Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht
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C. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />
c) Beteiligung gem. §§ 157, 158 InsO bei Betriebsstilllegung im<br />
eröffneten Verfahren<br />
� Zustimmung des Gläubigerausschusses<br />
- § 158 Abs. 1 InsO<br />
� Vor Beschlussfassung des Gläubigerausschusses o<strong>der</strong>, wenn<br />
e<strong>in</strong> solcher nicht bestellt ist, = Unterrichtung des Schuldners<br />
- § 158 Abs. 2 InsO<br />
LAG Hamm vom 07.07.2004, 2 Sa 175/04<br />
- nicht veröffentlicht -<br />
= Fehlen <strong>der</strong> Zustimmung o<strong>der</strong> Unterrichtung soll nach LAG<br />
Hamm ke<strong>in</strong>e Wirksamkeitsvoraussetzung <strong>für</strong> spätere<br />
Kündigung se<strong>in</strong>.<br />
� Ke<strong>in</strong>e Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht<br />
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