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Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz - Institut für Insolvenzrecht

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D. Betriebsübergang<br />

VIII. E<strong>in</strong>zelne Beson<strong>der</strong>heiten des § 613 a BGB <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />

Grundsatz <strong>der</strong> Anwendbarkeit des § 613 a BGB im H<strong>in</strong>blick auf den<br />

Schutz des Arbeitsplatzes und die Kont<strong>in</strong>uität des Betriebsrates<br />

Aber e<strong>in</strong>zelne Son<strong>der</strong>konstellationen:<br />

� teleologische Reduktion des § 613 a BGB bei Haftung des Betriebserwerbers<br />

<strong>für</strong> bereits entstandene Ansprüche<br />

● Vorrang <strong>in</strong>solvenzrechtlicher Verteilungsgrundsätze<br />

● maßgeblicher Zeitpunkt: Betriebsübergang nach Eröffung des <strong>Insolvenz</strong>verfahrens<br />

(BAG Urt. v. 20.06.2002 - 8 AZR459/01 -)<br />

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