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Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht

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D. Betriebsübergang<br />

2. Transformation kollektivrechtlicher Regelungen und Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />

(§ 613 a Abs. 1 S. 2-4 BGB)<br />

� Rechte und Pflichten, die beim Betriebsveräußerer durch Tarifvertrag<br />

o<strong>der</strong> Betriebsvere<strong>in</strong>barung geregelt waren, werden Bestandteil<br />

des Arbeitsvertrages<br />

� Unabän<strong>der</strong>barkeit dieser Regelungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers<br />

<strong>in</strong>nerhalb Jahresfrist nach dem Betriebsübergang (Ausnahmen:<br />

Satz 3 und 4)<br />

� E<strong>in</strong>zelvertraglich geregelte Rechte und Pflichten können dagegen<br />

stets (bei Vorliegen <strong>der</strong> entspr. Voraussetzungen) durch<br />

Än<strong>der</strong>ungskündigung o<strong>der</strong> -vere<strong>in</strong>barung abgeän<strong>der</strong>t werden<br />

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