Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht
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D. Betriebsübergang<br />
III. „Veräußererkündigung auf Grund Erwerberkonzept“<br />
a. tatsächlicher Ausgangspunkt:<br />
� Entwicklung e<strong>in</strong>es unternehmerischen Konzeptes vor dem Betriebsübergang<br />
durch Erwerber, bei dessen Umsetzung<br />
Arbeitsplätze entfallen werden (betriebsbed<strong>in</strong>gte Kündigung)<br />
� aber: (noch) ke<strong>in</strong>e Kündigungsmöglichkeit durch Erwerber selber<br />
mangels Betriebsübergang und Arbeitgebereigenschaft<br />
� bei Kündigungsverbot somit ggf. Besserstellung des Arbeitnehmers<br />
durch § 613 a Abs. 4 BGB als ohne Betriebsübergang<br />
wegen des späteren Kündigungszeitpunktes<br />
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