Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht
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D. Betriebsübergang<br />
2. Transformation kollektivrechtlicher Regelungen und Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
(§ 613 a Abs. 1 S. 2-4 BGB)<br />
� Rechte und Pflichten, die beim Betriebsveräußerer durch Tarifvertrag<br />
o<strong>der</strong> Betriebsvere<strong>in</strong>barung geregelt waren, werden Bestandteil<br />
des Arbeitsvertrages<br />
� Unabän<strong>der</strong>barkeit dieser Regelungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers<br />
<strong>in</strong>nerhalb Jahresfrist nach dem Betriebsübergang (Ausnahmen:<br />
Satz 3 und 4)<br />
� E<strong>in</strong>zelvertraglich geregelte Rechte und Pflichten können dagegen<br />
stets (bei Vorliegen <strong>der</strong> entspr. Voraussetzungen) durch<br />
Än<strong>der</strong>ungskündigung o<strong>der</strong> -vere<strong>in</strong>barung abgeän<strong>der</strong>t werden<br />
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