<strong>der</strong> unterlassene Unterrichtung des<br />

Arbeitnehmers hat also zur Folge, dass dieser bis an die Grenze <strong>der</strong><br />

Verwirkung dem Übergang des Arbeitverhältnisses wi<strong>der</strong>sprechen kann<br />

und damit, unter Umständen zeitlich weit nach dem Betriebsübergang,<br />

an den Veräußerer „zurückfällt“.<br />

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