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Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht

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3. durch Rechtsgeschäft<br />

D. Betriebsübergang<br />

� rechtsgeschäftlicher Übergang, welcher dem Erwerber die betriebliche<br />

Fortführungsmöglichkeit eröffnet<br />

� rechtsgeschäftliche Verb<strong>in</strong>dung nicht zw<strong>in</strong>gend zwischen Betriebsveräußerer<br />

und -erwerber erfor<strong>der</strong>lich, son<strong>der</strong>n auch über Dritte<br />

(Bsp. Verpächter)<br />

� Fortführung des Betriebes durch <strong>Insolvenz</strong>verwalter erfolgt auf<br />

gesetzlicher Grundlage (§§ 80, 148, 159 InsO) – ke<strong>in</strong> Betriebsübergang<br />

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