Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht
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D. Betriebsübergang<br />
(Wie<strong>der</strong>-) Aufnahme <strong>der</strong> Produktion/Tätigkeit des Betriebes zeitlich<br />
kurz nach Stilllegung entfaltet nach Rechtssprechung BAG Vermutungswirkung<br />
gegen ernsthafte Stilllegungsabsicht<br />
● zeitliche Gestaltung: Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit erst nach<br />
e<strong>in</strong>em erheblichen Unterbrechungszeitraum (vom BAG entschiedene<br />
E<strong>in</strong>zelfälle: 9 Monate Unterbrechung erheblich,<br />
dagegen 2 Monate unerheblich)<br />
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