Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht
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3. durch Rechtsgeschäft<br />
D. Betriebsübergang<br />
� rechtsgeschäftlicher Übergang, welcher dem Erwerber die betriebliche<br />
Fortführungsmöglichkeit eröffnet<br />
� rechtsgeschäftliche Verb<strong>in</strong>dung nicht zw<strong>in</strong>gend zwischen Betriebsveräußerer<br />
und -erwerber erfor<strong>der</strong>lich, son<strong>der</strong>n auch über Dritte<br />
(Bsp. Verpächter)<br />
� Fortführung des Betriebes durch <strong>Insolvenz</strong>verwalter erfolgt auf<br />
gesetzlicher Grundlage (§§ 80, 148, 159 InsO) – ke<strong>in</strong> Betriebsübergang<br />
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