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Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht

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B. Das Arbeitsverhältnis <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />

b) im vorläufigen <strong>Insolvenz</strong>verfahren<br />

aa) „starker vorläufiger Verwalter“<br />

– § 22 Abs. 1 S. 1 InsO<br />

Anordnung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en Verfügungsverbots hat Übergang<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeberfunktion zur Folge.<br />

Beachte: arbeitsrechtliche Son<strong>der</strong>regelungen <strong>der</strong> InsO s<strong>in</strong>d<br />

aber im vorläufigen <strong>Insolvenz</strong>verfahren nicht anwendbar<br />

(beispielsweise verkürzte Kündigungsfristen gem. § 113 InsO)<br />

– BAG vom 20.01.2005 – 2 AZR 134/04 –<br />

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