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Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht

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C. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />

c) Beteiligung gem. §§ 157, 158 InsO bei Betriebsstilllegung im<br />

eröffneten Verfahren<br />

� Zustimmung des Gläubigerausschusses<br />

- § 158 Abs. 1 InsO<br />

� Vor Beschlussfassung des Gläubigerausschusses o<strong>der</strong>, wenn<br />

e<strong>in</strong> solcher nicht bestellt ist, = Unterrichtung des Schuldners<br />

- § 158 Abs. 2 InsO<br />

LAG Hamm vom 07.07.2004, 2 Sa 175/04<br />

- nicht veröffentlicht -<br />

= Fehlen <strong>der</strong> Zustimmung o<strong>der</strong> Unterrichtung soll nach LAG<br />

Hamm ke<strong>in</strong>e Wirksamkeitsvoraussetzung <strong>für</strong> spätere<br />

Kündigung se<strong>in</strong>.<br />

� Ke<strong>in</strong>e Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht<br />

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